Heute wurde eine öffentliche Anhörung zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten durchgeführt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

„Angesichts der geringen Anerkennungsquoten für Antragsteller aus den Maghreb-Staaten und der deutlichen Erleichterung für die Bearbeitung der Anträge ist eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten nur konsequent. Die Expertenanhörung ergab, dass bereits die Diskussion um die Einstufung zu einem Rückgang von Neuzugängen geführt hat. Und genau darum geht es. Es geht um eine abschreckende Wirkung gegenüber unberechtigten Asylanträgen. Eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat bedeutet auch weiterhin keine pauschale Ablehnung von Anträgen. Jeder Asylbewerber, auch aus als sicher eingestuften Staaten, hat weiterhin die Gelegenheit nachzuweisen, dass er abweichend von der allgemeinen Lage in seinem Herkunftsland politisch verfolgt wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist dabei insbesondere im Hinblick auf die Situation von religiösen Minderheiten, Konvertiten, Homosexuellen und Journalisten sensibilisiert, so dass ein faires Verfahren gewährleistet bleibt. Diejenigen, die aber tatsächlich nicht verfolgt werden, werden von dem beschleunigten Verfahren, der Wohnplicht in der Aufnahmeeinrichtung und von der eingeschränkten Leistungspflicht für vollziehbar Ausreisepflichtige ferngehalten. Wir müssen sicherstellen, dass sie zeitnah in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Junge Menschen aus diesen Regionen werden beim Aufbau ihrer Heimatländer gebraucht und sollen dort mithelfen. Hier können wir ihnen keine Perspektive bieten.“

Hintergrund:

Im Jahr 2015 lag die Gesamtschutzquote für Algerien bei 0,3 % für Marokko bei 1,2  % und für Tunesien bei 0,6  %.

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