Um diesen Opferschutz gerade gegenüber den Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern, zu verbessern, bedarf es eines entschlossenen Vorgehens gegen Kinderpornographie, ganz besonders auch im Internet. Fälle wie der kürzlich entschiedene Missbrauchsfall von Staufen wie auch Zahlen des Bundeskriminalamts, nach denen allein im Jahr 2017 mangels Vorratsdatenspeicherung mehr als 8.000 Hinweise auf Kinderpornographie im Netz nicht weiter verfolgt werden konnten, belegen deutlich den dringenden Handlungsbedarf.

Aus diesem Grund werden uns Fachleute aus der Praxis berichten, damit wir sehen können, in welchen Bereichen der Schutz von Kindern verbessert werden muss.

Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein für Mittwoch, den 17. Oktober 2018, von 16:30 bis 18:00 Uhr, in den Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Reichstagsgebäude, Raum 3N001, Berlin.

Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen. Gerne können Sie die Einladung an andere Interessierte weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Harbarth MdB
Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag                 

Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Programm-Auszug
16:30
Begrüßung
16:40
Impuls: „Herausforderungen an Ermittler in Zeiten ohne Vorratsdatenspeicherung – Kinderpornographie im ‚Darknet‘“
16:50
Impuls: „Cyberkriminalität in der Praxis – eine Bestandsaufnahme“
17:00
Impuls: „Sichere Kindheit trotz Smartphone und Internet“
17:10
Impuls: „Verfolgung von Kinderpornographie im Darknet, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der ‚Keuschheitsproben‘“
17:20
Aussprache
17:50
Schlusswort