Redebeitrag zum Brennstoffemissionshandel und Batteriegesetz

Die Geburtstagskarte, die beim Öffnen „Happy Birthday“ spielt, die elektrische Zahnbürste, der Akkubohrer, das Smartphone oder der Stromspeicher der hauseigenen Solaranlage, sie alle haben eines gemeinsam: eine Batterie als Energielieferant. Von 2013 bis 2018 ist der Markt nur für Lithiumbatterien um 69 Prozent gewachsen. Batterien gehören bei uns mittlerweile zum Alltag. Wenn sie ihren Nutzen erfüllt haben, müssen sie vernünftig entsorgt, gesammelt und verwertet werden.

Darum geht es in dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung: die Novellierung des Batteriegesetzes. Was bedeutet das konkret? Wichtig ist: Der Endverbraucher soll bei der Entsorgung seiner Batterie wenig von dieser Novellierung spüren. Verbrauchte Batterien können weiterhin in eine Sammelbox geworfen werden, beispielsweise im Supermarkt oder auf dem Wertstoffhof. Bei näherer Betrachtung sprechen wir jedoch über einen sensiblen Bereich des Recyclings, der enorme Potenziale für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft bietet, aber gleichzeitig auch im Umgang mit Gefahrengütern große Sorgfalt verlangt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung nun auf folgende Problematik: Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, kurz GRS, stand bisher für ein Solidarsystem zur Sammlung von Altbatterien. In den vergangenen Jahren entdeckten weitere Marktteilnehmer, welche Potenziale in der Batterierücknahme und Verwertung stecken, sodass der Wettbewerbsdruck zu groß wurde. Die GRS kündigte das Solidarsystem auf und gründete im vergangenen Januar ihrerseits ein eigenes Rücknahmesystem. Der vorliegende Gesetzentwurf greift somit die Problematik des Wegfalls des Nebeneinanders zwischen Solidarsystem und herstellereigenem Rücknahmesystem auf und passt den Rechtsrahmen hin zu einem Wettbewerb unter rein herstellergetragenen Rücknahmesysteme an.

Mich haben eine Reihe von besorgten Anfragen und Briefen, gerade von Rücknahmestellen von Gerätealtbatterien, erreicht, in denen durch den Wegfall des Solidarsystems das Entstehen von erheblichen Unsicherheiten im aktuell gültigen Batteriegesetz befürchtet wird. Durch die Novelle des Gesetzes haben wir nun die Möglichkeit, diese Unsicherheiten zu beseitigen und wieder Rechtssicherheit für alle beteiligten Akteure herzustellen.

Aber auch für die Hersteller bedeutet die Novelle einige Veränderungen. So sieht der Gesetzentwurf einen Wechsel von einer Anzeige- zu einer Registrierungspflicht vor. Gleichzeitig sollen neue Mindeststandards bei der Abholung von Gerätealtbatterien eine hochwertige und sichere Entsorgung garantieren. An erster Stelle muss eine flächendeckende Sammlung und hochwertige Verwertung von Altbatterien stehen. Diese muss weiterhin verbraucherfreundlich bleiben und einer starken Kreislaufwirtschaft gerecht werden. Dafür steht die Unionsfraktion!

Dazu gehört aber auch, dass wir einige Punkte in der parlamentarischen Beratung, vor allem im Ausschuss und gegebenenfalls in einer Anhörung, durchaus noch einmal kritisch beleuchten werden, denn in einigen Punkten – wie im Hinblick auf die Bestimmung von Sammelquoten oder die Regelung bei der Abholung durch ein Rücknahmesystem – sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Kurz möchte ich noch auf den Antrag der Fraktion Die Linke eingehen. Eine derart gestaltete Bepfandung von Elektrogeräten und Batterien, wie ich es Ihrem Antrag entnehme, halte ich für nicht praktikabel. Wir müssen uns zuerst die Frage stellen, woran es liegt, dass die Sammelquoten hier nicht unseren Zielvorstellungen entsprechen. Mit der pauschalen Forderung nach einem Pfand werden Sie dem Problem nicht gerecht. Hier müssen wir den Verbraucher viel mehr mitnehmen, informieren und sensibilisieren. Viele Verbraucher kennen nämlich gar nicht alle Möglichkeiten der Entsorgung.

Bei Batterien stellt sich die Sachlage ganz anders dar: Hier übererfüllen wir die EU-Mindestquoten schon seit Jahren. Gleichwohl sind wir uns der Problematik bewusst, dass es bei unsachgemäßer Entsorgung und Be-handlung sowie Beschädigung vor allem von Lithium-Ionen-Batterien regelmäßig zu gravierenden Bränden auf Recyclinghöfen kommt.

Zudem erfasst Ihr Bepfandungsvorschlag bei Weitem nicht alle Batteriearten und erscheint mir doch recht willkürlich: So kann ich mir bei Elektrokleinstgeräten eine Steuerungsfunktion durch ein Pfand noch vorstellen, doch gerade bei teureren Geräten wie E-Bikes oder E- Scootern wird ein Pfand von 50 Euro kaum ins Gewicht fallen. Zudem haben Lithium-Ionen-Akkus gerne mal eine Lebensdauer von zehn Jahren. Ich frage mich, welcher Hersteller oder Händler über diese lange Zeit das Kapital freihalten kann, um jederzeit die Rückzahlung des Pfandbetrages gewährleisten zu können.

Bei der Novelle des Batteriegesetzes sind wir am Anfang der Debatte. Lassen Sie uns im Ausschuss inhaltlich diskutieren. Was uns sicherlich alle eint, ist, auf der einen Seite den veränderten Gegebenheiten im Markt Rechnung zu tragen und auf der anderen Seite ein Batteriegesetz zu verabschieden, mit dem alle Betroffenen zufrieden sind und welches unserer starken Kreislaufwirtschaft gerecht wird.

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