Redebeitrag zur Änderung des Telemediengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen heute eine Änderung des Telemediengesetzes beschließen. Damit wird die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht umgesetzt.

Innerhalb der EU werden derzeit zahlreiche Regulierungen ins Medienrecht aufgenommen. Anlass sind vielfache Verstöße gegen den Datenschutz und nutzerfeindliches Verhalten der großen Onlineplattformen. So plant die EU-Kommission ein neues Gesetzespaket zu digitalen Dienstleistungen. Damit soll ein moderner Rechtsrahmen für digitale Dienste und Plattformen geschaffen werden. Parallel läuft eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung.

Ebenso liegt der EU-Kommission der neue deutsche Medienstaatsvertrag zur Notifzierung vor. Dieser löst den alten Rundfunkstaatsvertrag ab, um neue Medienformen wie soziale Netzwerke entsprechend miteinzubeziehen. Dabei gelten dieselben Vorgaben der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste wie beim Telemediengesetz.

Meine Damen und Herren, die neuen Rechtsvorschriften gelten jetzt für die klassischen Rundfunkanstalten sowie alle fernsehähnlichen Angebote. Wir reagieren damit auf die Veränderung im Netz. Vor allem geht es um die Videosharingplattformen YouTube, Facebook, Instagram, Snapchat und TikTok. Hier laden die Nutzer tagtäglich Millionen von Videos hoch. Der Markt ist unübersichtlich geworden und sehr groß. Es gibt hierzulande keine statistische Erfassung und daher auch keine offiziellen Zahlen zu den Nutzern. Eine Studie im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien hat in 2019 allein über 40 000 YouTube-Kanäle identifiziert. In Deutschland wurden im letzten Jahr rund 1 Milliarde Abonnenten erreicht, und für die Hälfte der Anbieter – das sind die sogenannten Influencer und YouTuber – stellen die Erlöse über YouTube die wichtigste Einnahmequelle dar. Der Bereich Onlinevideowerbung verzeichnet ein enormes Wachstum. In 2018 allein lag der Umsatz bei 650 Millionen Euro; das war gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 20 Prozent. Prognosen zufolge wird dieser Markt bis 2023 auf über 1 Milliarde Euro anwachsen.

Meine Damen und Herren, die unklare Marktsituation bei den Videosharingplattformen wollen wir nun regeln. Dazu wird im Telemediengesetz insbesondere § 10 ergänzt. Dieser sieht vor, dass neue Meldeverfahren für Beschwerden eingeführt werden. Die Plattformen müssen Funktionen einrichten, damit Nutzer rechtswidrige Inhalte entsprechend melden können. Die Plattformen müssen ein Verfahren zur Prüfung und Abhilfe solcher Beschwerden entwickeln. Außerdem wird die sogenannte Listenpflicht eingeführt, das heißt, jeder Diensteanbieter muss sein Herkunftsland angeben. So wird auch der Bestand an Plattformen entsprechend erfasst.

Meine Damen und Herren, diese Punkte regelt die wirtschaftsbezogene Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien. Weitere Inhalte werden im Deutsche-Welle-Gesetz geregelt. Diese Änderungen beschließen wir auch heute. Das betrifft drei Schwerpunkte: erstens die schrittweise Bereitstellung barrierefreier Angebote für Menschen mit Behinderung, zweitens die Kennzeichnung von Inhalten hinsichtlich des Jugendschutzes und drittens die sogenannte Impressumspflicht. Hier wird vor allen Dingen eine deutliche Kennzeichnung bei kommerzieller Nutzung vorgesehen. Werberelevante Regelungen – wir haben es gerade gehört – werden über das Tabakerzeugnisgesetz geregelt. Dazu gehört das besprochene Werbeverbot für Tabakprodukte in den genannten Medien. Weitere inhaltliche Anforderungen werden im Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowie im Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt.

Meine Damen und Herren, mit den Anpassungen reagieren wir auf die Entwicklungen im Markt. Wir wollen damit bei den Onlinediensten die Inhalte entsprechend wettbewerbsfähiger machen und vor allen Dingen auch den Verbraucherschutz stärken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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