Zum EuGH-Urteil erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich MdB:

"Wir respektieren das Urteil, hätten uns für die Opfer von sexuellem Missbrauch ein anderes Urteil erhofft. Die Grundrechte der Täter im digitalen Raum dürfen für uns nicht höher stehen als die Grundrechte von Schutzbefohlenen. 
Allein in Deutschland wurden im Jahr 2021 17.498 Kinder als Opfer sexuellen Missbrauchs polizeilich erfasst. Die Dunkelziffer ist viel höher. Von Ermittlern wissen wir, wie sehr sie die Speicherung von IP-Adressen zur Verhinderung und Aufklärung schwerwiegender Sachverhalte brauchen. Jetzt muss die Ampel ihren Streit schnell schlichten und den vom EuGH eingeräumten Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen nutzen. Zur besseren Verbrechensbekämpfung muss die Vorratsdatenspeicherung auf rechtssichere Beine gestellt werden. Und zwar durch enge Grenzen wie Richtervorbehalt und klare Verfahren zur Verarbeitung der gewonnenen Daten. 
Darüber hinaus muss für den besseren Schutz auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen die Präventionsarbeit massiv verstärkt werden. Denn oft lauert die größte Gefahr für Kinder und Jugendliche im vertrauten Umfeld - in der Familie, im Verein, in den Kitas und Schulen. Bund, Länder und Kommunen müssen alles für den bestmöglichen Schutz vor Ort tun."
 

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