Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz)

Guten Morgen, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch in dieser Woche wurde viel über die Beteiligung des Parlaments bei Entscheidungen über die pandemische Lage gesprochen. Deswegen ist mir Folgendes heute besonders wichtig – ich richte mich da jetzt ausdrücklich an die FDP-Kollegen und an die Kollegen von den Linken –: Dieses Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage ist nicht umsonst eine Parlamentsinitiative. Das ist unser Gesetzentwurf. Wir Abgeordnete aus der Koalition bringen diesen Entwurf ein. Wir Abgeordnete wollen und werden, wenn es weiterhin notwendig sein sollte, künftig alle drei Monate hier in diesem Parlament über das Bestehen bzw. über das weitere Fortbestehen der epidemischen Lage beschließen und entscheiden. Wir Abgeordnete stellen hier und heute klar, dass alle für den Pandemiefall notwendigen Regelungen ausschließlich an diesen unseren Beschluss geknüpft werden, und wir werden diesen Beschluss über die Fortgeltung dieser epidemischen Lage mit dem Abschluss der Beratungen zu diesem Gesetzentwurf im März erneut fassen.

Warum ist das notwendig? Darüber haben wir diese Woche ausführlich diskutiert. Sollte nach weiteren drei Monaten, also im Juni, keine weitere Verlängerung notwendig sein, dann entscheiden wir dies hier im Parlament, und dann wird die epidemische Lage aufgehoben und mit ihr alle für die Pandemie relevanten Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen. Um sicherzustellen, dass die pandemierelevanten Regelungen künftig nur noch parallel zur epidemischen Lage bestehen, werden wir alle starren Fristen zum 31. März 2021 oder 2022, die jetzt bestehen, streichen.

Übrigens – das betrifft das, was Sie besonders ärgert – können dann auch die Regelungen, die die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin treffen, nur auf der Grundlage unseres Beschlusses über das Fortgelten der pandemischen Lage überhaupt Rechtswirksamkeit entfalten. Kurz: Wir regeln das Wesentliche. Wir setzen den Rahmen, und die Details regeln die Regierungen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor knapp einem Jahr, im März, haben wir die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt und ihr Fortbestehen im November beschlossen. Ich konnte mir damals nicht vorstellen, dass wir ein Jahr später, heute, diese Regelung noch brauchen würden.

Jetzt sinkt die Zahl der Neuansteckungen in ermutigender Art und Weise. Auf den Intensivstationen unseres Landes befinden sich 2 000 Patienten weniger als noch vor vier Wochen, aber leider immer noch 1 000 mehr als im Frühjahr. Das macht uns Sorgen, weil wir wissen, dass das Virus auf gefährliche Art mutiert ist. Die englische Variante zum Beispiel ist um 50 Prozent ansteckender als die bisher bekannte Variante. Das hat natürlich extreme Auswirkungen auf die Zahl der Neuansteckungen.

Gleichzeitig – wir in der Union sind alle Wahlkreisabgeordnete – wissen wir um die Stimmung im Land. Den Stresstest hat ja bisher nicht nur unser Gesundheitssystem mit seinen Akteuren gut bestanden. Herzlichen Dank an alle! Der Dank gilt gleichermaßen für die Menschen im Land. Auch sie alle haben durchgehalten; das ist eine große Leistung. Auch da: Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Viele von ihnen befürworten auch weiterhin harte Maßnahmen, die die Inzidenzen weiter senken und damit vor allem die Mutationen jetzt an der Verbreitung hindern. Trotzdem – auch ich erhalte entsprechende Anrufe und E-Mails – sehnt sich die Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger nach Lockerungen.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verlässlichkeit!)

Nicht nur jetzt in dieser volatilen Lage brauchen wir einen sicheren Rechtsrahmen, sondern vor allem auch für die Zukunft. Viele rechtliche Regelungen haben wir in dieser Coronazeit neu entworfen und angepasst. Das föderale Zusammenwirken hat auch im Infektionsschutz eine ganz neue Bedeutung gefunden. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir diese rechtlichen Regelungen und ihre Wirkung insgesamt, die wir jetzt im Rahmen der Pandemie getroffen haben, analysieren und überprüfen lassen. Diese Evaluierung geben wir in Auftrag; bis zum 31. Dezember dieses Jahres soll das Ergebnis vorliegen.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein bisschen spät, oder?)

Wir meinen, dass ein interdisziplinäres Forschungsgremium dies machen sollte. Wir können uns vorstellen, dass dies die Leopoldina ist. Wir wollen daraus dann die notwendigen Schlüsse ziehen für das Vorgehen in einer Pandemie in künftigen Lagen und natürlich für das Infektionsschutzgesetz.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollen allen ein Impfangebot machen!

Wir wollen die Impfziele, wie zum Beispiel die Reduktion tödlicher oder schwerer Krankheitsverläufe oder die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen, in das Infektionsschutzgesetz aufnehmen. Übrigens, wir sind davon überzeugt, dass die Priorisierung im Rahmen einer Rechtsverordnung bereits eine ausreichende rechtliche Grundlage hat. Höchst vorsorglich nehmen wir die Impfziele in das Infektionsschutzgesetz auf. Gleichzeitig legen wir fest, dass die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und die entsprechenden Rechtsverordnungen nicht nur die Impfziele beachten müssen, sondern wir geben die Priorisierungskriterien ausdrücklich vor.

Wir haben weitere Sonderregelungen im Gesetzentwurf vorgesehen. Da geht es vor allem um die Pflege und um die Weiterführung von Schutzschirmen. Es geht um die ambulante Pflege und die stationäre Pflege, um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Wir verlängern das Bestehen des Rettungsschirms für die niedergelassenen Ärzte. Selbstverständlich werden wir die Bedarfe im Gesetzgebungsverfahren ausführlich prüfen. Die Regelungen zum Kinderkrankengeld stehen an. Diese dürfen nicht vom Versichertenstatus abhängen, meinen wir.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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