Rede zur gesetzlichen Krankenversicherung

Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Wir besprechen heute den Entwurf der Bundes-regierung zum sogenannten GKV-FQWG, also zum GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz.

Entgegen den Erwartungen vieler Beobachter konnte in den Koalitionsverhandlungen im Bereich Gesundheit schon recht früh Einigkeit erzielt werden. Ein wesentliches Element des Koalitionsvertrages ist die Antwort auf die Frage, wie die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft ausgestaltet werden soll. Mit dem heute diskutierten Entwurf der Bundesregierung werden die Verhandlungsergebnisse des Koalitionsvertrages konkretisiert. Ich denke, dass sich an der sachlichen Arbeit dieser Koalition in einer so wichtigen Frage zeigt, dass wir in dieser Koalition in der Gesundheitspolitik sehr gut aufgestellt sind und wir mit einer zügigen und sachgerechten Umsetzung des Koalitionsvertrages nicht nur hinsichtlich der Finanzierung der GKV, sondern auch in anderen Bereichen rechnen können.

Lassen Sie mich nun auf das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz zu sprechen kommen. Wie der Name schon sagt, baut das Gesetz auf zwei Säulen auf, die zusammen gedacht werden sollen, ja sogar gedacht werden müssen: erstens der Entwicklung des Finanzierungssystems, zweitens der weiteren Ausrichtung unseres Gesundheitssystems auf die Qualität der Versorgung.

Im heute debattierten Gesetzesvorhaben geht es um einen ausgewogenen Preis- und Qualitätswettbewerb -unter den Kassen. Damit wollen wir eine finanzierbare und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Deutschland gewährleisten. Wie Sie wissen, ist das Gesundheitswesen, gerade auch im Bereich der Finanzierung, hochkomplex. Ich möchte deshalb die wesentlichen Verbesserungen im Bereich der Finanzierung, die wir mit diesem Gesetz anstreben, unterstreichen.

Die bisherige Situation, dass viele Krankenkassen aufgrund ihrer Rücklagen darauf verzichten konnten, Zusatzbeiträge zu erheben, hat in meinen Augen zu einer überzogenen Ausprägung des Preiswettbewerbs geführt. Es ist notwendig, dass die Zusatzbeiträge tatsächlich erhoben werden. Der allgemeine, paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, und der Arbeitgeberanteil bleibt bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Die Entkoppelung der Lohnzusatzkosten von den Gesundheitsausgaben bleibt somit bestehen.

Der Preiswettbewerb wird auf der Ebene der Höhe des Zusatzbeitrags geführt, und kommt damit weg von der Frage, ob überhaupt ein Zusatzbeitrag erhoben wird. Die Krankenkassenmitglieder haben dann das Recht, unkompliziert in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Dafür erhalten sie ein Sonderkündigungsrecht.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!)

Wir rechnen damit, dass die damit einhergehende Stärkung der Beitragsautonomie der Krankenkassen in 2015 für viele Bürgerinnen und Bürger zu Entlastungen führen wird. Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass etwa 20 Millionen Mitglieder bei Krankenkassen versichert sind, die in 2015 mit einem Zusatzbeitrag von unter 0,9 Prozent auskommen könnten.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Woher wissen Sie das eigentlich so genau?)

Die Einkommensumverteilung bei den Zusatzbeiträgen wird künftig innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung organisiert. Ein Sozialausgleich und damit verbundene Mehrbelastungen des Bundeshaushalts werden nicht mehr erforderlich sein. Ich erwähnte bereits, dass Finanzierungsaufgaben und -fragen im Gesundheitswesen hochkomplex sind. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass wir die praktischen Entwicklungen im Finanzierungssystem stets beobachten und gegebenenfalls, wenn notwendig, natürlich auch korrigieren.

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Herr Kollege, darf die Kollegin Vogler Ihnen eine Zwischenfrage stellen?

Erich Irlstorfer (CDU/CSU):

Bitte.

Kathrin Vogler (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Nachdem Sie gerade noch einmal die Zahl von 20 Millionen Versicherten wiederholt haben, die angeblich in Kürze einen geringeren Beitrag zahlen, als sie das jetzt tun, würde ich gerne wissen, woher – abgesehen von der Website des Bundesministeriums – Sie diese Informationen haben und mit welchem Hintergrund Sie diese Informationen hier verbreiten. Wie gesagt: Wir wissen es noch nicht. Wir haben keine erhärteten Zahlen. Nach unserer Information haben erst sieben Kassen angekündigt, einen Zusatzbeitrag unterhalb des jetzigen Satzes von 0,9 Prozent zu erheben. Von daher frage ich mich, wie Sie auf diese optimistische Schätzung kommen, zumal ja dann im Gesundheitsfonds die Mittel, die durch die Haushaltskürzungen von Herrn Schäuble wegfallen, fehlen werden.

Erich Irlstorfer (CDU/CSU):

Das ist mit Sicherheit eine optimistische Prognose; da gebe ich Ihnen recht. Ich gehe aber davon aus, dass sich auch andere Kassen noch beteiligen werden. Deshalb, glaube ich, ist diese Prognose mit Sicherheit realistisch.

(Beifall bei der CDU/CSU – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Okay, es geht also um religiöse Fragen! – Jens Spahn [CDU/CSU]: Das war eine kurze Antwort auf eine lange Frage!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt aber auf das Thema Qualität zu sprechen kommen, das natürlich oft in einem gewissen Spannungsverhältnis zur Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens steht.

Ähnliches gilt natürlich für den vorhin schon erwähnten Morbi-RSA. Mit diesem Gesetzentwurf streben wir eine Verbesserung der Zielgenauigkeit der Zuweisungen in den Bereichen des Krankengelds und der Auslandsversicherungen an. Der Finanzausgleich wies bisher technische Ungenauigkeiten auf, die im Rahmen einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Gesundheitspolitik dieser Koalition korrigiert werden. Mit diesem Gesetzentwurf wird eine ausgezeichnete Weiterentwicklung der Finanzierung der GKV angegangen und ermöglicht.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme nun auf die zweite Säule des GKV-FQWG zu sprechen. Es umfasst als wesentlichen Teil auch den Bereich der Qualitätssicherung. Im Gesetzentwurf ist dementsprechend auch ein Abschnitt vorhanden, nach dem ein Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen etabliert werden soll. Durch den heute diskutierten Gesetzentwurf erhält dieses so wichtige Thema der Qualität nun endlich die Aufmerksamkeit und den Stellenwert, die ihm in meinen Augen schon lange zustehen.

Einen der Schwerpunkte des Koalitionsvertrages bildet die Verbesserung der Qualität in der medizinischen Versorgung. Zur Stärkung der Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung soll der Gemeinsame Bundesausschuss verpflichtet werden, ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu gründen.

Die Aufgabe des Instituts soll es sein, sich wissenschaftlich mit der Ermittlung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität zu befassen. Es soll dem Gemeinsamen Bundesausschuss die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die von ihm zu gestaltenden Maßnahmen der Qualitätssicherung liefern. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen in geeigneter Weise und in einer für die Allgemeinheit – ich glaube, das ist wichtig – verständlichen Form veröffentlicht werden. Dadurch werden eine wissenschaftliche Grundlage für die Qualitätssicherung und mehr Transparenz im Gesundheitswesen geschaffen.

Im Mittelpunkt soll hier vor allem die Qualitätssicherung im ambulanten wie auch im stationären Bereich stehen. Unbestritten leisten die Krankenhäuser mit ihren Beschäftigten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Menschen hier in unserem Land. Die Krankenhäuser sind damit eine tragende Säule des deutschen Gesundheitswesens. Die Hilfspakete zu ihrer finanziellen Unterstützung in der letzten Legislaturperiode lassen erkennen, dass seitens der Unionsparteien einer soliden Kranken-hausversorgung schon immer ein hoher Stellenwert beigemessen wurde. Daher ist es aus meiner Sicht nur richtig und wichtig, diesen Weg weiterzugehen und unser Gesundheitssystem auf diesem Gebiet weiterzuentwickeln.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die DRG-Fallpauschalen, die im Jahr 2003 in Deutschland eingeführt wurden, haben zu mehr Wirtschaftlichkeit im Krankenhaussektor beigetragen. Dies ist grundsätzlich eine Entwicklung, die zu begrüßen ist. Wir müssen uns aber zugleich die Frage stellen, wie wir in einigen Fällen – ich betone hier bewusst „in einigen“ und sage nicht „in allen“ – mit dem Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualität der medizinischen Behandlung umgehen. Daher ist es auch wichtig, Anreize für eine in gleichen Maßen wirtschaftliche sowie qualitätsorientierte Versorgung zu setzen. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass bereits heute Maßnahmen zur Qualitätssicherung existieren, die allerdings weiter ausgebaut werden müssen. Für Krankenhäuser gilt beispielsweise seit 2005 gesetzlich verpflichtend, dass die gesammelten Qualitätsdaten in entsprechenden Berichten veröffentlicht werden müssen, die den Versicherten und Patienten als Orientierungshilfe dienen sollen.

Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die künftige Schaffung des genannten Qualitätsinstituts durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Dieses Institut soll nun dafür sorgen, dass die Qualität im Gesundheitswesen endlich messbar und vergleichbar wird. Das System der Qualitätsmessung muss transparent sein, und seine Umsetzung darf nicht an Interessen verschiedener Akteure sowie an irgendwelchen sonstigen Rahmenbedingungen scheitern.

Selbstverständlich muss sich gute Qualität – und diese wollen wir – auch für Krankenhäuser lohnen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

So muss in Zukunft aus meiner Sicht ein Anreizsystem geschaffen werden, das qualitativ gute Häuser stärkt. Zugleich müssen wir aber auch sicherstellen, dass die Diagnose- und Therapiefreiheit nicht eingeschränkt wird. Es ist notwendig, dass auch in Zukunft jeder medizinische Vorgang individuell auf den Patienten abgestimmt ist und er nach bestem Wissen und Gewissen des versorgenden Arztes behandelt wird. Eine freie Arzt- und Krankenhauswahl muss auch in Zukunft gewährleistet bleiben. Dieses sind die Grundvoraussetzungen für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen dem Patienten und seinem behandelnden Arzt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass der vorliegende Gesetzentwurf neben den wichtigen Reformen im Bereich der GKV-Finanzierung auch einen wichtigen und richtigen Schritt in die Richtung einer qualitativ besseren Versorgung darstellt.

In diesem Sinne: Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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