Die Koalitionsspitzen aus Union und SPD hatten sich vergangenen Donnerstag darauf verständigt,die Renten in Ost- und Westdeutschland ab 2018 bis 2025 vollständig anzugleichen. Die Erwerbsminderungsrente soll aufgestockt werden. Die Mütterrente bleibt auf der Tagesordnung.

„Wir haben die notwendigen und richtigen Antworten auf die aktuellen Herausforderungen bei der Rente gegeben“, erklärt die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt nach der Einigung. Ein Beispiel sei die veränderte Situation bei der Erwerbsminderungsrente: Hier habe man aufgrund der steigenden Fälle bei der Berechnung noch einmal nachjustiert. Die Zurechnungszeit für Neuzugänge wird in mehreren Schritten zwischen 2018 und 2024 von jetzt 62 Jahre auf 65 Jahre erhöht. Sie war vor einiger Zeit bereits von 60 auf jetzt 62 Jahre erhöht worden. „Dies ist eine weitere Verbesserung für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen früher als vorgesehen in Rente gehen müssen“, freut sich Hasselfeldt.

Einigkeit wurde auch bei der Angleichung der Rentenwerte in Ost und West erzielt. Sie soll zum 1.1.2018 beginnen und im Jahre 2025 abgeschlossen werden. Parallel dazu gilt der gleiche Zeitraum für das Abschmelzen der Höherbewertung der Ostlöhne. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sei vereinbart worden, so Hasselfeldt, den vorliegenden Gesetzentwurf zügig in die parlamentarischen Beratungen einzubringen und dort den von der CSU geforderten Änderungsbedarf durchzusetzen. Das betreffe vor allem Regelungen für nicht tarifgebundene Unternehmen. Sie betonte, dass auch Verbesserungen bei der Mütterrente auf der Tagesordnung blieben. Bei der ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten solidarischen Lebensleistungsrente müssen noch verschiedene Modelle geprüft werden. Wichtig sei, so Hasselfeldt, „nicht nur die gesetzliche, sondern das das Gesamtversorgungsniveau im Blick zu haben.“ Deshalb sei ihr Ziel, auch die Schwächen bei der betrieblichen und privaten Rente zu beseitigen.

Zudem machte die CSU-Landesgruppenchefin deutlich, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung dazu beitrage, dass das durchschnittliche Rentenniveau nicht so stark wie befürchtet absinkt: Bis 2020 bleibt es bei nahezu 48 Prozent und damit deutlich über der festgelegten Untergrenze von 46 Prozent. Von daher sehe sie hier keinen akuten Handlungsbedarf.

Differenzen gab es bei der Finanzierung der Maßnahmen: Hier soll eine Klärung zeitnah erfolgen.

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