Zentralen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut auf den Weg gebracht

Heute hat das Bundeskabinett das EM-Leistungsverbesserungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB:

„Wir sorgen dafür, dass Erwerbsminderungsrentner mehr Geld bekommen, denn für uns gilt: Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, muss im Alter ausreichend abgesichert sein. Die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos ist eine Kernaufgabe in der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb haben wir bereits mit dem Rentenpaket 2014 das Absicherungsniveau von Erwerbsminderungsrentnern deutlich verbessert. Mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz und der weiteren Verlängerung der Zurechnungszeit bringen wir in dieser Legislaturperiode die zweite merkliche Verbesserung für diejenigen auf den Weg, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbstätig sein können. Die Betroffenen werden langfristig so gestellt, als ob sie bis 65 Jahre gearbeitet hätten, damit drei Jahre länger als heute. Das ist eine spürbare Verbesserung in Euro und Cent.

Wir machen Rentenpolitik mit Augenmaß. Wir setzen dort an, wo den Menschen der Schuh drückt. Wer krank ist, darf nicht unweigerlich arm sein. Während lediglich 2,5 Prozent der Altersrentner auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, beträgt der Anteil der Erwerbsminderungsrentner nahezu 15 Prozent. Hinzu kommt, dass derzeit in der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge, also in der privaten und der betrieblichen, das Erwerbsminderungsrisiko nicht ausreichend abgesichert ist. Eine Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung ist damit ein wirksamer und zentraler Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Deshalb begrüße ich das Gesetzespaket ausdrücklich.“

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