Redebeitrag zur strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt natürlich versucht, zu sagen, dass den klugen Worten des Kollegen Jung nichts mehr hinzuzufügen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dennoch will ich auf zwei Dinge hinweisen, die mir wichtig sind.

Wenn man sich ansieht, welchen Umfang die Geldwäsche allein in Deutschland schätzungsweise hat, dann muss man sich auf eine Studie der Uni Halle aus dem Jahr 2015 beziehen. Darin wird die unvorstellbare Summe von 100 Milliarden Euro genannt – knapp ein Drittel unseres Bundeshaushaltes. Diese 100 Milliarden Euro zeigen nicht nur den Umfang der Kriminalität, sondern sie zeigen auch das Leid auf, das dahintersteht, weil hinter jeder Geldwäschetat auch eine Vortat steht, die wir in diesem Rechtsstaat bekämpfen müssen.

Deswegen ist es richtig, dass wir mit diesem Gesetz weiter daran arbeiten, Geldwäsche zu unterbinden. Gerade weil die Anzahl und der Umfang der Vortaten größer wird, ist es richtig, dass wir auf den Katalog der Vortaten verzichten und damit jede Straftat als Vortat zulassen. Ich freue mich auch, dass unser Ansinnen erfolgreich war und die sogenannte leichtfertige Geldwäsche, von der Praktiker sagen, sie sei das Einfallstor, jetzt auch aus dem Referentenentwurf heraus Eingang in den Regierungsentwurf gefunden hat.

Worüber wir noch sprechen müssen, ist in der Tat die Frage der selbstständigen Einziehung, § 76a Strafgesetzbuch. Das ist eine Strafrechtsnorm, über die man vielleicht nicht sofort stolpert, die aber für die Staatsanwaltschaften enorm wichtig ist, nämlich bei der Frage: Wie kann ich sofort Vermögensgegenstände sichern, wenn ich vielleicht noch gar nicht weiß, was genau die Vortat war? Deswegen dürfen wir da nicht zu einer Verengung der Vortat kommen, sondern es muss jeder Anfangsverdacht genügen, um dieses Geld sicherzustellen; denn jedes Geld, das sichergestellt ist, wird aus dem kriminellen Kreislauf herausgenommen. Deswegen ist es, glaube ich, ein ganz wichtiges Momentum, das wir uns im Verlauf der Debatte sehr gut anschauen müssen.

Mir ist auch noch wichtig, zu betonen, dass wir über den gesetzlichen Rahmen hinaus ein Bewusstsein brauchen. Sowohl bei den LKAs und Staatsanwaltschaften der Länder wie auch bei unserer Financial Intelligence Unit beim Zollkriminalamt brauchen wir gute Leute und müssen offen sein für die Ausweisung von Stellen; denn der Staat kann nur dann gut und sicher handeln, wenn er auch das entsprechende Personal hat. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen; aber der Staat muss diese Vorschriften auch vollziehen. Denn es gibt noch weitere Herausforderungen, die auf uns zukommen, zum Beispiel die Frage der Geldwäsche im Bereich Bitcoin.

Wir sagen den kriminellen Machenschaften den Kampf an und werden mit diesem Gesetz die Geldwäsche in Deutschland zurückdrängen. Lassen Sie uns darüber gut debattieren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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