Bundesteilhabegesetz verabschiedet

Heute hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling und die zuständige Berichterstatterin, Astrid Freudenstein:

Schiewerling: „Selbstständigkeit fördern und Hilfe geben, wo sie nötig ist. An dieser Maxime orientiert sich das Bundesteilhabegesetz. Dabei die Grenzen auszutarieren, ist ein Balanceakt, weil es um äußerst unterschiedliche, individuelle Lebenslagen und Lebenspläne geht. Mit dem Gesetz, das wir heute verabschiedet haben, ist uns das gelungen.

Mit dem neuen Gesetz führen wir die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe heraus und ermöglichen mehr gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Damit verbessern wir die Situation für die knapp 700.000 Leistungsberechtigte.

Es wird auch deutliche Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen geben. Ab 2020 wird das Einkommen bis 30.000 Euro frei sein. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbeitrag zu seinen Fachleistungen. Vermögen bis ca. 50.000 Euro bleibt anrechnungsfrei. Dies gilt auch für die Ehepartner der Betroffenen. Wir haben auch die finanzielle Situation der Werkstattbeschäftigten verbessert. Das Arbeitsfördergeld wird auf 52 Euro im Monat verdoppelt.

Leistungsberechtigte bekommen außerdem mehr Unterstützung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Wer aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln möchte, kann künftig bundesweit vom „Budget für Arbeit“ profitieren. Arbeitgeber erhalten unbefristet einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des Lohnes, wenn sie einen Werkstattbeschäftigten einstellen. Die Rückkehr vom ersten Arbeitsmarkt in die Werkstatt bleibt aber jederzeit möglich. Die rentenrechtliche Absicherung geht nicht verloren.“

Freudenstein: „Das selbstbestimmte Wohnen von Menschen ist uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Wir haben die Sorgen und Kritik der Betroffenen sehr ernst genommen. Jeder soll selbst entscheiden können, wie oder mit wem er leben möchte, so lange die Wohnsituation angemessen und zumutbar ist.

Nehmen Betroffene außerhalb stationärer Einrichtungen gemeinsame Assistenzleistungen in Anspruch, werden ihre individuellen Wünsche berücksichtigt. Das gilt vor allem für Assistenzleistungen, die die unmittelbare Privatsphäre der Berechtigten betreffen.

Wir haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit Betroffenen und Vertretern der Verbände geführt und die Kritik der Bertoffenen ernst genommen. Das Gesetz wurde in vielen Punkten korrigiert, nachjustiert und verbessert. Auch das kennzeichnet ein parlamentarisches Verfahren. Das jetzt auf den Weg gebrachte Gesetz wird die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern. Die Umsetzung des Gesetzes wird von  2020 an jährlich rund 800 Millionen Euro kosten.“

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