Kommunen erhalten Planungssicherheit bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von ALG-II-Beziehern
Zur gestrigen Einigung im Vermittlungsausschuss zur Neuregelung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und an den Kosten der Unterkunft, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Die Verständigung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss ist ein Erfolg der CSU-Landesgruppe und der bayerischen Vertreter im Bundesrat. Die Einigung zur Wohngeldentlastung sieht vor, dass die bisherige Erstattung eines pauschalen Festbetrags ab 2009 abgelöst wird durch eine fallzahlbezogene, prozentuale Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Beteiligungsquote des Bundes steigt ab 2009 von 13 Prozent jährlich um einen Prozentpunkt auf ihren endgültigen Wert von 16 Prozent in 2012. Bayern wird künftig stärker an den Bundesmitteln partizipieren.
Die CSU-Landesgruppe ist ein verlässlicher Partner der Kommunen. Auf unsere Initiative hin sind die Beratungen der Gesetzentwürfe zum Bereich Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung Ende letzten Jahres mit dem Ziel gestoppt worden, dass der Bund erneut das Gespräch mit den Ländern sucht. Der jetzt gefundene Kompromiss erlaubt es, dass keiner der Beteiligten finanziell überfordert wird. Die gesetzliche Entlastungsgarantie von 2,5 Mrd. Euro für die Kommunen bleibt ge-wahrt, die im Rahmen der Verhandlungen über die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende seiner Zeit vereinbart wurde.
Besonders erfreulich ist, dass für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unter-kunft eine dauerhafte Lösung gefunden werden konnte. Der ursprünglich befristete Anpassungsmechanismus, der die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft anhand der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften anpasst, wird entfristet. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich durch die günstige wirt-schaftliche Entwicklung verringert. Von dieser Entwicklung profitiert Bayern besonders. Ein transparenter und nachvollziehbarer Anpassungsmechanismus tritt an die Stelle jährlicher Kräfte zehrender Verhandlungen und umstrittener Berechnungen der Be- und Entlastungen der Kommunen. Die Kommunen erhalten Planungssicherheit.
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