Rede zum Integrationsgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute wollen wir mit diesem Integrationsgesetz die Integration der schutzberechtigten Menschen verbindlicher gestalten. Wir verbessern mit dem Integrationsgesetz aber nur den gesetzlichen Rahmen. Den Integrationswillen des Einzelnen kann der Staat nicht ersetzen. Er lebt hier von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann. Ohne die vielen Verantwortlichen vor Ort und ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer, die heute als Lotsen den Weg in die deutsche Gesellschaft weisen, könnte die schwierige Integrationsarbeit nicht gelingen. Sie übernehmen nach wie vor Tag für Tag Verantwortung, und dafür gebührt ihnen unser Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Frau Kollegin Zimmermann, Ihrem Vorwurf, man kümmere sich nicht um die Menschen, die hierherkommen, widersprechen die vielen Menschen, die sich tagein, tagaus darum kümmern. Dem widersprechen aber auch die Zahlen: Die Finanzminister der Länder rechnen für die Versorgung und Integration mit zusätzlichen Kosten in Höhe von jährlich mindestens 20 bis 30 Milliarden Euro. Das Bundesfinanzministerium rechnet bis 2020 mit knapp 94 Milliarden Euro. Es kann also keine Rede davon sein, dass man sich in Deutschland nicht um die Menschen kümmert.

Wir legen mit diesem Gesetz den Fokus nach wie vor ganz bewusst auf die Integration der Schutzberechtigten. Rund ein Drittel der Asylbewerber wird nach wie vor abgelehnt; bei ihnen steht die Ausreise im Vordergrund. Wir erwarten in diesem Jahr 550 000 Neuanmeldungen für Integrationskurse. Im letzten Jahr waren es im Vergleich dazu 180 000. Die Bundesmittel hierfür sind auf 558 Millionen Euro verdoppelt worden. Der Zugang zu diesen Kursen kann nicht beliebig ausgeweitet werden. Wir müssen uns auf die wirklich Schutzberechtigten konzentrieren.

Unsere Integrationspolitik folgt dem Prinzip des Förderns und Forderns. Wir fördern in den Bereichen Sprache, Ausbildung und Arbeit, und wir fordern die Inanspruchnahme der Integrationsangebote. Die Kurse müssen zügiger angetreten und durchgeführt werden. Wenn jemand die Integrationskurse nicht ordnungsgemäß absolviert,

(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das werden wir nie herausfinden!)

gemeinnützige Arbeit, die ihm zumutbar ist, nicht akzeptiert oder gegen die Mitwirkungspflichten verstößt, dann können Leistungen im Einzelfall auch gekürzt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich halte das auch für richtig. Es geht darum, zu fördern, aber auch zu fordern.

Flüchtlinge können sich auch nicht mehr, wie bisher, eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis ersitzen. Wir legen fest, dass Schutzberechtigte, die länger bei uns bleiben wollen, nach fünf Jahren bestimmte Sprachkenntnisse vorweisen und ihren Lebensunterhalt größtenteils selbst bestreiten müssen, bevor sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten. Wir verbessern auch die Steuerung der Integration. Mit der Wohnsitzauflage können die Länder anerkannten Flüchtlingen für drei Jahre einen festen Wohnsitz zuweisen.

Frau Dağdelen, ich habe den Eindruck, Sie haben nicht allen Sachverständigen und auch nicht den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zugehört. In der Anhörung haben sie diese Forderung noch einmal ganz klar formuliert. Unsere Kommunen brauchen die Wohnsitzauflage zur Steuerung. Dazu gehören Wohnen und Arbeit. Flüchtlinge müssen und sollen dahin gelotst werden, wo es Wohnraum und Arbeit gibt, um soziale Brennpunkte und Ghettobildung zu vermeiden. Selbstverständlich sind Ausnahmen möglich, zum Beispiel aus familiären Gründen oder wenn man anderswo eine Arbeit findet.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit der Drei-plus-zwei-Regelung kommen wir einer Forderung insbesondere der Arbeitgeber nach. Die Drei-plus-zwei-Regelung besagt, dass Betriebe mehr Rechtssicherheit erhalten, wenn sie abgelehnte Asylbewerber bei sich aufnehmen und ihnen einen Berufsausbildungsplatz bewilligen. Das ist in Bezug auf unser bisheriges migrationspolitisches Verständnis, nämlich keinen Spurwechsel zwischen der Arbeitsmigration und dem Asylsystem vorzunehmen, eine Veränderung. Wir gehen diese Veränderung mit, weil wir die Notwendigkeit sehen, für die Auszubildenden und die Betriebe mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Aber das darf keine dauerhafte Abweichung von unserem Prinzip werden.

Ich halte es für erforderlich und wichtig, dass die Betriebe, die es jetzt in der Hand haben, ob ein abgelehnter Asylbewerber ein Aufenthaltsrecht bekommt, melden müssen, wenn die Ausbildung abgebrochen wird. Das haben wir geregelt. Der Abbruch der Ausbildung muss nicht unverzüglich, aber binnen sieben Tagen gemeldet werden. Mit diesen Änderungen haben wir Rechtssicherheit geschaffen. Die Union hat sich auch mit der Forderung durchgesetzt, dass, wenn konkrete aufenthaltsbeendende Maßnahmen bevorstehen, keine Möglichkeit mehr besteht, auf diesem Weg ein Bleiberecht zu erhalten. Auch das ist wichtig und richtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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