Entlastung für Bürgerinnen und Bürger

 

Viele Euro-Geldscheine der Europäischen Union

31.10.2015 Die CSU-Landesgruppe setzt sich konsequent für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ein. Solide Finanzen sind die Voraussetzung für ein stetiges Wirtschaftswachstum, hohe Beschäftigung und Generationengerechtigkeit.

Unser Einsatz ist von Erfolg gekrönt: So hat der Bund das Jahr 2014 – und damit ein Jahr früher als geplant – mit einem Haushalt ohne neue Schulden abgeschlossen. Darüber hinaus konnten wir sogar Schulden beim Investitions- und Tilgungsfonds zusätzlich tilgen. Im Zusammenhang mit der Einführung der Schuldenbremse hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, im Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Dieses Ziel hat sie mit der Haushaltsaufstellung ohne neue Schulden ab dem Jahr 2015 bereits ein Jahr früher als vorgesehen erreicht.

Das Ziel ausgeglichener Haushalte verlieren wir angesichts der höheren Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlings- und Asylproblematik nicht aus den Augen. Die Spielräume dafür haben wir uns in den zurückliegenden Jahren erarbeitet, indem wir den Bundeshaushalt konsequent saniert und die hervorragende Wirtschaftsentwicklung durch eine wachstumsfreundliche Finanzpolitik flankiert haben. Aus diesem Grund können wir auch an unserem Versprechen festhalten, die Steuern nicht zu erhöhen.

Dieses Versprechen haben wir bislang übererfüllt. Aufgrund der soliden Haushaltslage ist es nämlich gelungen, die Bürger zu entlasten. Die Entlastung umfasst den Abbau der Kalten Progression, die Erhöhung des Alleinerziehendenfreibetrags um fast 50 Prozent auf 1.908 Euro sowie die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags. Zudem haben wir den Grundfreibetrag im Jahr 2015 um 118 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 Euro angehoben. Durch diese Maßnahmen werden die Leistungsträger besser gestellt und Familien entlastet. Zentrale Forderungen der CSU-Landesgruppe sind umgesetzt: Fünf Milliarden Euro geben wir den Bürgern zurück.

Länder und Kommunen entlastet

 

Mädchen und Jungen im Kindergarten

 

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen so stark wie keine andere Regierung zuvor. Dazu gehört unter anderem die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die allein im Jahr 2014 zu einer zusätzlichen Entlastung von 1,6 Milliarden Euro geführt hat. Auch der Ausbau der Kleinkindbetreuung wird gefördert, obwohl die Zuständigkeit hierfür eigentlich bei den Ländern liegt. Die Förderung läuft seit 2008 und hat mittlerweile 5,4 Milliarden Euro erreicht. Der Bund beteiligt sich auch an den Betriebskosten für Kitas. Ab 2015 wird die Beteiligung bei jährlich 845 Millionen Euro liegen, in den Jahren 2017 und 2018 bei 945 Millionen Euro.

Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe haben, wollen wir mit dem Bundesteilhabegesetz besser unterstützen. Die Leistungen, die sie erhalten, sollen aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausgenommen werden. Die sogenannte Eingliederungshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung) soll zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Ab 2018 wird der Bund die Kommunen bei dieser Eingliederungshilfe jährlich um fünf Milliarden Euro entlasten. Im Vorgriff darauf finden Entlastungen von einer Milliarde Euro jährlich ab 2015 statt, im Jahr 2017 sind es sogar 2,5 Milliarden Euro.

Die für dieses Jahr vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern wird um eine weitere Milliarde Euro erhöht, so dass Länder und Kommunen 2015 insgesamt zwei Milliarden Euro dafür erhalten. Ab 2016 werden Länder und Kommunen strukturell und dauerhaft bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen finanziell unterstützt. Pro Asylbewerber und Monat übernimmt der Bund 670 Euro. Hinzu kommt eine Entlastung von 350 Millionen Euro jährlich zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Insgesamt werden Länder und Kommunen durch die im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz enthaltenen Maßnahmen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 3,673 Milliarden Euro unterstützt.

Darüber hinaus stellt der Bund 2016 bis 2019 jährlich zusätzlich 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit.

Der Nahverkehr wird durch sogenannte Regionalisierungsmittel finanziert. Diese werden 2016 auf acht Milliarden Euro erhöht und in den Folgejahren um jeweils 1,8 Prozent steigen. Zudem haben Bund und Länder vereinbart, das Bundesprogramm zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen.

Insgesamt entlastet der Bund die Länder und Kommunen allein von 2010 bis 2018 um über 100 Milliarden Euro.

Steuerpolitik für Wirtschaft und Kommunen

Finanzamt

Wir haben die Umsatzsteuer bei der Zusammenarbeit von Kommunen wieder rechtssicher ausgestaltet. Die durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entstandenen Unsicherheiten wurden beseitigt: Die Kommunen dürfen Leistungen umsatzsteuerfrei nur dort erbringen, wo sie nicht unternehmerisch tätig werden. Die berechtigten Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen haben wir bei der Neuregelung berücksichtigt.

Mit dem Steueränderungsgesetz haben wir die Möglichkeiten zur Bildung von Liquidität und Eigenkapital kleiner und mittlerer Betriebe verbessert. Nun kann auf die Funktionsbenennung beim Investitionsabzugsbetrag verzichtet werden.

Bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer wurden dank unseres Einsatzes bereits Verbesserungen erzielt. So wurde ein Verschonungsabschlagsmodell als unbürokratische Alternative zur Verschonungsbedarfsprüfung eingeführt, die ohne eine Offenlegung des Privatvermögens auskommt. In den andauernden schwierigen Verhandlungen mit der SPD setzen wir uns für weitere Verbesserungen ein. Dabei stehen für uns eine realitätsgerechte Bewertung der Unternehmen, eine praxisgerechte Berücksichtigung der für Familienunternehmen charakteristischen gesellschaftsvertraglichen Bindungen sowie eine präzise und sachgerechte Definition des begünstigten Vermögens einschließlich einer Investitionsklausel im Vordergrund.

Investitionen in die Zukunft

Wissenschaftlerin

2016 beginnt die Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes mit zusätzlichen zehn Milliarden Euro bis 2018. Ein Schwerpunkt des Programms ist die Verkehrsinfrastruktur. Im Vordergrund stehen zudem Investitionen in den Breitbandausbau, in Energieeffizienz, Klimaschutz und in die Städtebauförderung. Allein im kommenden Jahr werden die Investitionsausgaben um rund 3,9 Milliarden Euro gegenüber 2015 steigen.

Wir investieren weiter in Bildung und erhöhen die Ausgaben für Bildung und Forschung um über eine Milliarde Euro gegenüber 2015 – auf dann 16 Milliarden Euro im Jahr 2016. Bereits in den vergangenen fünf Jahren haben wir die Ausgaben für Bildung und Forschung um 50 Prozent gesteigert.

Auch die Investitionsfähigkeit der Kommunen, die für 60 Prozent der öffentlichen Investitionen verantwortlich sind, verbessern wir mit zusätzlichen Mitteln von insgesamt fünf Milliarden Euro bis 2018 deutlich. 

Solidarität ist keine Einbahnstraße

Griechische Fahne vor dem Parlament in Athen

Nach wechselvollen Verhandlungen mit der griechischen Regierung ist es uns gelungen, ein weiteres Hilfs- und Reformpaket zu vereinbaren, um Griechenland dabei zu helfen, zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und tragfähigen öffentlichen Finanzen zurückzukehren. Dieses Paket stellt bisher beispiellose Anforderungen an Griechenland in Bezug auf umzusetzende Reformen in der Steuerpolitik, auf Arbeits- und Produktmärkten, im Rentensystem, im Bankensektor und zur Schaffung einer modernen öffentlichen Verwaltung. Damit wird die strenge Konditionalität – Hilfeleistungen nur gegen Reformen – weiterhin gewährleistet. Zudem ist mit der Übertragung von Staatsvermögen in einen unabhängigen Privatisierungsfonds ein eigener finanzieller Beitrag Griechenlands vorgesehen.

Stabilitäts- statt Transferunion: Regeln einhalten statt Haftung zu vergemeinschaften

Skyline von Frankfurt am Main am Abend

Vorstößen in Richtung einer Transferunion erteilt die CSU-Landesgruppe auch weiterhin eine Absage. Einer Vergemeinschaftung der europäischen Einlagensicherung, wie von der EU-Kommission angestrebt, stellen wir uns entschlossen entgegen. Risiken gilt es zu reduzieren, statt zu sozialisieren. Hierzu gehört, dass die verabschiedeten Regeln zum einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus und die überarbeitete Einlagensicherungsrichtlinie schnellstmöglich von allen Staaten umgesetzt werden müssen.

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