Redebeitrag zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es wurde bereits ausgeführt: Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist ein sehr großes und ehrgeiziges Projekt und gleichsam eines der wichtigsten Reformprojekte der gesamten Legislaturperiode. Wer mich kennt, weiß, dass ich mit Superlativen sehr vorsichtig bin; aber in dem Fall ist es berechtigt.

Das Vormundschaftsrecht ist zwar im Laufe der Jahre immer wieder novelliert worden, stammt aber in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Kontext waren die gesellschaftlichen Verhältnisse vor 1900 maßgeblich. Frau Staatssekretärin Hagl-Kehl, meines Wissens ist das BGB nicht 1896, sondern am 1. Januar 1900 in Kraft getreten, und da ist die qualifizierte Form des heutigen Betreuungsrechtes festgeschrieben worden.

Im Fokus standen damals Waisen und nichteheliche Kinder. Heute müssen wir uns auf Kinder und Jugendliche fokussieren, deren Eltern die elterliche Sorge ganz oder teilweise wegen Kindeswohlgefährdung entzogen wurde. Wir wollen daher mit unserer Reform einen stabilen Grundstein für die positive Entwicklung dieser Kinder legen. Dabei muss ein gut austariertes, klares Verhältnis zwischen Kind, Vormund und Pflegeperson das Ziel sein.

In der Folge muss daher beachtet werden, was für diese Kinder bzw. das sogenannte Mündel das Wichtigste ist. Sie leben häufig über Jahre in Pflegefamilien und machen dort einen wichtigen Sozialisations- und Entwicklungsschritt. Alle Beteiligten haben ein Recht auf klare, auf stabile Verhältnisse. Die Anforderungen an den Vormund oder die Pflegeperson in rechtlicher, verwaltungstechnischer oder pädagogischer Hinsicht sind äußerst vielseitig und bedürfen klarer Regelungen.

(Unruhe)

Ich möchte meine Redezeit auch dazu nutzen, um den Pflegefamilien, die sich dazu entschlossen haben, ein Kind aus einer Notsituation heraus aufzunehmen und es Teil ihrer Familie werden zu lassen – Sebastian, ist es so langweilig? Mensch! –, meine große Anerkennung und meinen Respekt auszudrücken. Haben Sie vielen Dank!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Danke für Ihre Liebe, für Ihr Einfühlungsvermögen, Ihre Zeit und Ihre Geduld. – Gerade in diesem Punkt bin ich auch auf die Sachverständigenanhörung gespannt. Hier müssen wir unter anderem prüfen, inwieweit die Vorschläge zur Stärkung der rechtlichen Position der Pflegeperson zielführend sein können.

Das zweite große Vorhaben in diesem Gesetzentwurf betrifft das Betreuungsrecht. Die rechtliche Betreuung ist dann nötig, wenn ein Mensch eine bestimmte Situation nicht oder nicht mehr allein händeln kann. Die Gründe können vielschichtig und komplex sein und sind in der Regel mit gravierenden Einschränkungen verbunden: ein hohes Lebensalter, eine Krankheit oder eine Behinderung. Betroffene mit eingeschränkter Selbstbestimmtheit und Autonomie sind in einer schwierigen Lage und wissen oft nicht, was auf sie zukommen wird: Was passiert mit mir, wenn ich nicht mehr die alleinige Kontrolle über mich und meine Geschäfte habe? Was ist, wenn ich maßgeblich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wird jemand meine Schwäche und meine Hilfsbedürftigkeit ausnutzen?

Das Ganze ist zu betrachten im Lichte von Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Es geht um einen Menschen, der ein Stück weit Unterstützung braucht, für den entschieden werden muss, der aber trotzdem mit größtmöglicher Selbstbestimmtheit in diesem Vorgang gehört und dessen Interessen berücksichtigt werden sollten. Dieses Spannungsverhältnis zwischen der Unterstützung und den vermeintlichen Interessen und der Selbstverwirklichung des Betreuten, der seine Menschenwürde zu keinem Zeitpunkt seines Lebens verlieren darf, ist das Spannende an diesem Betreuungsrecht. Die Betroffenen stellen sich diese und ähnliche Fragen. Deswegen müssen wir und wollen wir diese Reform vorantreiben und beschließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns ebenfalls fragen: Wie ist die Situation der betroffenen Angehörigen – wie dem Ehepartner – und der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer?

Die letzte große Reform im Betreuungsrecht fand Anfang der 1990er-Jahre statt. Diese Reform jetzt wird unter Bezugnahme auf die Ergebnisse zweier im Auftrag des Ministeriums durchgeführter Forschungsvorhaben vorgenommen. Ausdrücklich loben und besonders hervorheben darf ich an dieser Stelle, dass eine sehr große Anzahl an Experten den bisherigen Prozess begleitet hat. Es fand ein mehrjähriger Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis statt, was auf positive Resonanz stößt; das wurde mir von unterschiedlichen Interessenvertretern in zahlreichen Gesprächen versichert.

Zentrales Ziel der Reform ist die Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen – ich habe auf den Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz ausdrücklich hingewiesen – im Vorfeld und während der rechtlichen Betreuung gemäß Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention. Es wird sichergestellt, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie in Form einer Unterstützung des Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes, soweit möglich selbstbestimmtes Handeln gewährleistet wird.

Ich bitte Sie – die Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, aber auch der Opposition –, konstruktiv an diesem sehr, sehr wichtigen Gesetzesvorhaben mitzuwirken. Dieses Gesetz eignet sich nicht für parteipolitisches Geplänkel, sondern es wäre gut, wenn wir mit diesem Gesetz möglichst zusammen die richtigen Entscheidungen für die Schwächeren in unserer Gesellschaft auf den Weg bringen könnten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Sören Pellmann [DIE LINKE]: Wenn ihr noch ein paar Verbesserungen macht!)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Vielen Dank, Paul Lehrieder. Sehr gut: eine Minute eingespart; wir sind sehr dankbar.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

– Für alle ein Vorbild.

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