Wirtschaft gestärkt

 

BMW-Produktion im Werk Regensburg

31.10. 2015 Die Arbeitslosenzahlen sind niedrig, der Export wächst, die Einkommen steigen. Das kommt auch bei den Menschen und Unternehmen in unserem Land an. Deshalb sorgen wir dafür, dass Deutschland und vor allem Bayern attraktive Wirtschaftsstandorte bleiben.

Für eine gute wirtschaftliche Entwicklung ist es wichtig, Unternehmen nicht mit unnötiger Bürokratie zu belasten. Wir haben deshalb die Bürokratiebremse beschlossen: Für jede neue Regelung soll eine alte Regelung weichen. Zudem werden zahlreiche steuerliche Vereinfachungen umgesetzt. Dadurch entlasten wir die Wirtschaft in Höhe von rund 500 Millionen Euro.

Wir sagen Ja zum Mindestlohn, den wir in dieser Legislaturperiode beschlossen haben. Denn jeder soll von seiner Arbeit leben können. Dabei ist jedoch wichtig, dass die Regelungen praxistauglich sind und nicht zu Lasten unserer Wirtschaft gehen. Die Probleme, die Unternehmer, Verbände und Ehrenamtler haben, wurden auch bei unserem „Praxis-Check-Mindestlohn“ deutlich. Fest steht: Der Mindestlohn darf kein Bürokratiemonster sein. Erste Verbesserungen haben wir bereits erreicht. Dazu gehört beispielsweise die Verringerung der Dokumentationspflicht. Wir sehen aber weiterhin Korrekturbedarf insbesondere beim Ehrenamt und der Nachunternehmerhaftung.

Uns ist es auch wichtig, die Gründerkultur in Deutschland zu fördern. Dazu haben wir bereits Eckpunkte vorgelegt, mit denen wir junge Start-ups finanziell besser unterstützen wollen.

Mit einer umfassenden Modernisierung des Vergaberechts wollen wir außerdem den Wettbewerb stärken und dafür sorgen, dass Verfahren künftig schneller und effizienter durchgeführt werden können. Es werden drei neue EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden Struktur und Inhalt des Vergaberechts einfacher und anwenderfreundlicher. Denn klare Regeln sind der beste Garant für transparente und rechtssichere Verfahren. Zudem werden die Möglichkeiten für Auftraggeber gestärkt, soziale, ökologische und innovative Aspekte im Vergabeprozess zu berücksichtigen.

Digitalisierung 4.0 gestalten

 

Computerkabel und binärer ZahlencodeInnovationen und Investitionen sind wesentliche Faktoren für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Nur so bleibt die deutsche Wirtschaft auch in Zukunft wettbewerbsfähig. Die CSU-Landesgruppe steht für eine solide und erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Denn nur so kann der Wohlstand gesichert werden.

Mit der Digitalen Agenda rüsten wir uns für die Zukunft. Denn nur wer bei der Digitalisierung der Gesellschaft und der Produktionsprozesse mithalten kann, wird auch in Zukunft wirtschaftlichen Wohlstand erzielen.

Ein Schlüsselanliegen ist für uns schnelles Internet für Stadt und Land. In der Digitalen Agenda haben wir das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 definiert. Dazu starten wir ein Breitbandförderprogramm. Nur so können wir garantieren, dass jeder bei der Digitalisierung mithalten kann. Wir stellen insgesamt 2,7 Milliarden Euro für die Versorgung mit leistungsfähigem Breitbandinternet zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 1,1 Milliarden Euro aus dem Investitionspaket des Bundes, 1,3 Milliarden Euro (inklusive des Länderanteils) aus der Versteigerung von Funkfrequenzen der Digitalen Dividende II sowie 300 Millionen Euro durch die Fortschreibung der Zukunftsinvestitionen im Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Digitalisierung bringt viele Chancen, aber leider auch so manche Gefahr. Wir kümmern uns daher auch um die Sicherheit. Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) werden sogenannte kritische IT-Infrastrukturen besser geschützt und zugleich das Lagebild über mögliche Angreifer und Angriffsstrukturen deutlich verbessert. Zu den kritischen Infrastrukturen zählen Institutionen, die wichtig für das Gemeinwesen sind – wie zum Beispiel die Wasser- oder Stromversorgung. Bei vielen Betreibern solch kritischer Infrastrukturen bestand bisher eine erhebliche Hemmschwelle, Angriffe zu melden.

Neben Meldepflichten enthält das Gesetz auch eine Stärkung der Kompetenzen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und des Bundeskriminalamtes in Fragen der Abwehr von IT-Angriffen und der Abwehr der Cyberkriminalität. Das Gesetz verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen, sicherere IT-Produkte einzusetzen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, die Sicherheit gegenüber den Herstellern durchsetzen zu können. Gleichzeitig können die Hersteller der betroffenen informationstechnischen Produkte und Systeme nunmehr zur Mitwirkung an der Beseitigung oder Vermeidung von Störungen verpflichtet werden.

Gegen die stetig steigende Cyberkriminalität und im Kampf gegen den internationalen Terrorismus haben wir zum Schutz der Bürger die Speicherung von Verbindungsdaten wieder eingeführt. Gespeichert werden zum Beispiel die Rufnummer, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs oder die Zuordnung der IP-Adresse. Telekommunikationsunternehmen sichern diese Verbindungsdaten für zehn Wochen, Standortdaten für Gespräche mit dem Mobiltelefon für vier Wochen. Dadurch erhalten Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, auf diese Daten zuzugreifen und so schwere Straftaten effizienter aufzuklären.

In die Infrastruktur investieren

Autos fahren dichtgedrängt auf der Autobahn A9

Für ein modernes Industrieland ist eine leistungsfähige Infrastruktur unerlässlich. Wir stellen für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur deshalb in dieser Legislaturperiode fünf Milliarden Euro zusätzlich bereit. Im Rahmen unseres sogenannten Investitionshochlaufs werden die Mittel für die Verkehrsinfrastruktur schrittweise um fast vier Milliarden Euro bis 2018 erhöht, auf dann über 14 Milliarden Euro. Wir modernisieren die Infrastruktur so stark wie nie seit der Wiedervereinigung.

Im Juli 2015 haben wir zum Beispiel 72 Projekte mit einem Volumen von insgesamt 2,7 Milliarden Euro baufrei gegeben. Das heißt, die Gelder werden freigegeben, und es kann mit dem Bau begonnen werden. Außerdem erhöhen wir das Sonderprogramm Brückenmodernisierung im Haushalt 2016 auf zwei Milliarden Euro. Das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium erhält aus dem Investitionspaket der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 4,35 Milliarden Euro, unter anderem für Investitionen in Schienen, Straßen und Wasserstraßen.

Wir haben in dieser Legislaturperiode die Maut für Pkw beschlossen. Mit dieser Infrastrukturabgabe vollziehen wir außerdem einen Systemwechel: von der Steuerfinanzierung hin zur Nutzerfinanzierung der Infrastruktur. Dadurch bewegen wir 3,7 Milliarden Euro pro Legislaturperiode vom Finanzetat in den Verkehrsetat – dauerhaft und zweckgebunden. Das ist ein echter Meilenstein. So sichern wir die Zukunftsfähigkeit unserer Verkehrsnetze. Auch wenn die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, ist die Infrastrukturabgabe genau das, was die Kommission schon 2011 in ihrem Weißbuch gefordert hat.

Mehr Geld für Bildung und Forschung

Studenten sitzen in einer Vorlesung

Besonders wichtig ist uns die Förderung von Bildung und Forschung. Denn gute Bildung ist die Grundvoraussetzung für die Innovationsfähigkeit eines Landes. Seit 2005 wurde der Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf über 15 Milliarden Euro verdoppelt. Und 2016 soll er nochmals um eine Milliarde Euro steigen.

Niemand soll aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten müssen. Deshalb erhalten Schüler und Studenten künftig mehr Geld: Mit der jüngsten BAföG-Reform steigt der Bedarfssatz ab Januar 2016 um sieben Prozent, außerdem werden der Wohngeldzuschlag erhöht und die Einkommensfreibeträge angehoben. So haben auch wesentlich mehr Schüler und Studenten die Möglichkeit, die Ausbildungsförderung zu erhalten. Der Bund übernimmt bereits seit Anfang 2015 die BAföG-Kosten vollständig und dauerhaft. Damit stehen den Ländern jedes Jahr rund 1,17 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung, die sie für Hochschulen und Schulen verwenden sollen.

Auch durch die Grundgesetzänderung von Artikel 91b, welche Anfang 2015 in Kraft trat, fördern wir den Bildungsstandort Deutschland. Dadurch werden langfristige und strategische Kooperationen zwischen Bund und Ländern ermöglicht. Dies unterstützt die Hochschulen in einer neuen Qualität – wie zum Beispiel bei der Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative. Unser Ziel ist, Weltklasse-Forschung an deutschen Universitäten international noch sichtbarer zu machen und ausgewählte deutsche Spitzenzentren international ganz nach vorn zu bringen.

Parallel stärken wir die berufliche Fortbildung – mit zahlreichen Verbesserungen beim Meister-BAföG. Zum Beispiel wird das Förderangebot noch familienfreundlicher ausgestaltet, Bachelorabsolventen können künftig erstmalig gefördert werden, die sozialen Stundungs- und Erlassmöglichkeiten werden auf die häusliche Pflege naher Angehöriger erweitert. Damit setzen wir uns konsequent für die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Bildungswege ein. 

Spitzenforschung mit Hightech-Strategie

Datenkabel

Mit der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung wollen wir erreichen, dass gute Forschungsergebnisse noch schneller in neue Technologien, innovative Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei Forschungsthemen, die von besonderer Relevanz für die Gesellschaft sowie für Wachstum und Wohlstand in der Zukunft sind: digitale Wirtschaft und Gesellschaft, nachhaltiges Wirtschaften und Energie, innovative Arbeitswelt, gesundes Leben, intelligente Mobilität und zivile Sicherheit.

Für die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen haben wir mit der Vereinbarung einer dritten Phase des Paktes für Forschung und Innovation finanzielle Planungssicherheit bis 2020 geschaffen. Besonders wichtig ist uns aber die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes werden wir Fehlentwicklungen bei der Befristung von Verträgen abstellen. Außerdem möchten wir die Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs zuverlässiger gestalten.

Den Wohnungsbau stärken

Dachdecker beim Eindecken mit Teerpappe

In vielen Regionen ist es für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Durch den Zustrom von Flüchtlingen verschärft sich diese Situation noch einmal. Um Auswüchse bei den Mietentwicklungen zu unterbinden, haben wir das Instrument der Mietpreisbremse geschaffen. Lösen können wir die Probleme des Wohnungsmarktes aber nur, wenn mehr Wohnungen gebaut werden. Experten gehen davon aus, dass in Deutschland in Zukunft jedes Jahr mindestens 150.000 Wohnungen mehr gebaut werden müssten, als dies zurzeit der Fall ist. Deshalb fordert die CSU-Landesgruppe eine Investitionsoffensive für den Wohnungsbau. Den ersten Schritt haben wir schon erreicht: Die Mittel der sozialen Wohnraumförderung wurden bis zum Jahr 2019 um 500 Millionen Euro aufgestockt. Nun müssen wir den privaten Wohnungsbau stärken, am besten über eine steuerliche Förderung.

Leitbild bäuerliche Landwirtschaft

Getreidefeld

Auch in der Agrarpolitik steht die CSU-Landesgruppe für Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Unser Leitbild ist eine bäuerliche Landwirtschaft, die nicht nur heute, sondern auch morgen am Markt bestehen kann. Hierfür brauchen wir stabile und verlässliche Rahmenbedingungen. Auch deshalb sagen wir „Ja“ zu einer fachgerechten Düngung und einem fachgerechten Pflanzenschutz. Die Fundamentalkritik an der Biotechnologie können wir nicht teilen. Fortschritt muss sein, aber natürlich mit Augenmaß.

Gerade bei Milch und Schweinefleisch sind die Erzeugerpreise massiv zurückgegangen. Hitze, Dürre und steigende Futtermittelpreise kamen erschwerend hinzu. Die CSU-Landesgruppe hat im September 2015 unter dem Titel „Für eine bäuerliche Landwirtschaft mit Zukunft“ ein Positionspapier vorgelegt. Insbesondere fordert sie zur Entlastung der Betriebe eine Aufstockung des Bundeszuschusses zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, eine Stärkung der privaten Risikovorsorge, Steuerstundungen und einen Ausbau des Bürgschaftsprogrammes des Bundes.

Generationenübergang auf den Höfen sichern

Landwirt beim Säen der Feldfrucht Mais

Generationenfreundlichkeit ist auch in der Agrarpolitik unser Leitbild. Deshalb setzen wir uns für Rahmenbedingungen ein, die die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe über den Tag hinaus sichern. Für uns ist die Landwirtschaft eine Zukunftsbranche - so haben wir es in unserem Positionspapier klar formuliert. Eine Politik, die unsere Bauern mehr und mehr ins gesellschaftliche Abseits drängt, wie wir sie in einigen rot-grün regierten Bundesländern erleben, können wir nicht akzeptieren - im Gegenteil.

Wir brauchen eine stabile Förderpolitik für die Landwirtschaft, national genauso wie in der Europäischen Union. Der Agrarhaushalt der EU darf auch über das Jahr 2020 hinaus nicht zusammengestrichen werden. Klar ist aber, dass die Direktzahlungen der EU in Zukunft noch entschlossener als bisher auf kleine und mittlere Betriebe fokussiert werden müssen, denn diese sind es, die öffentlicher Unterstützung bedürfen.

Den Generationenübergang auf den Höfen wollen wir auch in Zukunft durch gute Rahmenbedingungen flankieren: Eben deshalb haben wir uns bei der Ausgestaltung der EU-Direktzahlungen mit Erfolg für eine besondere Förderung der Junglandwirte eingesetzt. Wir treten weiterhin für den Erhalt der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte ein. Wichtig ist uns allerdings, diese an veränderte Arbeits- und Lebensbedingungen auf den Höfen anzupassen. Wo keine Hofnachfolger zu finden sind, müssen soziale Härten mehr als zuletzt vermieden werden.

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