Zum Entscheid des türkischen Verfassungsgerichts, die Regierungspartei AKP nicht zu verbieten

Zum Entscheid des türkischen Verfassungsgerichts, die Regierungspartei AKP nicht zu verbieten, erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:

Die türkischen Verfassungsrichter haben Augenmaß bewiesen. Sie sind - zwar nicht mehrheitlich, aber mit knapp ausreichender Stimmenzahl - dem Berichterstatter gefolgt und haben den Antrag auf Schließung der Regierungspartei AKP abgelehnt. Zu wenig stichhaltig waren die Beweise für den Versuch der Einführung des islamischen Rechts, der Scharia.

Gleichwohl ist die radikale Kürzung der staatlichen Parteienfinanzierung ein Schuss vor den Bug. Die AKP bekommt damit die Rechnung für selbstherrliches Verhalten nach dem eindeutigen Wahlerfolg im Sommer 2007.

Die AKP muss lernen, dass sie für Reformen um Unterstützung in der ganzen Gesellschaft werben muss, gerade bei denen, die ihr misstrauen. Das sind nicht nur die Betonköpfe, die die Wahrung ihrer Privilegien als Schutz der Republik verkaufen, sondern auch die Millionen aufgeklärter Türken, die modern und westlich orientiert sind, aber keine Vertretung im Parlament haben.

Die Zukunft der Türkei liegt weder in islamisch verordneter Gesellschaftsordnung noch in militärisch kontrolliertem, pseudorepublikanischem Säkularismus. Nur eine offene Gesellschaft, die breiten Schichten den Zugang zur Bildung erlaubt und keine Berührungsängste vor Mitbürgern hat, die eine andere Sprache sprechen, wie die Kurden, oder eine andere Religion ausüben, wie die wenigen verbliebenen Christen, wird das Land modernisieren und dauerhaft stabilisieren.

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