Rede für eine transparente und geschlechtergerechte Haushaltspolitik

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Gleichstellung ist nicht zwingend ein haushaltspolitisches Thema, dennoch ist es ein Thema, das wir alle miteinander sehr ernst nehmen sollten und auch wollen. So liegt unserer Gleichstellungspolitik der Ansatz zugrunde, dass wir in einer freien Gesellschaft leben, in der sich jeder Mensch unabhängig vom Geschlecht frei entfalten und entwickeln kann.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wäre schön!)

– Immer schon. – Trotzdem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es in einigen Bereichen immer noch strukturelle Probleme gibt.

Die Gleichstellungspolitik der Union besteht im Kern darin, strukturelle Benachteiligungen, die aufgrund des Geschlechts bestehen, zu beseitigen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

In diesem Sinne wurden gezielt Maßnahmen eingeleitet und Gesetze verabschiedet, um die Gleichstellung von Frauen und Männern erreichen, zum Beispiel das Elterngeldgesetz für beide Elternteile, das Pflegezeitgesetz, gesetzliche Regelungen für mehr Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und in der Bundestagsverwaltung, zur Mütterrente – das wurde schon angesprochen – und vieles andere mehr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Antragsteller, mit Ihrem Antrag fordern Sie unter anderem: erstens die verbindliche Aufnahme von Gender Budgeting als Prinzip der Haushaltsführung in die Bundeshaushaltsordnung als zweijähriges Pilotprojekt, zweitens die Einrichtung einer interministeriellen Gender-Budgeting-Steuerungsgruppe, um die Umsetzung im Bundeshaushalt zu koordinieren. Drittens wollen Sie auch noch, dass dem Bundestag darüber hinaus ein jährlicher Gender-Budgeting-Bericht vorgelegt wird.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist doch sehr gut!)

Dazu sage ich nur: Danke schön.

(Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Das verstehen auch die Bürger nicht!)

Meine Damen und Herren, aus unserer und aus meiner Sicht ist die Implementierung von Gender Budgeting im Bundeshaushalt kein geeignetes Instrument, um die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Bundeshaushalt beschreibt den finanziellen Rahmen der einzelnen Fachbereiche, legt ihn gesetzlich fest und ermächtigt die jeweils zuständigen Ressorts zur Leistung der hierfür erforderlichen Ausgaben. Die Umsetzung derartiger gleichstellungspolitischer Ansätze gehört dorthin, wo sie inhaltlich angebracht ist, und zwar in die Verantwortung der einzelnen Ressorts und Fachbereiche.

Die Bundesministerien sind nach § 2 ihrer Gemeinsamen Geschäftsordnung bereits in der Pflicht, in ihrem jeweiligen Fachbereich die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip bei allen Maßnahmen zu fördern. Sollte es sich hierbei um Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen handeln, ist das bereits jetzt Teil der Facharbeit der verschiedenen Ressorts – und das ist gut so; da sind wir dabei.

Außerdem sehe ich in Ihren Vorschlägen einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, ohne dass man dem eigentlichen Ziel näherkommen würde.

Ich sehe Gender Budgeting im Rahmen des Bundeshaushalts nicht als geeignetes Instrument an, um die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen.

(Zurufe von der LINKEN)

– Ich sage das gerne ein zweites Mal, damit das auch die Herren der Linken kapieren.

Außerdem ist es nicht zutreffend, dass die Bundesregierung rechtlich verpflichtet ist, Gender Budgeting umzusetzen. Weder völkerrechtlich noch aus der von der EU verabschiedeten Erklärung aus dem Jahr 2005 ergibt sich ein verpflichtender Rechtsakt für die europäischen Mitgliedstaaten. Wenn Österreich, skandinavische Staaten und einige Städte in Deutschland das machen, dann ist das deren Vergnügen. Wir müssen ja nicht alles machen, was die anderen Staaten machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Europäische Union – ganz aktuell – wäre auch zu einem derartigen Eingriff in die Haushaltsautonomie ihrer Mitgliedstaaten nicht befugt.

Sie, meine Damen und Herren, versuchen, mit diesem Antrag ein Thema in der Bundeshaushaltsordnung zu verankern, das aus meiner Sicht rein gar nichts mit der Haushaltspolitik im eigentlichen Sinn zu tun hat.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Hat mit Geld zu tun!)

Das sind gleichstellungspolitische Anliegen, und die gehören, wie schon angesprochen, in die jeweiligen Fachressorts. Deshalb kann ich und können wir dem Antrag nichts abgewinnen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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