Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke MdB:

"Ein langer und mühsamer Prozess geht zu Ende, in dem sozialdemokratische Ideologie auf die Lebenswirklichkeit gestoßen ist. Bundesministerin Andrea Nahles hat ihre Gesetzesvorlagen auf Druck der CSU-Landesgruppe wiederholt substanziell überarbeiten müssen. Nur unserer Hartnäckigkeit ist es geschuldet, dass Überregulierungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen verhindert werden konnten. Wie wichtig es war, die Gesetzesvorlagen zweimal aufzuhalten und frühzeitig auf Änderungen zu bestehen, wird daran deutlich, dass die Sozialdemokraten am Ende zu keinerlei Änderungen an zentralen Punkten des Gesetzentwurfs mehr bereit waren. Unsere Änderungswünsche, die auch von den Experten in der Sachverständigenanhörung bekräftigt wurden, hat die SPD schlicht zurückgewiesen. Immerhin konnten wir uns auf eine gesetzliche Evaluation im Jahr 2020 einigen, in der die nach wie vor bestehenden Defizite des Gesetzesentwurfs beleuchtet werden können.
 
Umgekehrt haben wir Forderungen der Sozialdemokraten, hinter den Verabredungen des Koalitionsausschusses vom 10. Mai 2016 zurückzubleiben, in den Verhandlungen kategorisch abgewehrt. Am Ende haben wir dafür gesorgt, dass das Gesetz in entscheidenden Teilen nicht über den Koalitionsvertrag hinausgeht und für die Tarifvertragsparteien tragfähig ist. Das ist ein großer Verhandlungserfolg für die CSU-Landesgruppe."

 

 

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