Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospekt-verordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze

Heute entscheiden wir, als nationaler Gesetzgeber, die Optionen der EU-Prospektverordnung zu nutzen. Damit stärken wir zum einen den Finanzplatz Deutschland – indem wir bürokratische Hürden bei der Unternehmensfinanzierung abbauen. Und zum anderen erweitern wir den Anlegerschutz durch das neue Wertpapier-Informationsblatt.

Wir als CDU und CSU wollen, dass Unternehmen in Deutschland wachsen – damit hier Wertschöpfung stattfindet und Arbeitsplätze entstehen. Für dieses Wachstum brauchen Unternehmen früher oder später frisches Kapital – um neue Märkte zu erschließen oder um neue Produkte zu entwickeln.

Bislang müssen Unternehmen ab einem Betrag von 100 000 Euro einen aufwendigen und kostspieligen Wertpapierprospekt erstellen, der oft mehrere hundert Seiten umfasst. Es ist daher kein Wunder, dass die Unternehmensfinanzierung in Deutschland derzeit ganz überwiegend über Bankkredite läuft und nur zu weniger als 20 Prozent über die Kapitalmärkte.

Wir machen es für kleine und mittelständische Unternehmen nun einfacher, sich über die Kapitalmärkte zu finanzieren. Künftig werden sie bei Emissionen unter 8 Millionen Euro keinen Prospekt mehr erstellen müssen. Damit beseitigen wir gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine hohe bürokratische Hürde.

Wir stärken damit auch den Finanzplatz Deutschland im innereuropäischen Wettbewerb, indem wir die Schwelle zur Prospektpflicht so hoch legen, wie es europarechtlich möglich ist. Dass diese Schwelle künftig bei 8 Millionen Euro liegt, ist die wichtigste Regelung des Gesetzes, das wir heute abschließend beraten. Dies ist vor allem ein Erfolg von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der Union – er war es, der sich frühzeitig dafür eingesetzt hat, diesen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen.

Gleichzeitig stärken wir auch den Anlegerschutz. Für viele Anlagen tritt nun ein kurzes, dreiseitiges Wertpapier-Informationsblatt an die Stelle des Prospekts. Anleger werden dadurch in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise über das Wertpapier und die damit verbundenen Anlagerisiken informiert.

Wir haben die letzten Wochen genutzt, um uns intensiv mit diesem Gesetzgebungsvorhaben zu befassen. Wenn ich „wir“ sage, dann meine ich die Koalitionsfraktionen, aber auch die Fraktionen der FDP, Grünen und Linken – bei allen Meinungsverschiedenheiten in der Sache. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit mit den Berichterstatterkollegen und mit dem Bundesfinanzministerium.

Es ist das erste Finanzgesetz, das wir in dieser Legislaturperiode beschließen. Es wäre damit auch die erste Chance für die Fraktion der AfD gewesen, an der Finanzgesetzgebung des Bundes mitzuwirken. Diese Chance hat die AfD verstreichen lassen.

Die AfD hat es nicht für nötig gehalten, auch nur einen einzigen Sachverständigen für die Anhörung zu benennen – oder irgendeinen Antrag zu stellen. Und üblicherweise diskutieren alle Fraktionen die Inhalte in einem gemeinsamen Berichterstattergespräch mit dem Bundesfinanzministerium. Wer fehlte bei dem Gespräch – als einzige Fraktion –: die AfD. Und das sollen die AfD-Wähler und -Mitglieder auch ruhig mal wissen: Wenn es darum geht, hier parlamentarische Arbeit zu machen, dann müssen wir bei der AfD feststellen: Fehlanzeige.

Innerhalb der Koalition waren wir uns nicht in allen Punkten einig. Wir als Union haben uns bei der Erhöhung der Prospektfreiheitsgrenze durchgesetzt, die SPD bei den Einzelanlageschwellen für Anleger – das ist der Kompromiss, und daran halten wir uns.

Dennoch will ich deutlich machen, dass wir als Union die Einzelanlageschwellen nach wie vor für falsch halten. Unsere Meinung wurde auch durch die Anhörung der Sachverständigen bestätigt, und das sehen selbst SPD-geführte Bundesländer im Bundesrat so.

Die Einzelanlageschwellen führen dazu, dass Privatanleger maximal 1 000 Euro investieren dürfen. Wenn sie ein höheres Einkommen oder Vermögen haben, dann maximal 10 000 Euro. Der Bundesrat kritisiert zu Recht, dass dadurch die Entscheidungshoheit von Privatanlegern einschränkt wird.

Wir haben mit der SPD vereinbart, dass dieses Thema bis Anfang 2019 evaluiert wird, und hoffen, dass bis dahin die sachlichen Argumente bis zu unserem Koalitionspartner durchdringen.

Im kommenden Jahr werden wir also auf das Thema zurückkommen – wir werden mit einem weiteren Gesetz das deutsche Recht an die EU-Prospektverordnung anpassen. Dabei werden wir auch die Frage beantworten, ob die Prospektfreiheitsgrenze auch für GmbH-Anteile und weitere Vermögensanlagen angehoben werden sollte. Die Frage ist deshalb von Bedeutung, weil in Deutschland der überwiegende Teil der kleinen und mittleren Unternehmen in der Rechtsform der GmbH geführt wird.

Heute entscheiden wir vorab über die Optionen aus der Prospektverordnung. Wir, CDU und CSU, wollen diese Optionen nutzen – für bessere Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes und einen starken Anlegerschutz.

Druckversion