Rede zur Entsenderichtlinie

21.*) Beratung BeschlEmpf u Ber Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

zum Antrag SPD
Für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie

- Drs 17/1770, 17/4755 -

Unsere Fraktion sieht in der Entsenderichtlinie sowie dem hierzu ergangenen nationalen Arbeitnehmer-Entsendegesetz einen Schutz der Arbeitnehmer in Deutschland und Europa, da die durch die Entsenderichtlinie geltenden Mindestlöhne auch von ausländischen Dienstleistungserbringern einzuhalten sind. Und ich möchte darauf hinweisen, dass in den Art. 3 und 152 ausdrücklich die soziale Marktwirtschaft, sozialer Fortschritt und die Rolle der Sozialpartner erwähnt werden. Der Vertrag von Lissabon wertet die sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer also auf.

Wie ist der Sachverhalt? Im EU-Binnenmarkt genießen Unternehmen die Freiheit, Dienstleistungen in -anderen Mitgliedstaaten zu erbringen. Das schließt die Möglichkeit ein, Arbeitnehmer vorübergehend in anderen Mitgliedstaaten einzusetzen, damit sie dort -bestimmte Projekte durchführen. Unternehmen haben so die Möglichkeit, ihre besonderen Dienstleistungen -innerhalb des gesamten EU-Binnenmarktes anzubieten, was wiederum zu größerer Effizienz und Wirtschaftswachstum beiträgt. Es ist gerade diese Freiheit des EU-Binnenmarktes, die zum wirtschaftlichen Erfolg der Mitgliedsländer führt. Insbesondere für Deutschland als Exportnation ist es von äußerster Wichtigkeit, dass wir nicht unnötig Hemmnisse innerhalb von Europa aufbauen. Unsere wirtschaftliche Stärke beruht auf unserer Exportstärke, auch von Dienstleistungen. Auch darauf sind die derzeit sprudelnden Steuereinnahmen zurück-zuführen. Und ausreichende Steuereinnahmen sind Vo-raussetzung für die sozialen Leistungen, die in Deutschland gewährt werden.

Nach Feststellung der EU gibt es aber auch schwarze Schafe, die diese Freiheiten ausnutzen wollen. Durch Umgehung der Vorschriften werden die Arbeitnehmer vor allem im Baugewerbe daran gehindert, ihre vollen Rechte, zum Beispiel bei Bezahlung oder Urlaub, in -Anspruch zu nehmen. Deshalb hat die EU-Kommission nach einer Prüfung der Situation in Europa jetzt neue Regeln vorgeschlagen, um vorübergehend ins Ausland entsandte Arbeitnehmer besser zu schützen. Wenn es um den EU-Binnenmarkt geht, sind Arbeitnehmerschutz und fairer Wettbewerb zwei Seiten ein und derselben -Medaille.

Studien zeigen jedoch, dass für die rund 1 Million entsandten Arbeitnehmer in der EU die Mindestarbeits- und Beschäftigungsbedingungen nicht immer eingehalten werden. Als Antwort auf diese spezielle Problematik hat die Kommission konkrete, praktische Vorschläge in eine Durchsetzungsrichtlinie gepackt, mit der die Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen verstärkt und die Anwendung der für entsandte Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen in der Praxis verbessert werden sollen. Damit werden gleiche Ausgangsbedingungen für die betroffenen Unternehmen geschaffen und Firmen, die sich nicht an die Regeln halten, ausgeschlossen. Des-halb ist der Antrag der SPD überholt. Wie im Aus-schuss schon mehrfach angesprochen, rate ich den Kolleginnen und Kollegen der SPD zu etwas mehr Geduld. Auf der Grundlage der Evaluierung der EU müssen wir jetzt prüfen, welche Konsequenzen dies für Deutschland hat.

Auch wenn Ihr Antrag von der Entwicklung überholt ist, möchte ich anmerken, dass die SPD scheinbar -Abstand nimmt von ihrer Forderung nach einem flächendeckenden Mindestlohn und auf den von uns favorisierten Weg der tariflichen Mindestlöhne einschwenkt. Diese Einsicht begrüße ich ausdrücklich. Auch wenn Ihr Antrag für die Debatte zur Entsenderichtlinie keine -Bedeutung mehr hat, hoffe ich, dass Sie den Standpunkt der tariflichen Mindestlöhne, wie in Ihrem Antrag -beschrieben, weiterhin favorisieren.

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