Rede zu Managergehältern

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Exorbitante Millionengehälter und Abfindungen, die in keinem Verhältnis zum durchschnittlichen Verdienst eines Arbeitnehmers stehen oder zum Ertrag eines Unternehmens, haben mit sozialer Marktwirtschaft wenig zu tun. Es sind absurde Exzesse, wenn manche Vorstände in einem Jahr Arbeit das Doppelte oder Dreifache von dem verdienen, was eine Krankenschwester oder ein Polizist in ihrem Arbeitsleben nach Hause bringen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Entwicklung der Managementvergütung hat sich über den Lauf der Jahre sehr erstaunlich entwickelt. In den 80er-Jahren betrug sie etwa das 15- bis 16-Fache, Mitte der 90er-Jahre das 19-Fache und heute das über 50-Fache des Verdienstes eines durchschnittlichen Arbeitnehmers. Was bemerkenswert ist und was hier nicht verschwiegen werden darf, ist der Umstand, dass es innerhalb von sieben Jahren zu einem exorbitanten Anstieg kam, nämlich vom 20-Fachen auf das 40-Fache. Diese exorbitante Steigerung vom 20-Fachen auf das 40-Fache fand in den Jahren 1998 bis 2005 statt. Das waren bekanntlich die rot-grünen Jahre in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Darauf, meine Damen und Herren, hat der Gesetzgeber reagiert. Darauf hat die Union reagiert, indem im Jahr 2009 die Frage der Vorstandsvergütung neu geregelt wurde. Wir haben gesagt: Die Vorstandsvergütung muss zukünftig angemessen sein, und sie muss an nachhaltigen Zielen ausgerichtet werden. Verantwortlich dafür ist der Aufsichtsrat. Ja, jetzt muss man zu Recht fragen, ob dieses Gesetz in der Praxis funktioniert oder nicht.

Schauen wir doch auf den Aufsichtsrat, in dem Vertreter von SPD und Gewerkschaften die absolute Mehrheit haben, womit sie die Vergütungspolitik eigenverantwortlich bestimmen können. Ein solcher Aufsichtsrat mit der absoluten Mehrheit von SPD-Vertretern und Gewerkschaftern ist die Volkswagen AG. Ausgerechnet in diesem Aufsichtsrat sind die absurdesten und unerträglichsten Vergütungen zu verzeichnen: ein Herr Winterkorn, der 16 Millionen Euro verdient hat und jetzt eine Betriebsrente in Höhe von 3 100 Euro hat – täglich –, eine Frau Hohmann-Dennhardt, die nach 12 Monaten Arbeit mit einer Abfindung in Höhe von 13 Millionen Euro nach Hause geht. Ich sage Ihnen ehrlich: Wer hohe Managementvergütungen zu Recht anprangert, der muss beginnen, vor der eigenen Tür zu kehren.

(Beifall bei der CDU/CSU – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Es geht doch nicht nur um VW! Das ist doch nur der Anlass! Es geht um gesamtgesellschaftliche Verhältnisse!)

Welche Möglichkeiten hat der Gesetzgeber, auf diese Verhältnisse zu reagieren? Ich meine, ein wesentlicher Punkt ist die Kontrolle durch Transparenz. Wenn nämlich Vergütungsstrukturen und Entscheidungsprozesse nicht mehr allein im Hinterzimmer entschieden werden, sondern auf der Hauptversammlung diskutiert werden, wenn also Transparenz und Offenheit herrschen, dann wird allein durch den öffentlichen Druck eine Entwicklung in Gang gesetzt werden, die zu einer Begrenzung führt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein solches Gesetz, meine Damen und Herren, hat die letzte Koalition aus CDU/CSU und FDP im 17. Deutschen Bundestag beschlossen –

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

gegen die Stimmen der SPD, der Linken und der Grünen.

(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Seitdem sinken die Managergehälter?)

Was ist passiert? Im Bundesrat hat die SPD dieses Gesetz am 20. September 2013 gestoppt. Wir hätten seit vier Jahren eine Hauptversammlungskompetenz haben können. Sie haben das verhindert. Also machen Sie jetzt hier bitte keinen Aufstand.

(Beifall bei der CDU/CSU – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Ja, das ist aber etwas verkürzt!)

Wir werden einen neuen Anlauf unternehmen, dass die Hauptversammlung eine zusätzliche Kompetenz bekommt – nicht alleine, sondern gemeinsam mit der Verantwortung im Aufsichtsrat. Wir werden auch die Arbeitnehmervertreter, die in großen Unternehmen eine wichtige Rolle spielen, nicht aus der Verantwortung entlassen. Wir werden aber auch die Verantwortung der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten ergänzen durch die Verantwortung der Eigentümer, also der Aktionäre und der Kleinaktionäre.

Im Rahmen einer solchen Hauptversammlungspflicht und -kompetenz kann geregelt werden, dass beispielsweise auch über die Managementvergütungen der zweiten und dritten Ebene, also die der Bereichsvorstände, berichtet werden muss, damit der Kleinaktionär einen vollkommenen Blick darauf hat, wie die Entgeltstrukturen im Unternehmen aussehen. Das ist effektive Kontrolle durch Transparenz. Ich lade Sie ein, da bei uns mitzumachen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Beim Thema Steuerrecht bitte ich darum, dass wir klug agieren. Das Steuerrecht ist komplex und für viele zu kompliziert, auch für diejenigen, die sich damit oftmals beruflich beschäftigen; das ist gar keine Frage. Aber wir dürfen keine Situation bekommen, bei der am Ende des Tages der Kleinaktionär durch einen verminderten Gewinn auf Ebene des Unternehmens stärker leidet als das Unternehmen.

(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Er leidet unter ganz anderen Sachen!)

Bei einem Unternehmen mit einem Umsatz von 60 bis 70 Milliarden Euro fällt eine Managementvergütung von 2 oder 3 Millionen Euro bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit nämlich nicht ins Gewicht.

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er ist Aktionär! Was soll das denn jetzt?)

Andererseits ist das Argument, dass eine Gemeinschaft hohe Vergütungen nicht auch noch durch steuerliche Subventionen fördern muss, ein tragfähiges Argument.

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt muss man aber einmal eine Entscheidung treffen!)

Deswegen sage ich: Lassen Sie uns darüber klug und besonnen reden

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und dann haben Sie Spaß in der CDU-Fraktion!)

und nicht irgendwelche Schnellschüsse machen. Wir stehen bereit.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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