Rede zum Ausländerwahlrecht
In der Debatte über eine Wahlrecht für für Ausländer führte Stephan Mayer folgendes aus:
Sehr verehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen!
Sehr geehrte Kollegen!
Vorweg eine Bemerkung: Frau Kollegin Daðdelen, es ist noch nicht so weit gekommen, dass uns die Linke Beine machen müsste. Ganz im Gegenteil: Die Bundesregierung weiß sehr wohl, was sie zu tun hat. Sie nimmt den Prüfauftrag, den wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, durchaus ernst. Einige Punkte sprechen aber – Sie haben einige dankenswerterweise schon angesprochen – ganz eindeutig gegen die Einführung eines Ausländerwahlrechts im kommunalen Bereich.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)
Man kann mit Sicherheit grundsätzlich über alles reden. Die Argumente, die Sie, meine lieben Kollegen von den Grünen und von der Linken, bringen, sind aber nicht neu, und sie werden auch durch regelmäßiges Wiederholen nicht besser oder richtiger.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Weil sie richtig sind! Da können sie nicht richtiger werden!)
Der Gesetzentwurf, den die Grünen vorlegen, ist abgeschrieben. Er ist eins zu eins vom Land Rheinland-Pfalz übernommen worden.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Schande!)
Sie wissen, dass der Gesetzentwurf, den das Land Rheinland-Pfalz vorgelegt hat, am 12. Oktober dieses Jahres von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden ist, wohl deshalb, weil er wenig oder keine Aussicht auf Erfolg hatte.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Rechtsausschuss war er! – Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht ihn aber nicht falsch!)
Entscheidend ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 1990. Frau Kollegin Daðdelen, dieses Urteil hat keine negativen Vorgaben gemacht, sondern klare Maßregeln für ein kommunales Ausländerwahlrecht aufgestellt. Es ist darauf hingewiesen worden – und das ist entscheidend –, dass Art. 20 Abs. 2 unseres Grundgesetzes besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)
Damit ist gemeint: von den deutschen Staatsangehörigen.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wo steht das? – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer sagt das denn?)
Zur Ausübung der Staatsgewalt gehören unter anderem die Wahl von kommunalen Gremien sowie die Durchführung und die Beteiligung an Landtags- und Bundestagswahlen. Es ist nun einmal einer der vornehmsten Bestandteile der Staatsangehörigkeit, sich an Wahlen zu beteiligen.
An dieser Stelle gehört klar gesagt: Es geht nicht, dass hier Rosinenpickerei betrieben wird. Es kann nicht sein, dass ich mir aus einer Rechtsposition die angenehmen, die positiven Aspekte herausnehme und die negativen beiseite schiebe. Es ist genauso wie in einem Verein: Ich kann mich nicht einfach so an einer Mitgliederversammlung eines Vereins beteiligen. Wenn ich in einem Verein mitsprechen möchte, dann muss ich Mitglied des Vereins werden. Gleiches gilt für das Staatsangehörigkeitsrecht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege, zwei Zwischenfragen haben sich angehäuft. Daher bin ich sehr froh, dass Sie jetzt Luft holen.
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU):
Die beantworte ich sehr gerne.
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Daðdelen und Herr Montag würden gern Zwischenfragen stellen; vielleicht beide hintereinander, dann können Sie beide gemeinsam beantworten.
(Zuruf von der SPD: Aber nicht gleichzeitig!)
Frau Daðdelen, bitte schön.
Sevim Daðdelen (DIE LINKE):
Vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. – Herr Kollege Mayer, Sie haben kurz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und meinten, dass eine Änderung deshalb nicht möglich wäre. Nehmen Sie doch bitte Folgendes zur Kenntnis.
(Zurufe von der CDU/CSU: Fragen! Fragen!)
– Ich möchte wissen, wie er das bewertet. – In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage äußert sich zumindest die Bundesregierung dahin gehend – da müssen Sie ja eine differenzierte Position haben –, dass die Änderung des kommunalen Wahlrechts durch eine Verfassungsänderung möglich wäre. Es wird nicht argumentiert, dass die Ewigkeitsklausel, Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz, wie es immer wieder gesagt wird, einer Öffnung des Wahlrechts für Drittstaatenangehörige zwingend entgegensteht. Das heißt, es ist durch eine Verfassungsänderung möglich.
Sie könnten mir doch zustimmen, dass, wenn der politische Wille da ist, die verfassungsmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden können.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der ist aber bei der CDU nicht vorhanden! – Josef Philip Winkler [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist eher die CSU! – Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Das kommt erschwerend hinzu!)
Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Montag.
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe mich mit dem Begehren, von Ihnen eine Auskunft zu bekommen, zu Wort gemeldet, als Sie den Begriff der Rosinenpickerei verwendet haben. Ich bitte Sie herzlich, dass Sie zu folgendem Problem Stellung nehmen, weil Sie den Vorwurf erheben, wir würden Rosinenpickerei betreiben.
Es geht um die Menschen, die in einer Kommune, zum Beispiel in München, seit Jahren legal leben. Die Kinder gehen dort in die Schule oder in den Kindergarten. Die Eltern arbeiten und zahlen Steuern. Sie nehmen an dem sozialen Leben der Stadt mehr oder minder teil. Sie sind Teil der Stadtgesellschaft. Die Lebenssituation dieser Menschen unterscheidet sich nicht von Ihrer oder meiner. Einen Unterschied gibt es aber: Die einen dürfen über das Schicksal ihrer Kommune mitbestimmen, die anderen dürfen es nicht.
Ich frage Sie, wieso Sie so etwas als Rosinenpickerei bezeichnen. Das Gegenteil ist der Fall: Es ist Rosinenpickerei, zu sagen, dass diese Menschen alles tun müssen, was man als Bürger einer Kommune tun muss, aber dass sie nicht die gleichen Rechte wie alle anderen, wie die deutschen Staatsangehörigen, haben, nämlich das Wahlrecht. Genau diese Diskrepanz wollen wir abschaffen.
(Zuruf von der CDU/CSU: Sie können abhauen, wenn es ihnen nicht passt!)
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU):
Frau Kollegin Daðdelen, ich glaube, Sie haben mir nicht richtig zugehört. Ich habe nicht behauptet, dass die Ewigkeitsgarantie der Verfassung einem kommunalen Wahlrecht entgegensteht. Ich habe das Urteil des Verfassungsgerichts vom 31. Oktober 1990 zitiert, in dem ganz klar festgelegt wurde, dass sowohl Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes als auch Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes den damaligen Regelungen in Schleswig-Holstein und in Hamburg zur Einräumung eines kommunalen Ausländerwahlrechts entgegenstanden.
Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass es eine durchaus bemerkenswerte und breite Auffassung in der rechtswissenschaftlichen Literatur gibt, die genau zu dem Ergebnis kommt, das Sie auch angesprochen haben, nämlich dass die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes, Art. 79 Abs. 3, dagegen spricht, Art. 20 anzurühren. Zum Beispiel ist der berufene Rechtswissenschaftler Professor Dr. Isensee dieser Auffassung. Ich räume ein, dass es auch gegenteilige Auffassungen gibt. Aber Sie haben mir insoweit ein weiteres Argument vorweggenommen, als in der Literatur durchaus die starke Auffassung vertreten wird, dass die Ewigkeitsgarantie in der Verfassung gegen die Einräumung eines kommunales Ausländerwahlrechts spricht.
Sehr verehrter Herr Kollege Montag, es gibt zwischen uns Gott sei Dank gewisse Unterschiede insbesondere hinsichtlich unserer Position zum kommunalen Ausländerwahlrecht. Wir sind als CDU/CSU sehr wohl der Auffassung, dass Ausländer, die sich in den Kommunen wohlfühlen und dort länger aufhalten, am kommunalen Geschehen auch beteiligen sollen. Nach § 47 des Aufenthaltsgesetzes gibt es schon die Möglichkeit – sehr geehrter Kollege Ströbele, Sie werden es wahrscheinlich nicht wissen –, dass man Ausländer in kommunale Ausländerbeiräte beruft und ihnen mit dieser Benennung die Möglichkeit gibt, sich am kommunalen Geschehen stärker zu beteiligen.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind nur beratend tätig!)
Nur ist der entscheidende Unterschied zwischen Ausländern und deutschen Staatsangehörigen nun einmal, dass sich die deutschen Staatsangehörigen dadurch, dass sie entweder qua Geburt oder im Laufe ihres Lebens das Staatangehörigkeitsrecht erworben haben, ganz klar zum deutschen Staat, zur deutschen Gesellschaft bekennen. Sie haben richtigerweise erwähnt, dass es viele Ausländer gibt, die in deutschen Städten wohnen und die gerade auch in den letzten zehn Jahren die deutsche Staatangehörigkeit erworben haben. Nach unserer Auffassung bedarf es hoher Hürden, wenn man das Ziel erreichen möchte, deutscher Staatangehöriger zu werden. Es wäre ein Schlag ins Gesicht der ungefähr 800 000 vormaligen Ausländer, die jetzt deutsche Staatsangehörige sind und sich dieser nicht einfachen Prozedur unterzogen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, würde anderen Ausländern, die dies noch nicht getan haben oder vielleicht auch bewusst nicht wollen, trotzdem mir nichts, dir nichts das kommunale Ausländerwahlrecht eingeräumt. Da machen wir nicht mit.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mir nichts, dir nichts? Wir kämpfen doch schon seit 20 Jahren darum!)
Ich muss Ihnen da in einer Aussage recht geben, Herr Montag: Als CDU/CSU sind wir der Auffassung, dass es zu dieser Verfassungsänderung nicht kommen sollte.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Des Weiteren habe ich aus Ihrer Frage herausgehört, dass Sie die Kommunalwahlen als Wahlen zweiter Klasse definieren und als Testfeld sehen wollen, um kommunales Ausländerwahlrecht als „Wahlrecht light“ auszuprobieren. Dies wäre eine Verunglimpfung der Kommunalwahlen an sich.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Von zweiter Wahl hat er nichts gesagt!)
Die Kommunalwahlen sind eine außerordentlich wichtige Prozedur, um in die kommunalen Gremien Frauen und Männer zu wählen, die die Geschicke eines Ortes oder Landkreises in Zukunft lenken sollen.
Frau Kollegin Daðdelen, Sie haben die Oberbürgermeisterin von Frankfurt und den Oberbürgermeister von Köln erwähnt, die angeblich für ein kommunales Ausländerwahlrecht seien. Sie haben aber geflissentlich zu erwähnen unterlassen, dass sich der Deutsche Städtetag, also die Vereinigung aller größeren deutschen Städte und Gemeinden, ganz dezidiert gegen die Einräumung eines kommunalen Ausländerwahlrechts ausgesprochen hat. Diese Aussage sollte man bei dieser Gelegenheit mit zu Rate ziehen.
Der große Unterschied zwischen der CDU/CSU und insbesondere denen, die die heute zur Debatte stehenden Anträge gestellt haben, ist der, dass Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Linken und von den Grünen, davon ausgehen, dass die Einräumung eines kommunalen Ausländerwahlrechts ein Mittel zur Integration von in Deutschland lebenden Ausländern sein kann. Das Gegenteil ist der Fall. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann immer erst am Ende eines gelungenen, erfolgreich geglückten Integrationsprozesses stehen.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Blödsinn!)
Die Einräumung der deutschen Staatsangehörigkeit und des damit verbundenen Wahlrechts kann aber niemals Mittel zur Integration sein,
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst Wahlrecht, dann Staatsbürgerschaft!)
geschweige denn am Anfang eines Integrationsprozesses stehen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deshalb träte genau das Gegenteil dessen ein, was Sie proklamieren: Die Einräumung eines kommunalen Ausländerwahlrechts führte nicht dazu, dass wir eine bessere Integration von in Deutschland lebenden Ausländern erleben; vielmehr träte genau das Gegenteil ein. Es wäre kontraproduktiv und führte zu einer schlechteren Integration,
(Sebastian Edathy [SPD]: Integration durch Identifikation!)
weil es überhaupt keine Veranlassung mehr für in Deutschland lebende Ausländer gäbe, sich zu bemühen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, deren Bestandteil dann auch das kommunale Wahlrecht ist. Das würde zur Verfestigung und Verstetigung der schon vorhandenen Parallelgesellschaften führen.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wahrscheinlich würde sogar die Welt untergehen!)
Dies ist ein wesentlicher Grund, sich gegen die Einräumung eines kommunalen Ausländerwahlrechts auszusprechen.
Des Weiteren ist als Argument gegen die Einräumung eines kommunalen Ausländerwahlrechts ein wichtiger Grundsatz des Völkerrechts heranzuziehen. Es ist ein bekanntes und bewährtes Prinzip des Völkerrechts, dass Rechtspositionen nur nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit eingeräumt werden.
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Ja, genau!)
Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite in Vorlage gehen und vorpreschen,
(Sevim Daðdelen [DIE LINKE]: Doch! Genau so soll es sein!)
dass aber auf der anderen Seite nicht klar ist, dass in den Ländern, deren Staatsangehörigen wir das kommunale Ausländerwahlrecht einräumen, im umgekehrten Fall auch den deutschen Staatsangehörigen ein kommunales Ausländerwahlrecht eingeräumt würde.
(Beifall bei der CDU/CSU – Sevim Daðdelen [DIE LINKE]: Ich dachte, Sie wollen vorpreschen! Was denn nun?)
Kollegin Daðdelen, Sie haben darüber hinaus auf andere Länder in Europa hingewiesen, in denen bereits ein kommunales Ausländerwahlrecht eingeführt wurde.
(Sevim Daðdelen [DIE LINKE]:
Ja! In genau 16!)
Ja! In genau 16!)
Auch an dieser Stelle haben Sie es geflissentlich unterlassen, auch zu erwähnen, dass die Wahlbeteiligung in diesen Ländern desaströs ist.
(Sevim Daðdelen [DIE LINKE]: Das ist sie in Deutschland bei Landtagswahlen auch!)
So hat man beispielsweise in Finnland, Schweden und Irland die Erfahrung gemacht, dass der Prozentsatz derjenigen, die vom kommunalen Ausländerwahlrecht Gebrauch machen, minimal ist und meistens im einstelligen Bereich liegt.
(Sevim Daðdelen [DIE LINKE]: Dann haben Sie von CDU und CSU doch nichts zu befürchten!)
Damit wird eines Ihrer Argumente ad absurdum geführt: dass ein kommunales Ausländerwahlrecht zu einer verbesserten Integration und zu einer verstärkten Teilhabe und Teilnahme der Ausländer am gesellschaftlichen Leben führt.
(Sevim Daðdelen [DIE LINKE]: In Irland und in den skandinavischen Ländern schon!)
Das Gegenteil ist der Fall: Erst durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird ein erfolgreicher Integrationsprozess abgeschlossen.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt haben Sie aber EU-Ausländer und Drittstaatenangehörige zusammengeworfen, Herr Kollege!)
Natürlich ist der dann auch von der Einräumung eines kommunalen Wahlrechts begleitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe einige Aspekte angeführt,
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die falsch sind!)
die meines Erachtens ganz deutlich gegen die Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts sprechen. Gleichwohl haben wir uns im Koalitionsvertrag verpflichtet, diesem Prüfauftrag Rechnung zu tragen. Deshalb werden wir diese Debatte pflichtschuldigst führen,
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber äußerst ungern!)
wenngleich ich prima facie der Meinung bin,
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie so reden, versteht Sie das deutsche Volk nicht!)
dass es Gründe gibt, die eklatant gegen die Einräumung eines kommunalen Ausländerwahlrechts sprechen.
Abschließend möchte ich festhalten: Wir haben in Deutschland gerade im Bereich der Integration beileibe andere Probleme, denen wir uns zuwenden sollten, als eine Debatte über die Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts zu führen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das entscheiden aber immer noch wir, was für Anträge wir stellen!)
Druckversion