Redebeitrag zum Risikoreduzierungsgesetz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bringen heute das Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor in das Parlament ein und diskutieren darüber. Wir sollten uns in dieser Debatte auf das konzentrieren, was in dem Gesetz geregelt ist, und nicht abschweifen in Allgemeinplätze, wie wir es gerade erfahren haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dass die Regulierung der letzten Jahre erfolgreich war, erleben wir in der Coronapandemie, indem wir jetzt die Puffer flexibel handhaben konnten und die Banken stabilisiert haben. Darum können wir bei aller Kritik, die, glaube ich, jede Fraktion im Detail haben kann, sagen: Die Regulierung der letzten Jahre war erfolgreich. Die Finanzplätze sind stabil. Das ist ein Verdienst unserer Politik.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Genau so ist es!)

Wir müssen, wenn dann die Pandemie überwunden ist, dazu kommen, auch zu überprüfen, was gelockert wurde und was von den Lockerungen beibehalten werden soll, was Überregulierung war und wo wir zurückdrehen müssen. Für die Zeit nach der Pandemie ist meine Bitte an das Bundesfinanzministerium, sich diesem Weg nicht zu verschließen.

Ansonsten geht es um die Reduzierung der Risiken und die Stärkung der Proportionalität. Bei der Proportionalität haben wir noch Luft nach oben.

(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Ja!)

Herr Finanzminister, hier sollten wir im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren entsprechend nachbessern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Markus Herbrand [FDP])

Wir haben auf europäischer Ebene erfolgreich durchgesetzt, dass die Förderbanken herausgenommen wurden. Wenn wir es geschafft haben, die Förderbanken, die Landesförderbanken herauszunehmen, und wenn wir es geschafft haben, die Rentenbank herauszunehmen, dann sollten wir die entsprechenden Erleichterungen auch national weitergeben, wie zum Beispiel bei den Offenlegungspflichten. Förderbanken, die sich nicht am Markt finanzieren, brauchen solche Pflichten nicht. Ich denke, hier muss nachgesteuert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bei den Kapitalanforderungen ist das Ziel, hier dann auch das harte Kernkapital zu haben. Meine Damen und Herren, den Ruf nach dem Gesetzgeber, Level-3-Gesetzgebung auf europäischer Ebene zu torpedieren, finde ich zumindest bemerkenswert. Wir sollten hier den Weg nicht verschließen, aber gleichzeitig auch hier die Proportionalität hineinbringen. Ich kann mir vorstellen, dass die Anforderungen an kleine Banken andere sind als an große Banken. Das sollten wir im Rahmen der Gesetzgebung entsprechend erörtern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wo ich schon ein wenig nachfragen möchte, ist die Eignungsprüfung durch die Bank selber. Zukünftig ist nach dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Bank selber prüfen soll, inwieweit Verwaltungsräte, inwieweit Aufsichtsräte geeignet sind, die Beaufsichtigung der Bank zu übernehmen.

(Dr. Alice Weidel [AfD]: Das ist genau das Problem der Banken!)

Um die Compliance richtig zu verstehen, sollte man doch die Frage stellen: Ist es denn notwendig, dass diejenigen, die beaufsichtigt werden, diejenigen sind, die dann entsprechend prüfen? Ich glaube, hier bestehen noch Nachbesserungsbedarf und Klärungsbedarf – ebenso bei dem Thema der Organkredite. Meine Damen und Herren, wir als Abgeordnete kennen zwar die PEPP-Thematik – das wird entsprechend ausgeweitet –, aber dass das jetzt in dieser Breite auch in die Banken getragen werden soll, halte ich in der jetzigen Frage für nicht angezeigt.

(Dr. Alice Weidel [AfD]: Die verdienen kein Geld mehr!)

Bei dem Thema der Einlagensicherung brauchen wir einen verlässlichen Rahmen, wo wir wissen, wie das BMF, wie die BaFin zukünftig argumentieren und arbeiten werden. Aber ich glaube nicht, dass wir als Parlament darüber entscheiden sollen, wann eine Einlagensicherung im Konkreten handlungsfähig ist, und wir sollten uns auch dem entziehen. Dort, wo Politik gemacht wird – aus den Verbänden heraus gegenüber den eigenen Trägern, gegenüber den Banken –, sollten wir für Objektivität sorgen und für sonst nichts.

Lassen Sie mich abschließend noch etwas zur Stückelung mit Blick auf Kleinanleger sagen. Herr Minister, Sie haben gesagt, der Verbraucherschutz sei wichtig. Das ist richtig in diesem Zusammenhang. Aber die Mindeststückelung von 50 000 Euro im Bereich der Kleinanleger erscheint mir übertrieben. Gerade bei kleinen Banken wie zum Beispiel bei der UmweltBank würde es dazu führen, dass überhaupt keine entsprechenden Produkte, Genussscheine, mehr ausgegeben werden können. Hier sollten wir die Grenze von 50 000 Euro überdenken. Ich denke, eine solche Grenze ist nicht geeignet, um hier den entsprechenden Verbraucherschutz zu gewährleisten. Vielmehr sollte der Verbraucherschutz in dem Gesetz geregelt werden, wo er hingehört.

(Beifall des Abg. Dr. Hermann-Josef Tebroke [CDU/CSU])

Lassen Sie uns jetzt in der Anhörung diese Fragen klären. Lassen Sie uns in das Gesetzgebungsverfahren eintreten. Lassen Sie uns über das Gesetz reden, so wie es ist, und ansonsten zukünftig die Bankenregulierung dort begleiten, wo es sinnvoll ist und notwendig, und nicht regelmäßig mit alten Kamellen ein aktuelles Gesetz begleiten.

Besten Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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