Rede zu Sanktionen gegen Russland

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein gutes, stabiles und partnerschaftliches Verhältnis zu Russland liegt im Interesse der deutschen Außenpolitik. Aber zur Garantie einer stabilen Sicherheitsordnung in Europa gehören auch die Anerkennung und die Geltung grundlegender Prinzipien des Völkerrechts.

Wenn es im Antrag der Linken heißt, es gelte „das völkerrechtliche Problem der Krim“ zu lösen, dann ist der Begriff „Problem“ ziemlich beschönigend. Es geht nicht um ein Problem, wo man hin und her diskutieren kann, wie man es vielleicht im juristischen Staatsexamen lernt. Es geht darum, dass eine völkerrechtswidrige Annexion der Krim vorliegt und dass zum ersten Mal seit 1945 gewaltsam Grenzen in Europa verschoben worden sind. Dagegen wehren wir uns. Das ist ein schwerer Bruch des Völkerrechts.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Alexander Gauland [AfD]: Wie war das denn in Jugoslawien? Kosovo war auch eine Verschiebung!)

Es liegt auch keine Konfrontationslogik vor. Wir haben in der Ostukraine im Donbass einen Konflikt, der mittlerweile 10 000 Menschenleben gekostet hat. Über 1 Million Menschen sind auf der Flucht. Die Sanktionen, die die Europäische Union vereinbart hat, sind nicht Teil des Konflikts, sondern sie sind die völkerrechtlich gebotene Antwort darauf. Denn wir müssen uns fragen: Was ist das Völkerrecht noch wert, wenn wir den Bruch des Völkerrechts einfach geschehen ließen? Das Völkerrecht muss eingehalten werden, auch durch das Mittel von Sanktionen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sanktionen sind damit auch ein Mittel der Diplomatie, um unseren Standpunkt klarzumachen. Und die hypothetische Frage ist eben doch erlaubt, wie der Konflikt möglicherweise eskaliert wäre, wenn diese Sanktionen nicht verabredet worden wären. Was wäre mit weiteren Teilen des ukrainischen Territoriums passiert, wenn hier nicht Europa mit einer Stimme gesprochen hätte? Es ist ein richtiges und gutes Zeichen – auch der Handlungsfähigkeit Europas –, dass die Europäische Union seit 2014 einmütig sagt: Den Bruch des Völkerrechts, das Führen eines asymmetrischen Kriegs, das Verschieben von Grenzen und die Gefährdung der Friedens- und Freiheitsordnung in Europa werden wir nicht akzeptieren, und wir reagieren mit Sanktionen darauf.

Hier spielt auch der Europarat eine zentrale Rolle. Es gibt mehrere Resolutionen des Europarats, in denen deutlich gemacht wird, dass sowohl Beobachtermissionen als auch die Situation der Menschenrechte in der Ostukraine zu beachten sind. Teile dieser Resolutionen sind von Russland nicht umgesetzt worden.

Wenn man wie Sie, Herr Kollege Hunko, über den Europarat spricht, muss man auch deutlich machen, dass zum Europarat auch die Europäische Menschenrechtskonvention gehört, die Rede- und Meinungsfreiheit garantieren soll. Auch diese Freiheit wird im Augenblick in Russland teilweise mit Füßen getreten. Ich erinnere nur an die Vorfälle rund um Herrn Nawalnyj. Wir fordern deutlich ein, dass zu einer Freiheitsordnung auch der Respekt vor der Europäischen Menschenrechtskonvention gehört. Dazu gibt es keine Alternative.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich finde es bemerkenswert, dass bei der Beurteilung des Konflikts in der Ostukraine und der Sanktionen in vielen Punkten eine Übereinstimmung zwischen der Linken und der AfD existiert. Wächst hier vielleicht zusammen, was irgendwie in diesem Punkt auch zusammengehört?

(Zuruf des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])

Wir stehen auf der Seite des Rechts bzw. des Völkerrechts. Wir setzen auf ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Aber dieser Konflikt kann nur gelöst werden, wenn die Vereinbarungen umgesetzt werden; darauf werden wir drängen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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