Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts fallen die DRK-Schwestern nun unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das ihre Einsatzdauer begrenzt. CSU-Landesgruppenchefin Hasselfeldt fordert Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf, zeitnah eine Lösung zu finden, damit die DRK-Schwestern ihre Aufgaben auch in Zukunft ohne Einschränkung ausüben können.

"Die Rotkreuzschwestern tragen erheblich zu einer guten Pflege und einer hohen Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland bei. Für unsere Gesellschaft sind ihre tägliche Arbeit und ihr Engagement deshalb von großer Bedeutung“, machte CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt deutlich. Deshalb führe die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Problemen.

Mit dieser Entscheidung haben die 25.000 DRK-Schwestern ihren arbeitsrechtlichen Sonderstatus verloren. Bisher galten sie als Vereinsmitglieder, nun als Arbeitnehmer. Sie fallen damit unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und gelten als Leiharbeiterinnen, wenn sie von den bundesweit 33 Schwesternschaften in Kliniken und Krankenhäusern außerhalb der DRK-Organisation eingesetzt werden. Nach dem neuen Zeitarbeitsgesetz, das Anfang April in Kraft tritt, ist der Einsatz von Leiharbeitern auf maximal 18 Monate begrenzt. Damit die Einsatzdauer der Schwestern zeitlich nicht begrenzt werden muss, soll nun das DRK-Gesetz ergänzt werden.

„Ich fordere die Bundesarbeitsministerin auf, hier zeitnah eine Lösung zu finden. Der bereits diskutierte Vorschlag, zwar das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf die DRK-Schwestern anzuwenden, bei der Befristung von Einsätzen aber eine Ausnahme zu machen, halte ich für einen gangbaren Weg“, erklärte Hasselfeldt. „Die CSU setzt sich jedenfalls dafür ein, dass die DRK-Schwestern ihre Aufgaben auch in Zukunft ohne Einschränkungen ausüben können."

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