Das Prostituiertenschutzgesetz verbessert durch Kontrolle, Beratung und Schutz die Selbstbestimmung der Prostituierten

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Prostituiertenschutzgesetz beschlossen. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke MdB und der Vorsitzende des Familienausschusses Paul Lehrieder MdB:

„Das Prostituiertenschutzgesetz verbessert durch Kontrolle, Beratung und Schutz die Selbstbestimmung der Prostituierten. Für uns ist wichtig, dass das Prostituiertenschutzgesetz diesen Namen auch verdient und Prostituierten einen effektiven Schutz vor Fremdbestimmung bietet. In Zukunft müssen sich Prostituierte anmelden. Mit dieser Anmeldepflicht verbunden ist eine intensive Beratung, die ohne Zuhälter oder einflussnehmende Dritte stattfindet. Den Prostituierten werden dabei insbesondere auch Hilfs- und Ausstiegsangebote vorgestellt. Ganz wichtig ist auch, dass wir gesetzlich festgelegt haben, dass der Bordellbetreiber in Zukunft keine Weisungen erteilen kann, mit wem und wie die Prostitution durchgeführt wird“, erklärt Stephan Stracke.

„Durch das Prostitutionsgesetz von Rot-Grün aus dem Jahr 2002 wurde Deutschland zum Bordell Europas. Diesen Zustand haben wir jetzt beendet. Wir konnten ganz wesentliche Maßnahmen zum Schutz der Prostituierten erreichen und das Prostitutionsgewerbe regulieren, beispielsweise mit der Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und Zutritts- und Kontrollbefugnisse der Ordnungsbehörden. Die Situation für die Prostituierten wurde mit dem Gesetz deutlich verbessert“, ergänzt Paul Lehrieder. 

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