Rede zur Entlastung der Länder und Kommunen

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Erst letzte Woche haben wir nach intensiven Beratungen den Bundeshaushalt für das Jahr 2015 beschlossen. Mit diesem Haushalt zeigen wir auf, wie nachhaltige Politik betrieben wird; das heißt, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden. Wir tragen Verantwortung gegenüber den Menschen und den nachfolgenden Generationen in unserer Republik. Darüber hinaus sind wir damit ein Vorbild für viele andere Länder in Europa.

Deutschland ist ein wirtschaftlich und sozial stabiles Land mit einer soliden finanziellen Basis. Damit dies auch so bleibt, wollen wir die Voraussetzungen für -Investitionen in die Zukunft auf einer weiterhin soliden finanziellen Grundlage schaffen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.

Doch ist gerade bei dieser Debatte das föderale -System ins Gedächtnis zurückzuholen. Unser föderales System ist eine Stärke der Demokratie und ein wichtiger Grund für die Leistungsfähigkeit Deutschlands. Ein lebendiger Föderalismus lebt unter anderem durch seine Kommunen. Wenn wir in Deutschland starke Kommunen haben wollen, dann brauchen sie eigene Gestaltungsmöglichkeiten bei Einnahmen und Ausgaben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die bestehende Ordnung unserer Bund-Länder-Finanzbeziehungen folgt diesem Prinzip leider nicht immer. Viele Aufgaben werden im föderalen Streit häufig vermischt und vermengt. Außerdem wird das System oft falsch ausgelegt und wiedergegeben. So werden teilweise auch einmal von Ländervertretern Dinge versprochen, die eigentlich Aufgabe des Bundes sind. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Mittel, die außerhalb des föderalen Systems anfallen, auch so eingesetzt werden, wie sie tatsächlich festgesetzt wurden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir den Kommunen zum einen, wie wir es schon in der letzten Wahlperiode taten, unter die Arme greifen, und zum anderen gehen wir damit auf unsere Forderung im Koalitionsvertrag ein, die da heißt, dass wir die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland weiterhin finanziell entlasten werden. Diese Unterstützung leisten wir aus voller Überzeugung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich durfte 18 Jahre Bürgermeister sein. In dieser Zeit konnte ich miterleben, wie hier in Berlin ein Paradigmenwechsel stattfand. Es ist nämlich keine Selbstverständlichkeit, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung im -Alter mit übernommen hat und damit die Kommunen kräftig und dauerhaft entlastet hat, und es ist auch keine Selbstverständlichkeit, dass der Bund ein gutes Kita-programm aufgelegt hat, für das wir heute noch einmal einige hundert Millionen Euro zur Verfügung stellen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Entlastung der Kommunen zählt zu den prioritären Maßnahmen dieser Großen Koalition. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hält diese Koalition ihre Zusage ein, die Kommunen zu stärken, und erweist sich als verlässlicher Partner. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes sollen die Kommunen mit 5 Milliarden Euro jährlich ab 2018 entlastet werden. Geplant war hier -ursprünglich, Teile der Kosten der Eingliederungshilfe zu übernehmen. Mir ist bewusst, dass es aufgrund der Vielfalt der Länder in Deutschland nicht einfach ist, die Summe von 5 Milliarden Euro über die Eingliederungshilfe zu verteilen. Deshalb ist der Verteilungsmechanismus noch offen. Aber ich hoffe – da bin ich guter Dinge –, dass hier eine gerechte Lösung gefunden wird und dass diese große Summe gerecht auf die Kommunen in Deutschland verteilt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Der vorliegende Entwurf greift dem bereits ab 2015 vor und entlastet die Kommunen bis 2017 jährlich um 1 Milliarde Euro. Geschehen wird dies zur Hälfte über die Kosten der Unterkunft und zur Hälfte über eine höhere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer. So haben wir im Mai dieses Jahres mit den Ländern unter anderem besprochen, dass das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in den Jahren 2016 bis 2018 um weitere 550 Millionen Euro aufgestockt wird.

Damit wird die Unterstützung für die Länder und Gemeinden beim Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige weiter erhöht. Dies ist ein starkes Signal an die Familien in Deutschland. Mit den zusätzlichen Mitteln stellt der Bund die Errichtung von weiteren Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sicher. Daher ist es gut und gleichzeitig auch der richtige Weg, dass wir uns weiter dafür einsetzen, dass für jedes Kind bzw. jede Familie in Deutschland, sofern sie es denn möchte, ein guter Kitaplatz zur Verfügung steht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass der Bund seine Beteiligung an den Betriebskosten der Kinderbetreuung in Höhe von 845 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht. Mit dieser Kostenbeteiligung unterstützt der Bund die Länder und die Kommunen entscheidend beim nachhaltigen Ausbau der Kinderbetreuung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich nochmals betonen: Wir stehen zu unseren Zusagen und bleiben weiterhin ein verlässlicher Partner für die Kommunen in Deutschland. Wir wissen, dass die Kommunen einen wichtigen Beitrag zur dauerhaften Sicherung von Wachstum und Beschäftigung und damit Wohlstand in unserem Land leisten. Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir darauf achten, dass die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden, nicht zweckentfremdet werden. Ferner brauchen wir eine klare Aufgabentrennung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass jede Ebene die Mittel zur Verfügung bekommt, die sie benötigt, um ihre Aufgaben adäquat erledigen zu können. Allerdings – und ich sage es gern noch einmal – müssen die Mittel auch dort ankommen, wo sie tatsächlich benötigt werden.

(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ja, das ist das Problem!)

Es kann und darf nicht das Ziel sein, dass die Gelder zur Sanierung von Länderhaushalten verwendet werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb erwarten wir auch – da spricht der ehemalige Bürgermeister –, dass die Länder die den Kommunen zugedachten Mittel auch entsprechend weiterleiten.

Insgesamt bin ich davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf im Ergebnis den richtigen Weg aufzeigt. Ich freue mich, dass der Bund die Kommunen weiterhin finanziell unterstützt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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