(Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir ein weiteres wichtiges Gesetz auf den Weg, einen weiteren wichtigen Baustein bei der notwendigen Hilfe für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen. Es ist und bleibt eine Verpflichtung und Selbstverständlichkeit für uns, dass wir Unternehmen, Mittelständlern, Einzelhändlern, Friseuren, Gastronomen, Künstlern und vielen, vielen mehr, die erheblich von der Pandemie betroffen sind,

(Norbert Kleinwächter [AfD]: Von Ihrem Lockdown!)

helfen. Sie können nichts für die derzeitige wirtschaftliche Situation. Deswegen ist Hilfe für uns hier selbstverständlich. Übrigens: Das ist in keinem anderen Land der Welt so wie in Deutschland. Das sollte man sich bei der ganzen Diskussion immer wieder vor Augen führen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Natürlich gibt es in einem solchen komplizierten Prozess auch Schwierigkeiten – leider. Das ist ärgerlich, aber aufgrund der Komplexität der Fragestellungen manchmal unvermeidlich. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir jeden Tag mit aller Kraft dafür arbeiten, uns um die Beseitigung aller Probleme zu kümmern und die Dinge anzugehen. Aber im Gegensatz zur Opposition, die nur meckert und motzt, machen wir. Wir lösen die Probleme und bringen das auf die Straße.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Woche konnte die Überbrückungshilfe III scharfgestellt werden: mit einer leichteren Beantragung, mit höheren Hilfen, mit einer schnelleren Auszahlung. Das ist ein wichtiger erster Teil.

Der wichtige zweite Teil ist – das fordern wir seit Beginn der Pandemie –, dass sich Unternehmen auch aus eigener Kraft helfen können, nämlich mit der Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags. Wir als Finanz-AG der CDU/CSU-Fraktion haben bereits zu Beginn der Pandemie, im April letzten Jahres, einen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz geschrieben und gebeten, diesen Verlustrücktrag möglich zu machen. Sie haben Gott sei Dank Ihre Skepsis inzwischen aufgegeben. Wir konnten im Juli einen ersten Schritt machen und machen nun den zweiten Schritt: Wir erhöhen den Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro bzw. auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung.

Es ist eben falsch, Herr Glaser, wenn Sie sagen: Es ist nur der Verlust von 2021 auf 2020. – Wenn Sie das Gesetz lesen würden, würden Sie feststellen: Es ist auch der Verlustrücktrag von 2020 auf 2019. Also, es sind faktisch zwei Jahre. Deswegen glaube ich, man sollte sich schon auch mit der Sachlage beschäftigen, wenn man Kritik übt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein weiterer wichtiger Punkt – ich habe mich dafür schon weit vor der Pandemie eingesetzt – ist die Vereinheitlichung der Steuersätze in der Gastronomie für Außer-Haus-Verkauf und Verkauf im Restaurant. Sie kennen ja die Frage im Restaurant: „Zum Hieressen oder zum Mitnehmen?“ Das ist eine Umsatzsteuerfrage, nämlich ob der Steuersatz von 7 Prozent oder 19 Prozent angewandt wird.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege Brehm, –

Sebastian Brehm (CDU/CSU):

Ich komme gleich zum Ende.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

– erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Glaser?

Sebastian Brehm (CDU/CSU):

Eine Zwischenfrage erlaube ich gerne, ja.

Albrecht Glaser (AfD):

Herzlichen Dank, lieber Herr Brehm; ich freue mich sehr. – Ich mache es auch ganz kurz: Ich will nur, dass etwas richtiggestellt ist. Ich habe nicht gesagt, dass das nur für 2021 gilt. Mir ist natürlich bewusst, dass es auch für 2022 gilt. Ich habe nur anhand einer ganz kleinen Rechenoperation für ein breites Publikum darstellen wollen, wie der Verlustrücktrag als Institut funktioniert. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen und mir zuzugestehen, dass das keineswegs eine Falschdarstellung gewesen ist. Könnten Sie dieser Sichtweise folgen?

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Danyal Bayaz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Nein reicht!)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege, Sie haben jetzt ausreichend Antwortzeit.

(Heiterkeit)

Sebastian Brehm (CDU/CSU):

Ihre Rede hat gezeigt, dass Sie das Narrativ verstanden haben, dass wir eine dringende Modernisierung der Unternehmensbesteuerung brauchen; das ist schon mal wichtig. Aber in Ihren Ausführungen – so habe ich es diesen zumindest entnommen; ich weiß nicht, wie es den Kolleginnen und Kollegen geht – haben Sie gesagt, dass eben nur ein Jahr möglich ist und keine zwei Jahre. Aber wenn wir uns einig sind, dass zwei Jahre richtig sind, dann ist das auch in Ordnung. Ich kann bloß noch mal betonen: Ein Verlustrücktrag ist für das Jahr 2021 auf 2020 und für das Jahr 2020 auf 2019 möglich, also faktisch zwei Jahre, und das ist gut und richtig so.

In der Praxis – das will ich noch ausführen – hat es bei den Gastronomen angesichts der unterschiedlichen Steuersätze von 7 und 19 Prozent immer erhebliche Abgrenzungsprobleme in den Betriebsprüfungen gegeben, was zu Belastungen geführt hat. Deswegen ist es nicht nur richtig, dass wir den Gastronomen helfen wollen, aus der Pandemie herauszukommen, sondern es ist auch richtig und notwendig, zusätzlich die Probleme, die es in der Vergangenheit gab, zu lösen und Bürokratie abzuschaffen. Deswegen ist die Verlängerung sinnvoll. Wenn wir es irgendwann dauerhaft hinbekommen, wäre ich durchaus dafür zu haben.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf im weiteren Verlauf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Druckversion