Rede zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c, 104d, 125c, Art. 143e)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde der Föderalismus als staatliches Organisationsprinzip verfassungsrechtlich verankert. Besonders im Mittelpunkt steht dabei auch die Kooperation zwischen dem Bund und den Ländern. Auch ist unsere Verfassung kein System und kein Gesetz, das man ständig anpassen sollte – wenn, dann soll man besonnen und mit Weitsicht an die Änderungen herangehen. Ich möchte daher an dieser Stelle ausdrücklich den Gedanken der Kooperation zwischen Bund und Ländern hervorheben.

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes ebnen wir nun den Weg für eine Ausweitung der Mitfinanzierungsmöglichkeiten des Bundes bei Aufgaben in Trägerschaft von Ländern und Kommunen. Unter anderem betrifft das zum Beispiel die Digitalisierung im Schulbereich. Hierbei handelt es sich um eine Herausforderung, die Länder und Kommunen unter optimalen Finanzbedingungen und den derzeitigen ökonomischen Gesichtspunkten durchaus allein hätten meistern können.

Trotz dieses erfreulichen Zustandes ist es uns besonders wichtig, gerade im Wohnungsbau und im Bildungswesen zu unterstützen. Daher begrüßen wir grundsätzlich den Ansatz unserer Bundesbildungsministerin, den Ländern und Kommunen mit dem DigitalPakt in den kommenden fünf Jahren 5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das ist ein wichtiges Signal für Eltern und Schulkinder, aber auch für Länder und Kommunen.

Gleichzeitig ist es aber gut, dass mit der vereinbarten Formulierung sichergestellt wird, dass die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen im jeweiligen Investitionsbereich selbst tragen. Das heißt, wenn der Bund die Länder durch Finanzhilfen unterstützt, müssen die Länder mindestens die Hälfte zur Mitfinanzierung in dem entsprechenden Förderbereich beisteuern und können sich nicht ihrer Verantwortung entziehen. Damit verankern wir den für die Union wichtigen Punkt der Zusätzlichkeit fest im Grundgesetz.

Gleichwohl einigten wir uns darauf, dass die Bundesunterstützung im Bildungsbereich weiterhin zeitlich befristet bleibt, während das Kooperationsverbot nicht angefasst wird und damit bestehen bleibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Länder und Kommunen investieren circa 130 Milliarden Euro im Jahr in die Bildung. Wenn wir jetzt wieder mithelfen mit 5 Milliarden Euro bei der Digitalisierung, ist das in Ordnung und beileibe keine Aufgabe, die unter das Stichwort „Kooperationsgebot“ fällt. Es ist uns klar: Bei der Digitalisierung geht es auch um die Mitfinanzierung von Systemadministratoren. Wenn wir bei der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die in dieser Angelegenheit tätig sind, mithelfen, ist das auch noch in Ordnung. Aber darüber hinaus sehen wir in diesem Gesetzentwurf keine Möglichkeit, Kosten zu übernehmen. Meine Damen und Herren, es ist und bleibt weiterhin so: Bildung ist Ländersache.

Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zum Föderalismus sagen. Viele von Ihnen wissen: Ich bin ein großer Freund des Föderalismus in unserem Land. Wir unterstützen die Länder und die Kommunen sehr gerne. Hier und heute schaffen wir nun eine weitere Regelung zur Unterstützung der Länder und Kommunen, der im Bundesrat noch zugestimmt werden muss. Aber ich finde, meine sehr verehrten Damen und Herren, nun muss es einmal gut sein. Wir brauchen auch als Bund die Luft, um atmen zu können, und den Spielraum für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Es gäbe viele Dinge, über die man hier sprechen könnte. Ich freue mich, dass heute eine große Mehrheit in diesem Haus dieser Grundgesetzänderung zustimmen wird, und hoffe auf einen positiven Ausgang im Bundesrat.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Druckversion