(Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Kollegen haben schon darauf hingewiesen: Das ist mittlerweile das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz. Es ist auch darauf hingewiesen worden, dass dies natürlich nur ein Mosaiksteinchen ist in dem gesamten Hilfspaket, das wir als Koalition geschnürt haben für die deutsche Wirtschaft, die unter der Coronapandemie im erheblichen Umfang leidet. Aber es ist ein wichtiger Mosaikstein, und ich bin froh, dass wir ihn kontinuierlich weiterentwickeln und nicht nach dem ersten oder zweiten Gesetz aufgehört haben, sondern jetzt das dritte Gesetz auf den Weg bringen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn es denn notwendig ist – was ich nicht hoffe –, werden wir auch die Kraft haben, ein viertes Paket zu machen.

Ich bin auch froh, dass wir das fast schon leidige Thema des Verlustrücktrages aufgreifen konnten. Man kann ja in Richtung des Herrn Bundesfinanzministers Scholz sagen: Er bewegt sich doch. – Denn ich erinnere mich an viele Debatten hier, wo wir das schon eingefordert haben und es eigentlich nur Olaf Scholz war, der eine Modernisierung, eine Verbesserung beim Verlustrücktrag abgelehnt hat. Dies jetzt anzugehen, ist ein guter Schritt. Wir kommen zu einer Verdoppelung der Beträge von 5 auf 10 Millionen Euro bzw. bei Zusammenveranlagung von 10 auf 20 Millionen Euro. Aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist ein wenig zögerlich in meinen Augen. Da geht noch mehr.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Frau Kollegin Arndt-Brauer, Sie haben ja genauso wie andere Kollegen die hervorragende Wirkung des Verlustrücktrages dargestellt. Wenn wir uns darin einig sind, dass das der richtige Weg ist, dann sollten wir darüber nachdenken, wie Liquidität in die Unternehmen kommt, wie latente Steueransprüche, die sowieso bestehen – ich setze voraus, dass die Unternehmen fortbestehen –, schon vorher den Unternehmen zugutekommen. Und wir sollten darüber nachdenken, ob die Begrenzung des Verlustrücktrages in dieser Höhe tatsächlich berechtigt ist, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Markus Herbrand [FDP])

In der Debatte haben wir ja nicht nur über die Höhe, sondern auch über den Zeitraum des Rücktrages gesprochen; Herr Kollege Dr. Bayaz hat es ja angesprochen. Daran, dass es die vier Jahre, die die Grünen wollen, sein müssen, habe ich meine Zweifel. Da gilt es auch Gestaltungsmodelle und Progressionsunterschiede auszunutzen; das will ich nicht weiter ausführen. Aber der Tatbestand, den er auch angesprochen hat, ist wahr – das ist doch Fakt –, nämlich dass der Verlustrücktrag von 2021 nach 2020 wahrscheinlich in kaum einem der Fälle greifen wird. Von daher ist das in vielen Fällen ein Nullum. Darum sollten wir überlegen, ob wir nicht wenigstens zeitlich begrenzt diesen Verlust von 2021 auch nach 2019 zurücktragen können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Denn damit würden wir wirklich helfen.

Letztlich hätte ich noch die Bitte, dass wir als Gesetzgeber den Mumm aufbringen, neben der Verbesserung beim Verlustrücktrag darüber nachzudenken, dass vielleicht auch noch andere Dinge aufgegriffen werden, die ich hier bereits mehrfach angesprochen habe. Es geht um die Lohnsummenregelung in der Erbschaftsteuer.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Es geht um die Verschonung von Vermögen, das übertragen wurde in der Erwartung, dass das Unternehmen unverändert fortgeführt wird. Dort gibt es Veränderungen, die nicht der Unternehmer zu verantworten hat, sondern die exogen getrieben sind. Von daher brauchen wir hier Sicherheit für die Unternehmen, von daher brauchen wir eine gesetzliche Regelung, wie wir sie übrigens auch für die Abschreibung der digitalen Wirtschaftsgüter brauchen; denn eine Sonderabschreibung per BMF-Schreiben ist mir im deutschen Steuerrecht nicht bekannt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

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