Rede zu Antipersonenminen und Streumunition

12.) Beratung BeschlEmpf u Ber Auswärtiger Ausschuss

zum Antrag SPD, DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition gesetzlich verbieten und die steuerliche Förderung beenden

- Drs 17/7339, 17/8016 -

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns hier einig, dass der Einsatz von Streumunition und der Einsatz von Antipersonenminen schreckliches Leiden hervorruft und deshalb geächtet werden muss. Es besteht auch Konsens darüber, dass wir alle Anstrengungen unternehmen müssen, den Kreis der Staaten, welche die Oslo-Konvention über Streumunition ratifizieren, zu erweitern.

Die Bundesregierung bringt sich sehr engagiert in diesen Oslo-Prozess ein. Deutschland wurde beispielsweise die besondere Aufgabe übertragen, Koordinator für die Bestandszerstörung zu sein.

Der Antrag, der nun die Idee formuliert, ein Investi-tionsverbot gesetzlich zu verankern, greift zunächst einmal die aktuelle Rechtslage auf, die hier mehrfach angesprochen worden ist. Wir haben im Kriegswaffen-kontrollgesetz verboten, die Herstellung von Streumunition zu fördern. Das war die Gesetzesänderung, mit der die Konvention über Streumunition von Oslo in deutsches Recht umgesetzt worden ist.

Dieses Verbot der Förderung der Herstellung von Streumunition ist mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bei vorsätzlichen Verstößen belegt. Es ist richtig, dass ein explizites Investitionsverbot fehlt. Aber mit diesem Verbot der Förderung der Herstellung kann selbstverständlich auch eine direkte Unterstützung der Herstellung bereits nach heutigem Recht verboten sein.

(Uta Zapf [SPD]: Was denn nun? Könnt ihr euch entschließen, was es sein soll?)

Nun gibt es in der Tat einige Länder – das haben Sie angesprochen –, die Auslegungsschwierigkeiten sehen und versuchen, dieses gesetzliche Verbot zu präzisieren. Aber anders, als Sie hier glauben machen wollen, gibt es kein Land, das eine schärfere gesetzliche Bestimmung verankert hätte, als wir sie im Kriegswaffenkontrollgesetz haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege, eine Zwischenfrage.

Thomas Silberhorn (CDU/CSU):
Sofort. Lassen Sie mich das bitte noch ausführen. Ich komme gleich darauf zurück.

Dort, wo man sich an schärferen gesetzlichen Regelungen versucht hat, stößt man auf Probleme der Umsetzung und der Abgrenzung. In Belgien beispielsweise wurde bereits vor Inkrafttreten der Oslo-Konvention ein Investitionsverbot erlassen. 2007 hat man ein Finanzierungsverbot beschlossen, das die Finanzierung von Unternehmen verbietet, die Antipersonenminen oder Streumunition herstellen, nutzen oder damit handeln. Allerdings ist auch eine Klausel enthalten, nach der es nicht verboten ist, in andere Bereiche eines betroffenen Unternehmens zu investieren. Damit stehen Sie vor der Frage der Abgrenzung, was denn nun von dem Investi-tionsverbot erfasst ist. Im Ergebnis ist das Gesetz in Belgien noch nicht umgesetzt worden, weil noch keine Verordnung dazu erlassen worden ist.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Ist jetzt der Moment?

Thomas Silberhorn (CDU/CSU):
Ich würde das gerne im Zusammenhang darstellen wollen, Frau Präsidentin.

Auch Luxemburg hat ein Finanzierungsverbot erlassen, das die wissentliche Finanzierung von Streumunition unter Strafe stellt. Wir wissen auch aus Luxemburg, dass das Land vor erheblichen Abgrenzungsproblemen steht und deshalb eine Überarbeitung des Gesetzes plant.

(Uta Zapf [SPD]: Wenigstens machen die was her!)

Die Schweiz beabsichtigt, auch die direkte Finanzierung der Herstellung zu verbieten und zu verhindern, dass dieses Verbot umgangen wird.

In Großbritannien hat man bereits 2009 erklärt, dass die Oslo-Konvention mit ihrem Unterstützungsverbot nur die direkte Finanzierung von Streumunitionsunternehmen erfasst. Um die indirekte Finanzierung zu verhindern, hat Großbritannien einen Verhaltenskodex entwickelt, im Übrigen in Zusammenarbeit mit Nicht-regierungsorganisationen und mit Vertretern der Finanzindustrie.

Die Frage eines Investitionsverbots, die hier Gegenstand der Diskussion ist und über die auch der Unterausschuss Abrüstung diskutiert hat, ist ein Beleg dafür, dass wir uns über die Umsetzung der Oslo-Konvention ernsthaft Gedanken machen müssen.

(Agnes Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie lange denn noch Gedanken machen?)

Niemand aus meiner Fraktion möchte mit staatlichen Mitteln, insbesondere mit Fördergeldern, die Herstellung von geächteter Munition fördern.

Wir müssen uns aber genau fragen, wie man solche Investitionen tatsächlich verifizierbar verhindern kann und inwieweit der Staat diesbezüglich mit Regulierung etwas erreichen kann. Gut gemeint ist eben noch nicht gut gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich würde dazu raten, nicht zu unterschätzen, welche Möglichkeiten es gibt, öffentlichen Druck aufzubauen, Transparenz zu schaffen und Selbstverpflichtungen einzufordern. Die Anbieter von Finanzanlagen müssen dazu angehalten werden, ethische Kriterien bei der Vermögensanlage zu berücksichtigen. Es sind bereits einige Institute – von Commerzbank über Allianz Global bis Union Investment – genannt worden, die solche Selbstverpflichtungen eingegangen sind. Diese Beispiele belegen, dass Marktmechanismen, die in ihren Wirkungen einem Investitionsverbot gleichkommen, tatsächlich greifen und deshalb in die richtige Richtung weisen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir ist wichtig, zu betonen, dass wir uns in der Zielsetzung einig sind. Man kann über das Verfahren streiten, wie weit man mit gesetzlichen Präzisierungen kommt. Man darf die Gefahren der Abgrenzungsschwierigkeiten und der Nachweisprobleme nicht unterschätzen. Aber wir sollten uns auch nicht auseinanderdividieren lassen. Es besteht Konsens, dass wir Streumunition ächten und dafür sorgen müssen, dass die Oslo-Konvention nicht unterlaufen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Jetzt kommt es zum Schwur bei der Abstimmung!)

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