Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das inhaltliche Thema des Gesetzentwurfs lautet: Wir wollen mit modernen polizeilichen Mitteln verhindern, dass Sportveranstaltungen in Deutschland und Europa von gewaltbereiten Hooligans und anderen Extremisten dazu missbraucht werden, ihre eigenen, teils sehr brutalen Spiele zu spielen. – Wir reden natürlich ganz überwiegend über den Fußball. Sie alle wissen, dass der Deutsche Fußball-Bund, die UEFA und andere gemeinsam mit den staatlichen Behörden der jeweiligen Länder und in europäischer Zusammenarbeit darum bemüht sind, dieses Gewaltpotenzial Schritt für Schritt zu reduzieren und in den Griff zu bekommen.

Dazu gehören natürlich einheitliche Standards unter den Vertragsstaaten des Europarats, die dann auch für alle gelten, um sichere, angenehme und einladende Sportveranstaltungen zu ermöglichen. Das tun wir als Bundesrepublik Deutschland im Übrigen schon seit Langem. Es handelt sich hier also um die Umsetzung eines Übereinkommens, dessen Inhalt in Deutschland schon lange Praxis ist.

Für die Akteure und auch die Agitatoren solcher Gewalt gibt es die digitale Speicherung, damit bei und auch vor künftigen Gelegenheiten, sprich: Sportveranstaltungen – wie etwa große Fußballspiele – Gefährder präventiv angesprochen und notfalls schon im Vorfeld aus dem Verkehr gezogen werden können. Das stoppt mögliche Gewalttaten und verhindert Gefährdungen der Gesundheit von ganz normalen, friedlichen Fußballfans und anderen Sportbegeisterten.

Dabei gibt es aktuell ein Missverständnis, so möchte ich es nennen. Das Missverständnis besteht darin, dass man den Kurzschluss zieht, dass wegen der derzeitigen flächendeckenden Absagen von Großveranstaltungen – also Sportveranstaltungen –, und insbesondere des Austragens von Fußballspielen ohne Zuschauer im Stadion, das Problem der Hooligans und damit das Thema der Speicherung der Daten von gefährlichen Akteuren sozusagen entfallen müssten und überflüssig wären. Das ist nicht der Fall. Denn auch jetzt, in der Pandemie, kommen je nach Attraktivität, auch je nach Rivalität der Fangruppen durchaus Hunderte oder sogar mehr „Fans“ außerhalb des Stadions zusammen, in dem das Spiel dann stattfindet. Weil das so ist, gibt es natürlich auch die Fortschreibung der Datenbank mit solchen Personen, die entweder selbst Akteure waren oder eben im Zusammenhang mit rechtswidrigen Aktivitäten identifiziert und deren Personalien festgestellt wurden.

Wichtig ist: Bei der Erfassung in der Datei gibt es mehrere Abstufungen, also auch Differenzierungen. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden bei uns und in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit genau beachtet. Insoweit bleibt Rechtsstaatlichkeit bei dieser Prävention gegen mögliche Gewalttäter natürlich abgesichert und gewahrt.

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zu Eintragungen in die Datei „Gewalttäter Sport“ zwischen März und Dezember 2020 hat sich dann auch gezeigt, dass die Aktivität gewalttätiger Akteure trotz Pandemie nicht gänzlich gestoppt hat. Die meisten Eintragungen in die Datei „Gewalttäter Sport“ erfolgten aufgrund von Landfriedensbruch. Das ist keine Bagatelle. Die 404 Fälle dieser Kategorie zeigen, dass es doch nötig ist, auch während der Pandemie solche Veranstaltungen abzusichern. Im Übrigen gibt es fast 100 Fälle von besonders schwerem Landfriedensbruch; das ist die zweitstärkste Kategorie.

Insgesamt begrüßt die CDU/CSU, dass der Bundestag das entsprechende Übereinkommen des Europarates aus dem Jahr 2016 in das Gesamtgefüge dieser Präventionsarbeit einfügt und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für Deutschland beschließt. Ich bitte herzlich um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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