Rede zum Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht

Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf zu einer weiter gehenden Europäisierung des Patentwesens.

Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union profitieren von den Grundfreiheiten. Der europäische Binnenmarkt ist durch den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr gekennzeichnet. Die Vorzüge eines Austausches von Gütern über Landesgrenzen hinweg erfordern spiegelbildlich den Schutz von Patenten auf europäischer Ebene.

Der Patentmarkt stellt sich gegenwärtig als fragmentiert dar, und es zeigen sich beträchtliche Unterschiede zwischen den nationalen Gerichtssystemen. Kleinere Unternehmen können ihre Patente nicht durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Klagen wehren.

Mit diesem Gesetzentwurf wird nun ein Einheitliches Patentgericht geschaffen. Zugleich wird mit der Einrichtung des neuen Gerichts die Einführung des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung, das EU-Patent, ermöglicht. Das Gericht wird künftig für Klagen gegen die Erteilung des EU-Patents und auch für Klagen gegen die Verletzung des EU-Patents zuständig sein. Die einheitliche Wirkung des EU-Patents in den teilnehmenden Staaten wird mehr Rechtssicherheit schaffen. Für die Inanspruchnahme des Patentschutzes wird es insbesondere nicht mehr auf den Ort der Rechtsverletzung ankommen.

Beim Europäischen Patentamt entfielen bisher 40 Prozent der Anmeldungen auf solche aus Deutschland. Aus diesem Grund wird der dezentralen Verteilung des Einheitlichen Patentgerichts eine grundlegende Bedeutung zukommen. Die Zentralkammer wird sich in Paris befinden, aber eine Außenstelle ist in München geplant, und es treten noch vier Lokal- und Regionalkammern in Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg hinzu. Dies ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtig. Patente und ihre Durchsetzung sind ein wichtiger ökonomischer Faktor. Patentschutz wirkt sich auf die Innovationskraft aus.

Es ist noch kurz auf das positive Signal aus Großbritannien einzugehen. Bedingung für das Einheitliche Patentgericht ist die Teilnahme der drei größten EU-Staaten: Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Mit der Ankündigung der Ratifizierung in London wird das Einheitliche Patentgericht möglich. Die Ankündigung ist aber auch als Signal zu verstehen, dass Großbritannien sich weiterhin dem europäischen Binnenmarkt verpflichten möchte.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesen Gesetzentwürfen.

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