Der Flüchtlingsstrom stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Neben einer enormen Verschärfung des Asylrechts verabschiedete der Bundestag das Integrationsgesetz - mit klarer Handschrift der CSU-Landesgruppe.

Wir fördern und fordern.

„Ein gesellschaftliches Zusammenleben funktioniert nicht ohne Integration. Wir bieten Menschen, die zu uns kommen, eine neue Heimat. Als Gegenleistung erwarten wir einen starken Willen zur Integration.“ (Beschluss Wildbad Kreuth 2016)

Das Integrationsgesetz sieht ein Arbeitsmarktprogramm mit 100.000 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten vor. Daneben wird es Erleichterungen bei der Ausbildung von Flüchtlingen geben. Auch sollen Flüchtlinge früher in Integrationskursen Deutsch lernen und an unser Werte- und Rechtssystem herangeführt werden. Mit der Wohnsitzzuweisung wird eine weitere wesentliche Forderung von uns umgesetzt: Anerkannten Flüchtlingen kann der Staat künftig den Wohnort vorschreiben, um Ghettobildungen zu vermeiden. Auch hierdurch wird die Integration gefördert. Neben dem Fördern steht ganz klar das Fordern: Wer sich der Integration verweigert, dem drohen Leistungskürzungen.

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Wir verschärfen das Asylrecht – so stark wie seit 20 Jahren nicht.

„Wir fordern, ... zwischen wirklich Schutz­bedürftigen ... und denen, die diese Schutzbedürftigkeit nur vorgeben, zu unterscheiden.“ (Beschluss Wildbad Kreuth 2015)

Wir unterscheiden zwischen Schutzbedürftigen und Nichtschutzbedürftigen. Diejenigen, die bei uns keinen Anspruch auf Schutz haben, müssen Deutschland zügig wieder verlassen. Wir haben die Rahmenbedingungen geschaffen, um Abschiebungen zu ­erleichtern. Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive, also etwa diejenigen, die aus sicheren Herkunftsländern zu uns kommen, werden in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Für sie gilt eine verschärfte Residenzpflicht und ein Beschäftigungsverbot. Bei der Versorgung erhalten Sachleistungen wieder Vorrang vor Geldleistungen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten haben wir erweitert. Für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz wird der ­Familiennachzug ausgesetzt. So werden Fehlanreize minimiert.

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Wir helfen den Menschen vor Ort.

„Um den Zustrom nach Europa einzu­dämmen, müssen die Ursachen für Flucht, Vertreibung und für Migration aus wirtschaftlichen Gründen bekämpft werden.“ (Beschluss Wildbad Kreuth 2016)

Beim Bundesentwicklungsministerium wurden drei Sonderinitia­tiven geschaffen. Dadurch können beispielsweise im Libanon 200.000 Kinder eingeschult, in Jordanien 800.000 Menschen mit Wasser und 200.000 mit Strom versorgt werden. Deutschland investiert in dieser Legislaturperiode insgesamt einen zweistelligen Milliarden­betrag zur Bekämpfung der Fluchtursachen. Mit dem Geld lässt sich vor Ort deutlich mehr bewirken als in Deutschland. Allein mit Zusagen von 2,3 Milliarden Euro auf der Syrien-Geber-­Konferenz sind wir weltweit einer der Vorreiter. Daneben gehört Deutschland zu den Initiatoren der internationalen Syrien-Friedenskonferenz und engagiert sich so für eine politische Lösung des Konflikts. 

 

Mehr über unsere Politik erfahren Sie in der aktuellen Broschüre "Wir halten Wort". Diese können Sie hier bestellen, oder hier downloaden

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Integrationsgesetz 07.06.2016