26.03.2021
Sebastian Brehm: "Wir brauchen mutige Start-Up-Unternehmer"
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Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für alle Start-ups in Deutschland. Gerade vor einer Stunde haben wir mit der ersten Lesung das Fondsstandortgesetz in das parlamentarische Verfahren gegeben. Dabei geht es um Finanzierungsformen für institutionelle Anleger und Venturecapital-Fonds, also Wagniskapitalgeber. Jetzt geben wir mit der ersten Lesung das sogenannte Schwarmfinanzierunq-Begleitgesetz in das parlamentarische Verfahren.

Wir regeln jetzt die Finanzierung von kleinen Vorhaben über viele Beteiligte, das sogenannte Crowdfunding. Schwarmfinanzierung ist – das haben wir heute schon gehört – nichts anderes als Crowdfunding. Crowdfunding ist Neudeutsch: Das ist das Einsammeln von Kapital über Internetplattformen für viele kleine Projekte bei vielen Kleinanlegern. Diese Finanzierungsmöglichkeiten bestehen abseits von konventionellen Banken und Kapitalmarktmöglichkeiten und abseits vom klassischen Kreditgeschäft.

Wir brauchen diese mutigen Start-up-Unternehmer, und wir brauchen genauso diese mutigen Investoren, die hier investieren; denn die jungen Unternehmen von heute sind vielleicht die großen Player von morgen. Deswegen müssen wir auch am Standort Deutschland sicherstellen, dass es auf diese Art und Weise einen Zugang zu Eigenkapital gibt.

Herr Kollege Keuter, Sie haben gesagt, es wird alles komplizierter. Sie haben, glaube ich, den Gesetzentwurf nicht zu 100 Prozent gelesen. Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf zahlreiche EU-Richtlinien um und schaffen Klarheit durch Bürokratieabbau, durch ergänzende Klarstellungen, durch bessere Kontrollmöglichkeiten, aber natürlich auch durch entsprechende Straftatbestände und konsequente Strafen bei Missbrauch. Aus meiner Sicht ist das ein wichtiger Punkt in diesem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie.

Aufgrund dieser relativ jungen Branche liegen die Herausforderungen eben in einer sinnvollen, gleichzeitig bürokratiearmen, aber dennoch notwendigen Regulierung. Der Gesetzentwurf setzt dieses um. Deswegen führen wir auch die zivilrechtliche Haftung für die Angaben im Basisinformationsblatt zu Anlageprodukten ein und entsprechende Bußgeldtatbestände, wenn dort Angaben fälschlich aufgeführt sind. Es ist notwendig, dass wir von Anfang an für Vertrauen in diese Finanzierungsformen sorgen. Das tun wir heute mit dem Gesetzentwurf.

Lassen Sie mich noch zwei Punkte ansprechen. Worüber wir, glaube ich, noch diskutieren müssen, ist die bisherige Höchstgrenze von 5 Millionen Euro als Gesamtinvestment und die bisherige Ausklammerung von GmbH-Anteilen in dieser Form. Darüber müssen wir, glaube ich, noch mal diskutieren, weil das den Markt unnötig beschränkt. Deswegen würden wir im parlamentarischen Verfahren darüber noch einmal reden wollen.

Ein weiteres, den Gesetzentwurf begleitendes und aus meiner Sicht sehr wichtiges Vorhaben ist die Stärkung der Factoring- und Leasingaufsicht. Hier gab es ja in der jüngeren Vergangenheit einige Fälle, nicht zuletzt die Insolvenz der Apotheken-Abrechnungsstelle AvP. Wir wollen die Erfahrungen aus genau diesem Verfahren, aus der Insolvenz des Zahlungsdienstleisters AvP, durch die die Apothekerinnen und Apotheker einen erheblichen Schaden erlitten haben, in die Beratungen einbringen und für die Zukunft ein sicheres System schaffen. Dafür sind drei Schritte notwendig: erstens die Einführung eines Vieraugenprinzips, also zwei Geschäftsführer oder Geschäftsleiter, zweitens die Erweiterung der Instrumente zur Aufsicht durch die BaFin und drittens die Prüfung, in welchen Bereichen Treuhandkonten für die Kunden geführt werden müssen. Aber hier ist – der Herr Kollege Schäffler hat richtigerweise darauf hingewiesen – Augenmaß gefragt. Wir wollen nicht alle Formen von Leasing, alle Formen von Factoring und alle Gesellschaften in einen Topf werfen, sondern wir tun das dort, wo das notwendig ist, dort, wo zu regulieren ist. Deswegen müssen wir im parlamentarischen Verfahren entsprechende Möglichkeiten schaffen. Gleichzeitig müssen wir aber auch Missbrauch verhindern, damit so was wie bei der AvP nicht mehr passiert.

Ich habe noch 45 Sekunden, die verschenke ich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und im Vorgriff schon mal ein gesegnetes Osterfest.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt waren es nur noch 30 Sekunden, aber immerhin!)