Rede zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Innovationen sind das Gebot der Stunde. An ausgezeichneten Ideen mangelt es in Deutschland ja nicht. Vielmehr haben wir ein Problem bei der Umsetzung der Ideen in die Praxis.

Wie aber gelingt es, hervorragende Ideen zu marktreifen Produkten zu machen? Wie kann die Politik dafür sorgen, dass die guten Ideen nicht in der Schublade landen, sondern zur Grundlage eines Unternehmens werden, um damit auf der einen Seite Geld zu verdienen und auf der anderen Seite neue Arbeitsplätze zu schaffen? Das sind die entscheidenden Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wir uns für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Standortpolitik stellen müssen.

2015 gab es 388 000 Existenzgründungen. Allerdings ist die Zahl leider rückläufig. Das ist ein gefährlicher Trend, den wir stoppen wollen, liebe Freunde; denn wir werden unseren Wohlstand nur sichern können, wenn wir unseren Unternehmen die besten Finanzierungsmöglichkeiten bieten.

Unser Wirtschaftsstandort ist auf eine funktionierende Generationenbrücke, eine stetige Erneuerung dringend angewiesen. Deshalb ist es gut, dass wir heute eine Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung auf den Weg bringen. Für deutsche Unternehmen und speziell für Start-ups entsteht mit der Einführung des § 8d des Körperschaftsteuergesetzes eine wichtige steuerliche Verbesserung, meine Damen und Herren. Das wollen wir heute festhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Das bedeutet mehr Steuergerechtigkeit für die Zukunft, mehr Planungssicherheit, mehr Wachstumsperspektiven mit Wagniskapital, mehr Liquidität, mehr Investitionen und damit mehr Arbeitsplätze. Das ist das Ziel, und das ist der Erfolg dieses Gesetzes, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Wir wollen eine Evaluation, um zu zeigen, dass es stimmt!)

Das ist nicht nur ein gutes Zeichen für die Handlungsfähigkeit unserer Großen Koalition, sondern insbesondere ein gutes Zeichen für die deutsche Wirtschaft.

Bisher hat der § 8c Körperschaftsteuergesetz vielmals zu einem Verlustuntergang geführt und zu einem erheblichen unternehmerischen Risiko beigetragen. Die Verluste sind nur dann nicht weggefallen, wenn die Körperschaft die Stille-Reserve-Klausel oder die Konzernklausel erfüllt hat. Die Praxis hat aber gezeigt, dass diese Maßnahmen zu eng gefasst waren. Deshalb müssen wir in der Steuerpolitik immer wieder auf den Grundsatz des Nettoprinzips schauen.

Der Verlust in einem Unternehmen ist in Wirklichkeit kein Missbrauch, sondern ein Verlust von Liquidität, die besser in eine Neuentwicklung gesteckt wird. Verluste sind in Unternehmen echte und werthaltige Vermögensgegenstände, da sie bei der Erzielung von ertragsteuerlichen Einkünften entstanden sind. Natürlich muss man Missbrauch eindämmen. Das haben wir auch getan. Bisher hat der Einstieg eines neuen oder weiteren Gesellschafters oftmals zu einem Wegfall von Verlustverrechnungspotenzial geführt. Das ist nun mal eine Ressourcen-, eine Investitions-, eine Liquiditätsvernichtung, die wir uns nicht leisten sollten. Deswegen wollen wir das heute beseitigen. Das ist der erfolgreiche Weg für die Zukunft, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn bei der Einkünfteerzielung echte Vermögensverluste entstanden sind, sollten nach dem verfassungsrechtlichen Nettoprinzip steuerliche Verluste eigentlich grundsätzlich Berücksichtigung finden. Deshalb erhalten mit dem heutigen Gesetz vor allem die kleinen und mittelständischen Betriebe neue Steuergerechtigkeit und zukünftig neue Impulse, um in neue Produkte, um in Digitalisierung investieren zu können.

Vor allem ist es essenziell, den Wagniskapitalmarkt um die Gründerszene zu stärken. Wir vereinfachen den Zugang zu privatem Beteiligungskapital und schaffen damit die Grundlage für Wachstum und neue Arbeitsplätze. Ihnen wird es mit dem heutigen Gesetz zukünftig besser gelingen, Investoren für Geschäftsmodelle zu gewinnen.

Die neue Ausrichtung ist an verschiedenen Konditionen ausgerichtet; das ist richtig. Wir haben hier bewusst Missbrauchsmöglichkeiten eingedämmt. Ich glaube, unter dem Strich war das ein erfolgreicher Verhandlungsweg, der von unserem Berichterstatter Philipp Murmann und seinen Partnern gegangen wurde.

Zum Abschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich Professor Dr. Heinz Riesenhuber herzlichen Dank sagen. Er hat viele Jahre für mehr Wagniskapital gekämpft und dafür in der Politik geworben. Lieber Heinz, zu deinem heutigen 81. Geburtstag liefern wir – nicht unbedingt pünktlich, aber wir liefern – und gratulieren dir.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Druckversion