Der Familiennachzug wird eingeschränkt, spezielle Aufnahmeeinrichtungen eingerichtet und Verfahren beschleunigt. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das Asylpaket II verabschiedet.

Vergangene Woche hatten sich die drei Parteivorsitzenden von CSU, CDU und SPD geeinigt, jetzt wurde das Asylpaket II im Kanbinett verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, für Flüchtlinge mit eingeschränktem (sogenannten subsidiärem) Schutzstatus den Familiennachzug nun - wie eigentlich schon im November vereinbart - für zwei Jahre auszusetzen. Angehörige, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien und dem Libanon sind, sollen vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden. "Das ist  ganz im Sinne der CSU. Genau das hat die CSU immer gefordert, so die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt. Denn die Versorgung mit Wohnungen, für die die Kommunen zuständig seien, «ist einfach in dieser Größenordnung nicht zu bewältigen», so Hasselfeldt weiter.

"Es ist gut, dass sich die SPD in diesem Punkt bewegt hat. So haben die Parteivorsitzenden eine sachgerechte und vernünftige Lösung gefunden. Die Koalition zeigt Handlungsfähigkeit." Sie betonte, die Aussetzung des Familiennachzugs sei ein wichtiger Schritt. Hasselfeldt im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk: "Momentan werden viele Kinder auf den Weg geschickt, um anschließend die Familien nachzuholen. Da wird viel Missbrauch getrieben, und auch diesem gilt es, einen Riegel vorzuschieben."

Darüber hinaus sollen in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Marokko, Algerien und Tunesien als weitere «sichere Herkunftsstaaten» eingestuft werden, um Asylbewerber von dort schneller wieder in ihre Heimat zurückzuschicken. Auch dies hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. 

Zum Hintergrund:

«Subsidiär Geschützte» sind Menschen, die sich nicht auf das Asyl-Grundrecht berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen. Sie werden aber dennoch nicht heimgeschickt, weil ihnen dort zum Beispiel Todesstrafe oder Folter drohen. Sie bekommen zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. 

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