Die Mittel für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) werden im Bundeshaushalt 2016 um 78 Millionen Euro aufgestockt. Das hat der Haushaltsausschuss beschlossen. Zudem verabschiedete der Bundestag eine Reform der Hofabgabeklausel.

„Die Aufstockung des Bundeszuschusses für die LUV ist genau das Zeichen der Entlastung, das unsere Bauern jetzt brauchen, “ freute sich die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler. „ Der gestrige Beschluss ist ein Riesenerfolg der CSU. Wir haben die Aufstockung gefordert und alle, vom Bundesminister bis zum Haushälter, haben entschlossen dafür gekämpft.“

2015 war für viele landwirtschaftliche Betriebe ein echtes Krisenjahr: der Preisverfall bei Milch und Schweinefleisch, dramatische Ernteausfälle aufgrund von Hitze und Trockenheit sowie explodierende Futtermittelkosten.

Hofabgabe zukunftsfest gemacht

Daneben haben die Abgeordneten eine Reform der sogenannten Hofabgabeklausel beschlossen. „Mit der Reform der Hofabgabeklausel schaffen wir einen fairen Interessenausgleich zwischen Jung und Alt“, erklärte Mortler. Sie wurde an die veränderte Lebens- und Arbeitssituation in der Landwirtschaft angepasst und so zukunftsfest gemacht.

Die Koalition hatte sich vor der Sommerpause darauf geeinigt, den Renteneintritt von Landwirten im Grundsatz auch weiterhin an die Übergabe des Hofes zu knüpfen. Damit wird der Übergang der Betriebe von einer Generation auf die nächste unterstützt. Das ist im Interesse der jungen Bäuerinnen und Bauern und für die Leistungsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft von großer Bedeutung. Ebenso wichtig ist es aber, das bestehende System flexibler zu machen und unnötige Härten zu vermeiden. Landfrauen und Landjugend begrüßten diese Neuregelung.

Was ändert sich konkret?

Im Wesentlichen werden weitere Möglichkeiten geschaffen, die klassische Hofübergabe zu ersetzen. So gilt der Hof künftig als abgegeben, wenn er in eine Gesellschaft überführt wird, an der der bisherige Hofeigentümer zwar beteiligt ist, deren operative Geschäfte er aber selbst nicht mehr leitet. Zudem wird die Acker­fläche, die der Landwirt weiter bewirtschaften kann, ohne auf seine Rente zu verzichten, auf 99 Prozent der Mindestgröße eines Betriebs erhöht. Das sind dann fast acht Hektar, die weiter bewirtschaftet werden können. Und eine echte Errungenschaft: Die Rente des einen Ehepartners wird von der Rente des anderen unabhängig.

Warum ist die Neuregelung nötig geworden?

In Einzelfällen führt die bisherige Regelung zu sozialen Härten. Praxis-taugliche Lösungen wurden dort nötig, wo sich keine Hofnachfolger finden oder die Veräußerung oder Verpachtung aus wirtschaftlichen Gründen keine Option sind.

Hintergrund:

Die Landwirtschaft verfügt über ein eigenes System der Alterssicherung. Bauern und Bäuerinnen erhalten eine Teilrente in Höhe von bis zu 660 Euro. Voraussetzung ist, dass die Landwirte ihren Hof nicht weiterführen, sondern abgeben. 

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