10.09.2020
Hans-Jürgen Irmer: Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger und zeitgemäßer Beitrag zur Sicherheit unseres Landes und seiner Bürger
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Redebeitrag zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen

Es gibt kaum etwas Höherwertiges, was ein Staat verleihen kann, als seine Staatsbürgerschaft. Ausdruck der Staatsbürgerschaft ist das Ausweisdokument. Genauso, wie wir nicht leichtfertig unsere Staatsbürgerschaft vergeben sollten – und darüber könnte man eine eigene Debatte führen –, genauso wenig sollten wir leichtfertig mit der Passsicherheit umgehen. Mit der Digitalisierung und anderen Fortschritten müssen wir als Staat im Interesse der Sicherheit unserer Bürger und unseres Landes Schritt halten. Wir wissen, dass mit Morphing und anderen Tools Passbilder manipuliert werden. Dies geschieht bei der Passbeantragung, bei der verfälschte Fotos abgegeben werden. Mehrere Gesichtsbilder werden zu einem einzigen Gesamtbild verschmolzen, sodass andere Personen als der eigentliche Passinhaber diesen nutzen könnten, beispielsweise, um unerlaubt Grenzen zu überschreiten, oder für Sozialbetrug. Dies können und werden wir von der Unionsfraktion nicht hinnehmen.

Daher schreibt dieses Gesetz fest, dass Bilder für Dokumente nur in der Behörde erstellt werden dürfen. Und ja, dagegen gab es Widerstand insbesondere von Fotostudios. Ihnen sind wir entgegengekommen, indem wir festgeschrieben haben, dass auch digitale Bilder von privaten Dienstleistern sicher an die Behörde übermittelt werden können. Das ist gut und richtig so und gewährleistet dennoch die Sicherheit gegenüber Fälschungen.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz fest, dass zur effektiven Gefahrenabwehr die Vorschriften zum Abruf der Seriennummer überarbeitet werden und eine Versionsnummer auf deutschen und ausländerrechtlichen Dokumenten eingeführt wird. Auch werden künftig zwei Fingerabdrücke im Speichermedium des Personalausweises verpflichtend gespeichert. Das war bei Vertretern der linken Seite des Hauses umstritten. Hauptsächlich wurden Argumente wie Datenschutz und Misstrauen gegen den Staat angeführt. Lassen Sie mich dazu Folgendes sagen:

Erstens handelt es sich dabei um eine Verpflichtung aufgrund der europäischen Vorgabe aus Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung  (EU) 2019/1157, und diese gilt ab  dem 2. August 2021 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Insofern müssen und werden wir diese Vorgabe umsetzen.

Zweitens. Diese Vorgabe ist auch richtig und sinnvoll. Auf europäischer Ebene berichteten die zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden insgesamt über eine stark zunehmende Zahl von Verdachtsfällen, in denen echte Dokumente von anderen, ähnlich aussehenden Personen gebraucht werden. Wer das nicht wahrhaben will, weil es nicht ins Menschenbild passt, ist blind vor der Realität.

Dazu gehört auch, dass das ein Problem ist, das wir nicht nur aus dem Asylantragswesen bei ausländischen Pässen kennen, so sie denn vorhanden sind. Das passiert leider auch sehr oft in Deutschland – gerade im Bereich von sozialen Transferleistungen. Der Schaden für den Steuerzahler ist immens, Berichte darüber gibt es regelmäßig; die Dunkelziffer ist vermutlich höher, als wir wahrhaben wollen. Die Folge ist: Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates schwindet beim Bürger. Daher kann ein solcher Identitätsmissbrauch nur dann schnell und sicher vor Ort festgestellt werden, wenn im Dokument die für jeden Menschen einzigartigen Fingerabdrücke gespeichert werden und zum Abgleich zur Verfügung stehen. Wer dagegen aus Datenschutzgründen etwas hat, missbraucht den Datenschutz und macht ihn zum Täterschutz. Der anständige Bürger ist der Dumme. Und ich frage mich, ob man hier wirklich Politik für Sozialbetrüger machen möchte, indem man das ablehnt.

Es dürfte Sie im Ergebnis nicht verwundern, dass ich diesen Gesetzentwurf für einen wichtigen und zeitgemäßen Beitrag zur Sicherheit unseres Landes und seiner Bürger halte, und ich verstehe nicht, wie man diesem Entwurf nicht zustimmen kann.