Der Deutsche Bundestag verabschiedete diese Woche eine Rekordzahl neuer Gesetze, welche die Lebensverhältnisse der Bürger in diesem Land nachhaltig verbessern. Die CSU im Bundestag hat bei allen Gesetzesvorhaben eine wichtige Rolle gespielt - vor allem aber zeigt diese Parlamentswoche: Die GroKo ist besser als ihr Ruf. 

Gleichwertige Lebensverhältnisse

Die Regierungskoalition hat die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu einer ihrer zentralen Aufgaben für diese Legislaturperiode gemacht. Strukturschwache Regionen, Städte und Kommunen in allen Bundesländern sollen wirkungsvoll unterstützt werden. In der Debatte im Bundestag zu diesen Herausforderungen stellte Heimatminister Horst Seehofer (CSU) daher klar, dass die Heimatabteilung seines Ministeriums an Lösungen arbeite. Man habe zudem eine Kommission mit Vertretern der Regierung, der Bundesländer und Kommunen eingerichtet, um zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu kommen. Diese erstelle zunächst einen Deutschland-Atlas, um zu definieren, wo „besonderer Handlungsbedarf“ bestehe. Auf diese Räume müsse man sich konzentrieren. Die CSU wird ihrer Rolle als Heimatpartei somit gerecht.

Neuregelungen bei der Pflege

Das „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals“, welches wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, sieht zahlreiche Neuregelungen vor, um die Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege zu entlasten. So sollen etwa 13.000 neue Pflegepersonalstellen im Bereich der Altenpflege geschaffen werden. Die Ausbildungsfinanzierung von Gesundheitsfachberufen in Kliniken wird erleichtert. Zudem wird der Krankenhausstrukturfonds ausgebaut. Dafür steht ab dem Jahr 2019 ein Finanzvolumen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr bis einschließlich 2022 bereit. In seiner Rede zeigte sich CSU-Gesundheitsexperte Georg Nüßlein sehr zufrieden mit dem Erreichten. Nicht Kostendruck und Gewinnmaximierung stünden nun im Vordergrund, sondern der Mensch. In erster Lesung wurde zudem ein Gesetzentwurf zur Finanzierung der Mehrausgaben, die aus der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung resultieren, beraten. Da mehr Menschen die unterschiedlichen Leistungsverbesserungen in Anspruch genommen haben als erwartet, ist eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte zum 1. Januar 2019 notwendig. Insgesamt ergibt sich damit ein Beitragssatz von 3,05 Prozent. Damit wird es auch möglich sein, weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie die weitere Entlastung pflegender Angehöriger umzusetzen. 

Steuerlichen Entlastung von Familien 

Diese Woche wurde auch eine deutliche Entlastung von Familien mit Kindern beschlossen – auch die Unterstützungsleistungen wurden angehoben. Diese umfassen eine Erhöhung des Kindergelds um 10 Euro ab 1. Juli 2019.  Eine Anhebung des Kinderfreibetrags um 192 Euro ab 1. Januar 2019 wurde beschlossen. Der steuerliche Grundfreibetrag wird ebenfalls angehoben und die kalte Progression abgebaut. Durch diese Maßnahmen werden Familien mit Kindern und insbesondere Steuerzahler mit unteren und mittleren Einkommen um insgesamt rund 9,8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Bis 2022 summieren sich die Entlastungen auf fast 35 Milliarden Euro. Die CSU im Bundestag macht klar: Wir sind der parlamentarische Anwalt der Familien. 

Die CSU hält Wort bei der Rente

Die CSU im Bundestag hält Wort. Fast 9,7 Millionen Mütter haben ab dem kommenden Jahr mehr Geld in der Tasche. Wir haben die Mütterrente gegen alle Widerstände durchgesetzt. Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, erhalten künftig einen zusätzlichen halben Rentenpunkt. Das beweist: Die Anerkennung der Erziehungsleistung unserer Mütter ist ein Markenzeichen der CSU.  „Unser Ziel ist die vollständige Gleichstellung von Erziehungszeiten und ein klarer Fahrplan für die Mütterrente III“, erklärt Stephan Stracke. Wir schaffen zudem Verbesserungen für krankheitsbedingte Frührentner und führen eine doppelte Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz ein. Nicht zuletzt werden Geringverdiener bei den Sozialabgaben ohne Einbußen beim Rentenanspruch entlastet, indem wir die Grenze für ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge auf 1.300 Euro Monatseinkommen anheben. Die Leistungen des Pakets, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten, sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

 

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