Redebeitrag zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ich befürchte, jetzt als der letzte Redner vielleicht zu dem untauglichen Versuch eines Schlussakkords einer Debatte zu kommen, in der wir nun wahrlich alles Mögliche gehört haben. Was die althergebrachten Vorwürfe angeht, damit können wir leben, keine Frage. Mit dem Vorwurf, wir hätten schneller handeln können,

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt!)

können wir auch leben.

Aber dieser sehr flexible Umgang mit der Verfassung – auf der einen Seite noch nicht mal zuzugeben, dass man seine eigenen Vorbehalte gegen ein Lobbyregister und gegen manche Formen von Transparenz hat, während man auf der anderen Seite aufzählt, was wir noch alles brauchten, um am Ende des Tages ein bestimmtes Bild zu schmieden: das Bild der Verschwörung im dunklen Hinterzimmer, durch die verdeckt auf die Gesetzgebung Einfluss genommen wird –: Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, zerstört Vertrauen in die Demokratie, nicht unser Lobbyregisterentwurf, um das mal festzuhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Worum geht es? Interessenvertretung ist nicht nur so alt wie die Menschheit, sie ist notwendigerweise Inbegriff und Werkzeug der Demokratie. Der Austausch mit Menschen, mit Institutionen, ja, auch mit Unternehmen, aber auch mit NGOs, auch mit Verbänden, die sich übrigens aus öffentlichen Mitteln speisen, gehört zur Demokratie. Entmündigen Sie den Bürger bitte nicht! Der Bürger muss in der Lage sein, sich am Ende ein Bild darüber zu machen, wer an dem Willensbildungsprozess auf dem Weg zu einem Gesetz wirklich teilhat. Deshalb schaffen wir ein Lobbyregister, das ganz wesentlich nicht nur sagt: Um wen handelt es sich da eigentlich? Wer ist da Gesellschafter? Wie viele Mitarbeiter stehen dahinter, wie viele Mitglieder in Verbänden? Wie speisen sich die finanziellen Mittel, ob Spenden, Zuschüsse und Ähnliches? Das muss hinein, aber auch die Richtung der Interessenvertretung: Warum kommt es überhaupt zu dieser Interessenvertretung? Das soll dem Bürger kenntlich gemacht werden.

Um da mit einer Sache aufzuräumen: Wir leben immer noch – den Hinweis erlaube ich mir – in einem Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat besteht so etwas wie die Möglichkeit der Auskunftsverweigerung. Die Folge ist dann nicht das Verweigern eines Hausausweises, sondern tatsächlich das Auflisten: Wenn jemand solche Angaben nicht macht, dann kommt er auf eine separate Liste; ich will sie aufgrund meiner Zugehörigkeit zur Union nicht „schwarze Liste“ nennen.

(Heiterkeit)

Aber auf jeden Fall wird für den Bürger deutlich, um wen es sich an dieser Stelle handelt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Otto Fricke [FDP]: Es sei denn, Gewerkschaften! Es sei denn, Kirchen!)

Was alle anderen angeht, muss ich mal deutlich sagen – das meine ich mit flexibler Haltung zur Verfassung –, dass Kirchen, Institutionen, ja, auch Gewerkschaften einen verfassungsrechtlichen Rang haben,

(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Parteien auch! Sie sind rechenschaftspflichtig!)

der sie auf der einen Seite geradezu zur Interessenvertretung verpflichtet, es aber auf der anderen Seite notwendig macht, sie anders zu behandeln.

(Otto Fricke [FDP]: Aha!)

Das ist aus unserer Sicht absolut notwendig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Es stimmt: Angesichts des Wechselspiels zwischen Parlament und Regierung, aus dem sich der Gesetzgebungsprozess speist, ist klar, dass die Regeln nicht nur für eine Seite gelten können. Das ist jetzt geklärt. Diese ganzen Krokodilstränen, die jetzt hier vergossen werden, sagen meines Erachtens etwas in eine andere Richtung.

Wer von einem „Lobbyregister light“ spricht – bei einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von 50 000 Euro, bei einer Deutlichmachung „Wer diese Auskünfte nicht erteilen will, wird dem Bürger kenntlich gemacht“ –, der hat meines Erachtens entweder die Systematik nicht ganz verstanden, er will sie vielleicht nicht verstehen oder verfolgt am Ende eine andere, ideologische Absicht. Man kann natürlich Politik, den Prozess der Willensbildung, den Prozess der Gesetzgebung so weit einengen und, wieder mal, mit Gängelung und Verboten arbeiten, dass am Ende des Tages höchstens noch etwas Automatisches dabei herauskommt.

Deshalb ist unser Wunsch bezüglich des Lobbyregisters nicht nur Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Lassen Sie den Bürger in seiner Mündigkeit entscheiden, damit er lesen und feststellen kann, wer mit welcher Intention in diesem politischen Prozess eine Rolle spielt. Am Ende des Tages glauben wir, dass das, was wir mit den Unternehmen und Verbänden zusammen erarbeiten können, genau dem Willen entspricht. Die Unternehmerschaft, auch die Verbände, sind mit ihren Compliance-Vereinbarungen, mit ihren Grundlagen, schon viel weiter. Fällen Sie am Ende des Tages über den Gesetzentwurf der Koalition zu diesem Lobbyregister Ihr eigenes Urteil!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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