Rede in der Debatte zu Organspenden

Das Thema Organspende ist für viele Menschen unangenehm. Der Tod wird gerne ausgeklammert und bei der eigenen Lebensplanung verdrängt. Zu dieser Distanz der Deutschen trug auch maßgeblich der Organtransplantationsskandal um 2010 bei. Versagen aber plötzlich Herz, Leber oder Nieren, sei es durch schwere Krankheit oder Unfall, kommt man an dem Thema nicht mehr vorbei. Am Ende hilft oft nur noch eine Organspende und Transplantation. Dankbarkeit wäre gar kein Ausdruck für das, was ich empfände, wenn ich auf eine Organspende angewiesen wäre und mein Leben dadurch gerettet werden könnte.

Über 10 000 Betroffene warten aktuell in Deutschland zwischen Hoffnung und Verzweiflung auf eine Transplantation. Aber gerade einmal 770 Menschen haben 2017 nach ihrem Tod Organe gespendet. Das sind 530 Spender weniger als 2010. Während sich 75 Prozent der Menschen in Umfragen positiv zur Organspende äußern, haben aber nur 25 Prozent der Bundesbürger einen Organspendeausweis.

Ich begrüße daher die Diskussion über die Frage, wie wir die Bereitschaft zu Organspenden in der Bevölkerung erhöhen und die Abläufe in den Kliniken verbessern können. Ich selbst habe meine Organspendebereitschaft auf meinem Organspendeausweis bereits dokumentiert.

Die im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) enthaltenen organisatorischen Maßnahmen und Regelungen zur Verbesserung der Finanzierung unterstütze ich, so zum Beispiel, dass Transplantationsbeauftragte im Klinikalltag mehr Zeit bekommen, um ihre Aufgabe auch wirklich erfüllen zu können, und die Anhebung der Pauschalen für Organentnahmen, damit der Gesamtaufwand der Kliniken für die Organspende angemessen vergütet wird.

Einer Widerspruchslösung stehe ich jedoch kritisch gegenüber.‎ Ich bin der Meinung, dass wir in einer so persönlichen Frage Entscheidungen nicht gesetzlich voraussetzen dürfen. Auch die Tatsache, dass Menschen, die sich schlicht noch nicht entschieden haben, damit indirekt ihre Zustimmung ausdrücken, halte ich für fragwürdig. Dafür ist Selbstbestimmung ein zu wichtiges Rechtsgut in unserer Verfassung. Jedweder Zwang an dieser Stelle ist dem berechtigten Anliegen nicht förderlich. Aus zahlreichen Gesprächen mit Menschen, die Spenderorgane erhalten haben, weiß ich, dass auch sie großen Wert darauf legen, dass dies ein freiwilliger und ein selbstbestimmter Akt des Spenders bleibt. Es hilft auch ihnen, die Spende anzunehmen und damit ihr Leben zufrieden weiterzuleben.

Ich bin zudem überzeugt, dass eine Widerspruchslösung nicht grundsätzlich für steigende Spenderzahlen sorgen würde. So hat Schweden zum Beispiel zwischen der Zustimmungslösung und der Widerspruchslösung gewechselt, aber dennoch keine Steigerung der Spendenzahlen erreichen können. Das zeigt mir ganz deutlich, dass Vertrauen, Information und Aufklärung enorm wichtig sind. Wir müssen den Menschen mehr Anstöße geben, mehr Gelegenheiten, sich mit dem Thema in positivem, in vertrauensvollem Umfeld zu befassen. Das muss unsere Aufgabe sein. Und hier gibt es Möglichkeiten – bei der Ausgabe von Führerscheinen, bei der Ausgabe von Krankenversicherungskarten oder auch in der Diskussion beim Ausstellen von Personalausweisen –, sich mit diesen Fragen zu befassen. Und hier können wir noch viel leisten zu den organisatorischen Verbesserungen, die wir bereits auf den Weg bringen.

Ein Ja zur Organspende ist ein Zeichen menschlicher Solidarität und Nächstenliebe. Wer sich bereit erklärt, Organe zu spenden, übernimmt eine Art Patenschaft. Er wird zum Paten für ein zweites Leben! Er ist bereit, etwas von sich zu geben und damit Neues zu ermöglichen: Hoffnung, Gesundheit, Zukunft! Der Entschluss, Organspender zu werden, fällt vielen nicht leicht. Er darf deshalb nicht vorausgesetzt oder verordnet werden, sondern muss freiwillig bleiben. Nur so entsteht genau dieses Vertrauen, auf dem eine Patenschaft fußt.

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