Bund und Länder haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf eine Neuregelung des Finanzausgleichs geeinigt. Bayern, als stärkstes Geberland, wird dabei massiv entlastet: So zahlt der Freistaat ab 2020 rund 1,35 Milliarden Euro weniger im Vergleich zum bisherigen Länderfinanzausgleich.

 „Das Ergebnis ist ein abgewogener Kompromiss“, freut sich die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, „Geberländer werden nicht mehr überfordert. Die ärmeren Länder werden aber auch weiterhin unterstützt.“ Das intransparente und unsolidarische Ausgleichssystem wird reformiert, und die Geberländer werden erheblich entlastet. So wird der Umverteilungsmechanismus gerechter. „Zudem behält der Bund seine Handlungsspielräume“, erklärt Hasselfeldt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass der Staat seinen Aufgaben nachkommt. Damit haben Bund und Länder Handlungsfähigkeit bewiesen und Planungssicherheit erhalten. Nun müssen die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden. „Dies wird noch eine große Herausforderung in den nächsten Monaten sein“, ist sich Hasselfeldt sicher.

Zu den Ergebnissen im Einzelnen:

Der Länderfinanzausgleich wird ab 2020 in seiner bisherigen zweistufigen Form abgeschafft. Zukünftig soll nur noch das den Ländern zustehende Umsatzsteuervolumen in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Finanzkraft verteilt werden. Das Ausgleichssystem wird dadurch transparenter. Der Gesamtbeitrag Bayerns und anderer Geberländer an die Nehmerländer wird deutlicher sichtbar. Die Ausgleichszahlungen werden durch den Übergang von einem progressiven auf einen linearen Verlauf des Ausgleichstarifs wirksam gedeckelt.

Der Bund vergrößert seinen Beitrag. Er wird den Ländern ab dem Jahr 2020 gut 9,5 Milliarden Euro Ausgleichsleistungen zukommen lassen. Die Zahlungen des Bundes werden jährlich leicht ansteigen, dabei aber unter dem Anstieg seiner Steuereinnahmen bleiben. Bayern, als das stärkste Geberland, wird um rund 1,35 Milliarden Euro im Vergleich zum bisherigen Länderfinanzausgleich entlastet. Die Mittel können dann für andere Zwecke, wie zum Beispiel Investitionen oder die weitere Schuldentilgung, eingesetzt werden. Aber auch die anderen Bundesländer profitieren vom Beitrag des Bundes - so beispielsweise durch gesonderte Gemeindefinanzkraftzuweisungen des Bundes für Länder mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft.

Zudem haben sich Bund und Länder in weiteren Bereichen auf die Neuordnung ihrer Kompetenzen geeinigt, um die öffentliche Verwaltung noch effizienter zu gestalten. Die näheren Ausgestaltungen werden nun in weiteren Diskussionen konkretisiert. 

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