Die CSU-Landesgruppe hat viele Verbesserungen durchgesetzt, die in das Gesetzespaket eingeflossen sind

Der Deutsche Bundestag hat heute abschließend über eine Fracking-Neuregelung beraten. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin, Marlene Mortler MdB sowie der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Karl Holmeier MdB:

„Der Schutz von Mensch und Umwelt steht für uns an oberster Stelle. Deshalb sieht die Fracking-Neuregelung insgesamt strengere Auflagen vor. Das sogenannte unkonventionelle Fracking wird verboten. Auf Betreiben der CSU-Landesgruppe ist auch die zunächst vorgesehene 3000-Meter-Grenze vom Tisch. Damit wird die Hysterie um unkonventionelles Fracking hoffentlich ein Ende finden.

Im Laufe des letzten Jahres hat die CSU-Landesgruppe viele Verbesserungen durchgesetzt, die nun in das Gesetzespaket eingeflossen sind: Das Fracking-Verbot ist auf Gebiete ausgeweitet worden, die für Wasserentnahmestellen zur Lebensmittelproduktion wichtig sind. Der Fortbestand der heimischen Geothermieprojekte wird mit der Neuregelung ebenso gewährleistet wie die Nutzung der Fracking-Technologie zur Erschließung von Heilquellen“, sagt Marlene Mortler.

„Mit dem Gesetzpaket schaffen wir einen stabilen Rechtsrahmen für den Einsatz der Technik insgesamt und stellen den Umweltschutz in den Vordergrund. Nach Erkenntnissen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat sich das sogenannte konventionelle Fracking bisher als sicher erwiesen. Ein Komplettverbot wäre deshalb nicht sinnvoll und zudem verfassungsrechtlich bedenklich. Aus bayerischer Sicht bleibt festzuhalten, dass es im Freistaat Bayern keine Schiefergasvorkommen gibt und aufgrund der geologischen Gegebenheiten weder konventionelles noch unkonventionelles Fracking zur Gewinnung von Öl und Gas in Betracht kommt“, erklärt Karl Holmeier.

Hintergrund: Die Unterscheidung „konventionelles“ und „unkonventionelles“ Fracking bezieht sich auf die geologische Beschaffenheit der jeweiligen Lagerstätte des Rohstoffes. Konventionelle Lagerstätten befinden sich in Sandstein, unkonventionelle in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein.

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