Erneuerbare-Energien-Gesetz angepasst

 

Windräder stehen hinter einer Neubausiedlung in Wildpoldsried

31.10.2015 Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde 2014 der notwendige Rahmen gesetzt, um den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Auch haben wir die Voraussetzungen geschaffen, die Erneuerbaren Energien weiter in den Strommarkt zu integrieren.

Dabei konnten wir wichtige Forderungen durchsetzen, beispielsweise eine Stärkung des Bestandsschutzes bei Biomasse und Geothermie sowie eine bessere Förderung der Wasserkraft.

Vereinbart wurde zudem, die finanzielle Förderung der Erneuerbaren Energien spätestens ab 2017 wettbe­werblich über technologiespezifische Ausschreibungen zu ermitteln. Den Eckpunkten, die das Bundeswirtschaftsministerium dazu vorgelegt hat, wird Anfang 2016 das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des EEG folgen. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wurde die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell bereits auf ein Ausschreibungssystem umgestellt.

Mit dem zweiten EEG-Änderungsgesetz in diesem Jahr haben wir dafür gesorgt, dass Schmieden und Härtereien in die „Besondere Ausgleichsregelung“ aufgenommen werden. Sie waren bisher nicht im EEG enthalten und können künftig von Entlastungen bei der EEG-Umlage profitieren.

Energiewende bürgerfreundlich umgesetzt

 

Ansicht von Oberstdorf

Wir konnten erreichen, dass die Energiewende bürgerfreundlich umgesetzt und die Versorgungssicherheit in Bayern gewährleistet wird. Der Erdverkabelung im  Gleichstrombereich wird klar Vorrang eingeräumt, Unterfranken wird nicht zum Trassendrehkreuz. Im Vergleich zu früheren Planungen wurden die notwendigen neuen Leitungskilometer um fast 95 Prozent reduziert. Bayern erhält neue Gaskraftwerke. Daneben stellen wir den Fortbetrieb des hochmodernen Gaskraftwerks in Irsching sicher. Mit den hierfür notwendigen Gesetzen und Gesetzesänderungen befassen wir uns derzeit intensiv.

Wichtig ist uns auch die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Innerhalb der Koalition haben wir uns darauf verständigt, nun muss sie auch kommen. Und dass ohne, wie im letzten Jahr gefordert, den wichtigen Handwerkerbonus zu opfern. Denn durch die steuerliche Absetzung der Handwerkerleistungen werden Arbeitsplätze vor Ort gesichert und gerade auch Mieter entlastet. Die energetische Gebäudesanierung ist eine der schnellsten, preiswertesten und wirkungsvollsten Maßnahmen zum Klimaschutz. Sie hilft dem Klima und ist gut für Handwerk und Mittelstand. 

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