Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung: Das ist das Ziel des neuen Bundesteilhabegesetzes, das die Bundestagsabgeordneten am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag debattierten. Es soll die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln.

Es ist das große sozialpolitische Vorhaben, das in dieser Wahlperiode noch aussteht: die Reform des Bundesteilhabegesetzes. „Ein Gesetz, das den Menschen mit Behinderung das Leben in unserem Land leichter macht“, stellte Astrid Freudenstein (CSU) in ihrer Rede im Bundestag fest. Schwerpunkt des Gesetzes ist, die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herauszunehmen und als „Teilhabe“ in das neu gefasste Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu integrieren. Das SGB IX wird dadurch zu einem Leistungsgesetz aufgewertet. Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden. Damit wird ein kompletter Systemwechsel vollzogen. Künftig soll es möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen und Vermögen zu behalten, da die Vermögensfreibeträge erhöht und Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht befreit werden.

Teilhabe am Arbeitsleben vielfältiger gestalten

„Ein wichtiges Anliegen ist uns, die Teilhabe am Arbeitsleben vielfältiger zu gestalten“, so Freudenstein. „Wir wollen bewährte Strukturen erhalten und das Spektrum erweitern.“ Künftig soll es flächendeckend ein „Budget durch Arbeit“ geben: Anstelle von Werkstattleistungen sollen auch unbefristete Lohnkostenzuschüsse und Unterstützung in Betrieben ermöglicht werden. Neu ist auch, dass künftig ein Reha-Antrag ausreichen soll, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. So werden Leistungen der Reha-Träger „wie aus einer Hand“ zur Regel.

Zugang nicht erschweren

Besonders wichtig ist der Unionsfraktion, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht erschwert wird. Astrid Freudenstein machte klar: „Jeder, der Eingliederungshilfe braucht, soll diese Eingliederungshilfe in Zukunft auch bekommen.“ Auch Hilfen in frühen Stadien einer Behinderung müssen möglich bleiben. Vorgesehen ist zudem ein Bestandschutz: Wer heute Leistungen bezieht, behält seine Ansprüche. Das Bundesteilhabegesetz sieht außerdem den Aufbau eines flächendeckenden Netzwerkes aus unabhängigen Beratungsstellen vor, um die Betroffenen über Teilhabeleistungen aufzuklären.

Der Bund wird sich ab 2020 mit weiteren rund 700 Millionen Euro an den Kosten des Bundesteilhabegesetzes beteiligen. Diese Summe übernimmt er zusätzlich zu den bereits zugesagten fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018 zur Entlastung der Kommunen.

Geplant ist, das Gesetz - nach intensiver parlamentarischer Beratung - bis Weihnachten zu verabschieden. 

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