Anbieter von offenem WLAN haften künftig nicht mehr für Missbrauch durch Dritte. Am Donnerstag beschloss der Bundestag die Abschaffung der Störerhaftung. Im Handyinterview erklärt Dorothee Bär, was sich hinter der Gesetzesänderung verbirgt.

Private wie gewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots sollen bei rechtswidrigem Missbrauch ihrer Anschlüsse künftig nicht mehr dem Risiko von Abmahnkosten und Schadenersatzzahlungen ausgesetzt sein. Mit der Änderung des Telemediengesetzes hat der Bundestag am Donnerstag diese sogenannte Störerhaftung abgeschafft.

Private wie gewerbliche WLAN-Anbieter werden künftig Internet-Providern gleichgestellt und stehen unter einem Haftungsprivileg. Allerdings ist es auch künftig möglich, bei massivem Missbaruach eines lokalen WLAN-Netzwerks den Anbieter zur Rechenschaft zu ziehen. Eine entsprechende gerichtliche Anordnung muss aber wirksam und verhältnismäßig sein und sich darauf richten, die Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern. Im Interview erklärt Dorothee Bär, Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, ob nun der Weg für unbegrenztes Surfen in Deutschland frei ist. 

Frau Staatssekretärin, der Bundestag verabschiedet mit den Änderungen beim Telemediengesetz die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung. Was verbirgt sich hinter diesem etwas sperrigen Namen und wer stört hier eigentlich wen?

Wenn man privat oder beruflich in letzter Zeit im Ausland war, dann fiel eines sofort auf: Kostenloses WLAN war fast überall verfügbar, sei es im Hotelzimmer, im Restaurant oder in den Einkaufspassagen, zum Teil sogar flächendeckend in der Stadt. Ist der Weg nun auch in Deutschland frei für unbegrenztes Surfen im Netz?

Was sind aus Ihrer Sicht die nächsten Schritte, um Deutschland fit zu machen für die digitale Welt von morgen?

 

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