Redebeitrag zum Jahressteuergesetzes 2020

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schrodi, es ist, glaube ich, ganz gut, dass ich auch noch etwas dazu sage; denn einige Punkte sollten wir noch hinzufügen.

Wir diskutieren wie in jedem Jahr über ein Jahressteuergesetz mit unterschiedlichen Gesetzesänderungen im Bereich der Ertragsteuern, der Umsatzsteuer sowie in zahlreichen weiteren Gesetzen – der Kollege Güntzler konnte das ja ausführen –, und wir passen damit Gesetze nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, des EuGH, aber auch aus anderen Gründen an. Auch Korrekturen, die notwendig sind, passen in ein solches Jahressteuergesetz.

In diesem Jahr kommt es zusätzlich darauf an, dass wir die Herausforderungen der Coronapandemie mit im Blick haben und auch diskutieren, welche steuerlichen Schwerpunkte wir setzen – für mehr Wachstum, für mehr Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Wir wollen vor allem Investitionsanreize setzen.

Deshalb packen wir die Erweiterung des Investitionsabzugsbetrages an. Bisher konnten Unternehmen mit einem Betriebsvermögen bei Bilanzierung von 235 000 Euro oder einem Gewinn bei Einnahmenüberschussrechnung von 100 000 Euro und in der Landwirtschaft mit einem Wirtschaftswert von 125 000 Euro 40 Prozent von zukünftigen Investitionen in einen Investitionsabzugsbetrag packen. Dies führt im ersten Schritt zu einer Steuerreduzierung und lässt damit übrigens Mittel für Investitionen frei werden. Das ist der Unterschied zwischen uns: Sie von den Linken wollen das Geld vorher wegnehmen; wir wollen, dass das Geld für Investitionen in den Unternehmen bleibt.

Deswegen ist die Erweiterung des Investitionsabzugsbetrages auf nun 50 Prozent bei einer einheitlichen Grenze von 150 000 Euro Gewinn grundsätzlich sehr gut. Ich glaube übrigens, dass wir noch etwas obendrauf packen müssen, dass wir die Grenze von 150 000 auf 250 000 Euro Gewinn erhöhen müssen. Damit könnten wir weitere Investitionen im Land steuern. Damit hätten wir mehr Geld in den Unternehmen, und das brauchen wir in dieser Zeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn wir weitere Investitionen und Wachstum wollen – Wachstum brauchen wir auch, um die Pandemie überhaupt schultern zu können –, dann müssen wir unseren Blick auch auf die Besteuerung der Personengesellschaften richten. Hier werden derzeit Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, mit bis zu 45 Prozent besteuert. Wir liegen damit über 20 Prozentpunkte höher als unsere europäischen Nachbarstaaten. Deshalb wollen wir gemeinsam auch § 34a EStG, also die Thesaurierungsbegünstigung, anpacken, sodass in dieser Zeit mehr Geld in den Unternehmen verbleibt. Dafür werbe ich – so wie für viele Punkte zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Entlastung von Arbeitnehmern ist es uns auch wichtig, dass wir die hohen finanziellen Herausforderungen und Belastungen durch die Pandemie entlasten. Deshalb haben wir als CSU eine Homeoffice-Pauschale von 600 Euro im Jahr vorgeschlagen. Ich weiß, dass es hier noch viele Diskussionen gibt, sowohl innerhalb unserer Fraktion als auch mit dem Koalitionspartner. Aber ich glaube, es wäre ein richtiges Signal, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, denjenigen, die Homeoffice gemacht haben, die Homeschooling gemacht haben, die Mehrbelastungen gehabt haben über die Familien, Dank zu sagen und ihnen die Entlastung zukommen zu lassen, die notwendig ist. Also hier bitte ich ganz herzlich um Ihre Unterstützung, dass wir das durchsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Markus Herbrand [FDP])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein letzter Punkt sei mir auch noch gestattet. Ein Jahressteuergesetz – es ist gut, dass der Bundesfinanzminister da ist – dient auch dazu, Unklarheiten zu beseitigen. Im vergangenen Jahressteuergesetz konnten wir die 44‑Euro-Regelung stärken. Also: Der Arbeitgeber kann zusätzlich zum Arbeitslohn 44 Euro Sachlohn dem Arbeitnehmer zukommen lassen; das ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Wir haben im letzten Jahressteuergesetz digitale Produkte mit eingebracht, sogenannte Gutscheinkarten, Open-Loop-Karten. Diese Karten haben keine Geldauszahlungsfunktion, sondern die, sozusagen nur Sachlohn zu ermitteln – eine digitale Lösung in digitalen Zeiten.

Nun kam ein Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums, in dem quasi diese Karten aus der Regelung wieder herausgenommen worden sind. Das ist eigentlich eine Nichtumsetzung des Gesetzgebungswillens. Deswegen hatte ich in einer Regierungsbefragung auch den Bundesminister danach gefragt. Er hat uns zugesagt, das im jetzigen Jahressteuergesetz noch mal klarzustellen. Es sind übrigens 6,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen, die solche Karten haben. Ich kann Ihnen sagen: Ich glaube nicht, dass wir diesen 6,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die 44 Euro im Monat wegnehmen wollen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Wir werden das im Jahressteuergesetz noch mit anpacken und umsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Es gibt noch viel zu tun, zum Beispiel bei der Anpassung der Erbschaftsteuer, bei Behaltensfristen aufgrund der Pandemie, beim Kurzarbeitergeld und anderes.

(Fabio De Masi [DIE LINKE]: Cum/Ex!)

– Cum/Ex, jawohl; Verjährungsregelungen und alles andere. – Ich freue mich auf die Diskussion. Packen wir es gemeinsam an, und schauen wir, dass wir ein gutes Jahressteuergesetz daraus machen!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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