Zur angekündigten Großdemonstration in Belgrad gegen die Verhaftung und Überstellung von Radovan Karadzic

Im Hinblick auf die für heute Abend angekündigte Großdemonstration in Belgrad gegen die Verhaftung und Überstellung von Radovan Karadzic erklärt der außen- und europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:

Die Verhaftung des ehemaligen bosnischen Serbenführers Radovan Karadzic ist ein hoffnungsvolles Signal für die europäische Orientierung Serbiens, dem nun die Überstellung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers an den Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien in Den Haag folgen muss. Mit der ausstehenden Verhaftung und Überstellung des Milizenführers Ratko Mladic verbleibt ein letztes großes Hindernis, das die neue serbische Regierung beseitigen muss, um den Weg einer engeren Zusammenarbeit mit der EU zu beschreiten.

Die EU-Mitgliedstaaten haben mit der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens sowie des Interimsabkommens mit Serbien bereits weitreichende Vorleistungen erbracht. Die Bedingung für die Anwendung des Interimsabkommens, nämlich die uneingeschränkte Kooperation Serbiens mit dem Internationalen Strafgerichtshof, muss jedoch weiterhin erfüllt werden.

Das Anliegen der Kommission, noch vor der nächsten Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen im September bereits jetzt zügig mit der Umsetzung des Interimsabkommens zu beginnen, ist zurückzuweisen. Die EU-Außenminister haben in ihrer Ratstagung vom 29. April 2008 klar festgelegt, dass die Anwendung des Interimsabkommens eine vorherige förmliche Entscheidung des Rates voraussetzt, dass Serbien mit dem Internationalen Strafgerichtshof vollständig zusammenarbeitet.

Im Gegensatz dazu sieht bereits das von der slowenischen Ratspräsidentschaft und Kommissar Rehn am 29. April 2008 unterzeichnete und bis heute nicht allgemein zugängliche Interimsabkommen in Artikel 54 die vorläufige Anwendung des Abkommens ohne weitere Voraussetzungen zum 1. Juli 2008 vor. Diese Klausel widerspricht dem Vorbehalt einer einstimmigen Feststellung des EU-Außenministerrates über die uneingeschränkte Zusammenarbeit Serbiens mit dem Internationalen Strafgerichtshof, bevor das Interimsabkommen angewendet wird. Die EU-Kommission ist daher aufgefordert, diese Vorgabe des Rates nicht weiter zu unterwandern, sondern ihrem Auftrag gemäß umzusetzen.

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